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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zum common-trunk bei Orthopädie/Unfallchirurgie



Honny
15.09.2014, 12:41
Hallo,

ich habe Fragen zum oben genannten Thema, habe schon andere Beitraege dazu durchstoebert, aber es tauchen irgendwie Ungereimtheiten auf und ich wuerde daher das gerne nochmal speziell auf meine situation bezogen fragen.
kurz zu mir: Arbeite derzeit in der Schweiz als Assistenzarzt in der Orthopädie, zweites Ausbildungsjahr.
Ich habe vor, den FA in Deutschland zu machen. Nun gibt es hier ja den common trunk, den es in der schweiz nicht gibt. Daher nun die Fragen, da ich nun demtensprechend meine weitere Taetigkeit planen muss:

1.) Muss der common trunk definitiv zu Beginn absolviert werden und stimmt es, das alles, was davor gemacht wurde, nicht anerkannt wird?
2.) Wie ist es nun mit den 6 Monaten ITS? Man hoert teilweise, dass diese nicht zwangslaeufig im common trunk laufen muessen (so das dieser ja dann nur noch 1,5 jahre dauert in der praxis) und man das im laufe der folgenden Jahre irgendwann nachholen kann. Ist das Laenderabhaengig oder wo steht das genauer?
3.) Wie sieht es in der Praxis dann tatsaechlich aus? Ist es vorstellbar, dass ich alle 6 Jahre Ausbildung hinter mir hab, und ich nicht zugelassen werde weil ich das halbe ITS-Jahr erst im vierten Jahr gemacht habe und mir somit der ganze common trunk nicht anerkannt wird oder passiert sowas am Ende doch nie?

danke fuer die Antworten....!!¨:o)

anignu
15.09.2014, 17:26
Hallo,

die Sache ist einfach: guckst du Homepage von deine Landesärztekammer, dann guckst du Weiterbildungsordnung ;-)

In Bayern steht da wortwörtlich drin

Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen 7.1 bis 7.8:
Weiterbildungszeit:
24 Monate Basisweiterbildung bei einem Weiterbilder an einer
Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon
• 6 Monate Notfallaufnahme
• 6 Monate Intensivmedizin in der Chirurgie oder in einem
anderen Gebiet, die auch während der spezialisierten Facharztweiterbildung
abgeleistet werden können
• 12 Monate Chirurgie, davon können
− 6 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
Also hast du in Bayern schriftlich, dass die Intensivzeit nicht innerhalb der ersten 2 Jahre erfolgt sein muss.
Damit wären die Fragen 2 und 3 für Bayern schonmal beantwortet.
Für Halle oder sonstwo musst halt nachschauen.

Und die Frage 1: die ersten eineinhalb Jahre solltest du es ja irgendwie schaffen, dass dir dein Weiterbilder ein Zeugnis gibt auf dem steht "1 Jahr so und 1/2 Jahr Notaufnahme". Ansonsten in deiner Landesärztekammer anrufen und nachfragen. Normalerweise ist die Ambulanz aber kein Problem. Man macht ja auch Dienste usw...

Honny
16.09.2014, 12:27
Ah schonmal super, danke.
habe bei den einzelnen laendern (zumindest bei einer Hand voll) schon mal nachgeschaut gehabt, da ueberall nix so gefunden, wie es jetzt bei Bayern doch offensichtlich steht. schonmal gut zu wissen.

Und nur nochmal zur sicherheit: die "12 Monate Chirurgie" können überall sein, also jedes chirurgische Fach? Also auch das, in dem ich mich dann später spezialisiere...?!?

anignu
16.09.2014, 17:52
Ja. Wieso nicht?

Obwohl: Mein Chef sagt immer "Unfallchirurgie ist keine Chirurgie, die drehen nur Schrauben rein." Also wenns nach meinem Chef gehen würde, dann wird dir die Unfallchirurgie als Chirurgie im common trunk nicht anerkannt. Aber der sitzt ja nicht in der Landesärztekammer. Die Leute in der Landesärztekammer erkennen auch Unfallchirurgie als Chirurgie an ;-)