PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überstunden- Recht auf Freizeitausgleich?



Mystique
18.09.2014, 11:43
Hallo Leute,
das Thema wurde hier sicher schon öfters behandelt, aber ich hab leider nichts Passendes gefunden.
Meine Situation: ich bin in einem städtischen Haus nach dem Arbeitsvertrag TV-Ärzte/VKA beschäftigt und bin mit meiner Arbeitssituation unzufrieden und plane daher zu wechseln. Mich stört besonders, dass bei uns die Überstunden, von denen ca 20 oder mehr pro Monat anfallen, aus Personalmangel nicht abgebummelt werden dürfen. Seit längerer Zeit werden sie auch nicht ausgezahlt und sammeln sich einfach.. Hab aktuell knapp 200 Überstunden und die würde ich vor meinem Wechsel in ein neues Haus gern abbummeln. Will das auch beim Chef schriftlich beantragen, aber ich weiß schon jetzt, dass er alles andere als begeistert sein wird. Jetzt meine Frage: habe ich ein Recht auf Freizeitausgleich oder muss ich akzeptieren, dass die Überstunden am Ende ausgezahlt werden?
Habe leider auch am Anfang diese blöde Opt-Out Regelung unterschrieben..
Im TV Ärzte konnte ich nichts konkretes finden. Danke für eure Hilfe!

Rico
18.09.2014, 12:07
Man kann OptOut übrigens auch separat vom Arbeitsvertrag kündigen. Frist ist glaub sechs Monate. Der Arbeitgeber hat da kein Widerspruchsrecht. Falls es Dir noch was bringt vor dem Stellenwechsel.

Aber er ein Recht auf FZA gibt es AFAIK nicht, die Bestimmungen sind alle offen formuliert so mit "kann," "sollte" - aber muss nicht. Aber sonst müssen sie es halt bezahlen.

Mystique
18.09.2014, 15:47
Nein, Opt- out kündigen bringt mir nichts mehr vor dem Stellenwechsel, weil ich in nem halben Jahr schon weg sein will.
Ich ärger mich, dass ich den Mist damals unterschrieben hab. Für mich ist das, ketzerisch gesagt, ein Freischein zum Ausbeuten lassen.
Sie werden mir die Überstunden dann sicher auszahlen, aber mir wäre FZA halt lieber. Auch um den Umzug an den neuen Arbeitsort dann in Ruhe angehen zu können.
Naja, wenn ich Glück hab, gibt mir mein Chef ein, zwei Wochen frei.. Obwohl mir 5 Wochen zustünden.:(
Für mich sind das Ausbeuter.. Bin enttäuscht vom gesamten System..

Brutus
18.09.2014, 19:40
Mooooment! Opt-out sagt ja nix dazu, ob Du Überstunden in FZA oder Geld bekommst. Auch verhindert es ja keine Überstunden. Opt-Out gibt ja nur Dir oder Deinem AG die "Chance", Dich länger als die gesetzlich max. festgelegten 48h/Woche arbeiten zu lassen. Wobei dies ja auch nur im Bereitschaftdienst zulässig ist. Damit hat Opt-Out NIX mit Deinen Überstunden zu tun.
Ob Du das jetzt unterschrieben hast oder ob Du es gelassen hättest, es hätte erst einmal nichts mit Deiner jetzigen Situation zu tun. :-nix
Ob Du nun FZA oder Geld bekommst, hängt ein bißchen von der Situation in Deiner Abteilung, aber auch von der Deines AG ab. Wenn Dein AG sagt, dass Überstunden generell in FZA ausgeglichen werden sollen, dann kann Dein Chef noch so viel wollen, dass Du bis zum Ende kommst, dann muss ER das mit der Personalabteilung ausmachen. Aber das sind hausinterne Vorgaben. In meinem letzten Haus sollten vom AG her Überstunden NUR in FZA abgegolten werden.
Ich würde erstmal beim Chef nachfragen, ob Du die Überstunden in FZA nehmen kannst. Wenn er sich weigert, kannste mal bei der MAV / BR nachfragen, wie es denn sonst so geregelt ist, und ob die etwas regeln können. Oder direkt bei der Personalabteilung nachfragen, mit der konkreten Ansage, dass Du +200 Überstunden hast, die Du gerne abbummeln würdest, da sie sonst natürlich bezahlt werden müssten. Außerdem würde ich, wenn sie nicht in FZA genommen werden können, direkt mal anregen, dass die Üebrstunden doch bitte in den restlichen Monaten Stückweise bezahlt werden sollen, und nicht am Stück am Ende! Denn darüber würde sich nur das Finanzamt freuen...

Mystique
19.09.2014, 15:10
Mooooment! Opt-out sagt ja nix dazu, ob Du Überstunden in FZA oder Geld bekommst. Auch verhindert es ja keine Überstunden. Opt-Out gibt ja nur Dir oder Deinem AG die "Chance", Dich länger als die gesetzlich max. festgelegten 48h/Woche arbeiten zu lassen. Wobei dies ja auch nur im Bereitschaftdienst zulässig ist. Damit hat Opt-Out NIX mit Deinen Überstunden zu tun.


Das ist ja schon mal gut und war mir so nicht bewusst..
Ansonsten ist an unserem Haus aktuell nicht klar geregelt, was mit den Überstunden passiert. Der Betriebsrat will den FZA, die Personalabteilung die Auszahlung.. das geht schon seit Monaten hin und her und noch haben die beiden sich nicht geeinigt.
Ich werde daher nach meiner Kündigung den FZA zumindest einen Teil meiner Überstunden beim Chef, Personalrat und Personalabteilung beantragen und abwarten was passiert.
Und danke für den Tipp mit der gestückelten Auszahlung der Überstunden.. wenn alle gleichzeitig ausgezahlt werden freut sich wirklich nur das Finanzamt :-(

FirebirdUSA
19.09.2014, 16:02
Außerdem würde ich, wenn sie nicht in FZA genommen werden können, direkt mal
anregen, dass die Üebrstunden doch bitte in den restlichen Monaten Stückweise bezahlt werden sollen, und nicht am Stück am Ende! Denn darüber würde sich nur das Finanzamt freuen...

Brutus, wieso? Ist es nicht spätestens wenn man eine Steuererklärung macht nicht völlig egal (solange es nicht auf zwei Jahre verteilt ausgezahlt wurde), ob es als Einmalzahlung oder verteilt augezahlt wurde.

Brutus
20.09.2014, 06:47
Ja, Du hast insofern recht, dass es sich zum Schluß hin wieder ausgleicht. Aber in der aktuellen Abrechnung wirst Du Dank Steuerprogression deutlich höher besteuert und damit freut sich "erstmal" nur das Finanzamt...

LostSoul
20.09.2014, 09:49
Hm, ich dachte, die "höhere" Lohnsteuer bekommt man dank Steuererklärung eh zurück, aber wenn man alles auf einen Schlag in einem Monat ausbezahlt bekommt, liegt man sicher über der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung (bei uns 5950 €) und es wird zumindest für die RV nichts zusätzlich abgezogen.

WackenDoc
20.09.2014, 11:11
Ich würde einfach mal das entsprechende Überstundenfrei schriftlich beantragen und schauen, was passiert.

Miss_H
23.09.2014, 15:26
Ein Artikel in der Zeit (http://www.zeit.de/karriere/beruf/2014-09/ueberstunden-mehrarbeit-arbeitsrecht) behandelt auch das Thema. Vielleicht ist es interessant?