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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum (ersten) Arbeitsvertrag



Der-Udo
18.09.2014, 18:56
Puh, erstmal ziemlich ungewohnt in diesem Forum zu schreiben :-wow

Ich werde wahrscheinlich ab 1.11. meine erste Stelle antreten. Jetzt kam der Arbeitsvertrag per Post. Der besteht im Endeffekt nur aus 1 Seite:


1. Befristet auf 2 Jahre, Probezeit 6 Wochen, "Die Beschäftigung erfolgt mit der vollen regelmäßigen Arbeitszeit"

2. "Die Bestimmungen des Tarifvertrages für Ärzte an kommunalen KH (TV-Ärzte/VKA) gelten als zwischen den Vertragsparteien unmittelbar vereinbarte Vertragsbedinungen. [...] Außerdem finden die für das Klinikum xxx jeweils verbindlichen sonstigen einschlägigen Tarifverträge, tarifvertraglichen Vereinbarungen und sonstigen Regelungen Anwendung"

3. "Der Arzt verplichtet sich, im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit zu leisten. :-???

4. & 5. Nur noch Eingruppierung und Inkrafttreten.


So und nun? Man liest hier ja dauernd was von Opt-Out. Ist Abschnitt 3) das? Ich blick nicht durch. Natürlich bin ich bereit Überstunden zu leisten, aber ändert sich durch 3) irgendetwas an meiner grundsätzlicher Arbeitszeit? :-???


Danke für Eure Hilfe! Ich weiß, dass es viele Themen zu Arbeitsverträgen gibt, aber als Anfänger steht man da davor und versteht nur Bahnhof.

Moorhühnchen
18.09.2014, 21:07
Nein, mit 3 ist nicht Opt-out gemeint. Das muß gesondert ausgehandelt und unterschrieben werden....

DeBroglie
18.09.2014, 22:01
In meinen Augen sind das übliche Formulierungen für einen Arbeitsvertrag nach einem Tarifvertrag. Der dritte Absatz ist dabei sogar redundant, da sich eine vergleichbare Formulierung schon im TV-Ä/VKA findet. Ausgesagt wird damit nur, dass du eben zu Überstunden und Bereitschaftsdiensten herangezogen werden kannst, was aber eben auch schon im Tarifvertrag steht. Die Arbeitszeit beträgt dann Vollzeit nach Tarifvertrag 40 Stunden. Eine Opt-Out Regelung ist dort nicht enthalten. Die würde ansonsten als zusätzliches Dokument den Vertragsunterlagen beigelegt.

Brutus
19.09.2014, 06:15
Puh, erstmal ziemlich ungewohnt in diesem Forum zu schreiben :-wow
Warum? 71 Posts sind doch nicht neu? :D


Ich werde wahrscheinlich ab 1.11. meine erste Stelle antreten. Jetzt kam der Arbeitsvertrag per Post. Der besteht im Endeffekt nur aus 1 Seite:
Herzlichen Glückwunsch. Welche Fachrichtung und in welcher Region fängst Du an?
Eine Seite ist OK. Da sich der AV auf den TV bezieht, muss das alles gar nicht da rein. Wichtig sind eben nur so Dinge wie eine Befristung, die eben in JEDEM Fall schriftlich VOR Arbeitsaufnahme fixiert und von beiden Seiten unterschrieben werden muss.
Ansonsten eben nur etwaige Nebenabreden, die nicht im TVÄ drinstehen. Und wenn da so etwas kommt, dann würde ich zumindest solchen Nebenabreden sehr genau prüfen (lassen)...



[I]1. Befristet auf 2 Jahre, Probezeit 6 Wochen, "Die Beschäftigung erfolgt mit der vollen regelmäßigen Arbeitszeit"
Heißt nur, dass die Anstellung auf 2 Jahre befristet ist mit der Probezeit, und der Satz, den Du fett markiert hast, sagt nur aus, dass Du eine Vollzeitstelle hat.



2. "Die Bestimmungen des Tarifvertrages für Ärzte an kommunalen KH (TV-Ärzte/VKA) gelten als zwischen den Vertragsparteien unmittelbar vereinbarte Vertragsbedinungen. [...] Außerdem finden die für das Klinikum xxx jeweils verbindlichen sonstigen einschlägigen Tarifverträge, tarifvertraglichen Vereinbarungen und sonstigen Regelungen Anwendung"
Da musst Du uns schon sagen, um welchen Vertrag es da im Speziellen geht. I.d.R. sind die TVÄ alle recht ähnlich. In dem einen sind die Wochenstunden bei 40, der andere hat 42. Die Vergütung ist mittlerweile auch recht gleich, in der Uni bekommt man etwas mehr, im katholischen KH um die Ecke aufm Land etwas weniger.
Es gibt aber eben auch Häuser (z.B. ein großes Haus mitten in Hessen), die zwar eigentlich den TVÄ-VKA anwenden, sich aber mit dem MB auf eine andere Vergütung (weniger) geeinigt haben. Meist geht es dann um die Wochenstunden bei gleichem Gehalt, oder eben eine andere Bereitschaftvergütung oder ähnliches...
Bei dem Satz oben KANN es heißen, dass die üblichen Bestimmungen des TVÄ, wie z.B. Urlaub, Bereitschaftdienste, Wochenstunden, usw. gelten, aber eben eine andere Entgelttabelle gilt (für Euer Haus ausgehandelt).
Es kann aber auch "nur" um irgendwelche Besonderheiten Eures Hauses gehen, die in dem TVÄ nicht abgebildet sind...
Oder aber es ist alles nur doppelt gemoppelt...


3. "Der Arzt verplichtet sich, im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit zu leisten. :-???
Nichts bei denken. Ist normal. Das heißt nur, dass Du im Rahmen Deiner Arbeit eben Bereitschaftdienste leisten musst. Also z.B. Anwesenheitsdienst, Rufdienst usw. Und wenn eben viel Arbeit anfällt, oder Du gerade mitten in einer OP stehst, nicht um 16 Uhr der Hammer fällt oder der Sevotopf zugedreht wird... :D


So und nun? Man liest hier ja dauernd was von Opt-Out. Ist Abschnitt 3) das? Ich blick nicht durch. Natürlich bin ich bereit Überstunden zu leisten, aber ändert sich durch 3) irgendetwas an meiner grundsätzlicher Arbeitszeit? :-???
Wie Moorhühnchen schon geschrieben hat, ist Opt-Out eine eigenständige Nebenabrede (s.o).
Damit ändert sich Deine Arbeitzeit aber nicht. Dein Vertrag geht über 40 (42?) Stunden, und die arbeitest Du. Wenn Du jetzt Bereitschaftsdienste machst, dann kannst Du maximal bis (im Schnitt) 48h/Woche arbeiten. Das ist die gesetzliches Maximalwochenstundenzahl. Mit einerm Opt-Out kannst Du freiwillig mehr Stunden pro Woche arbeiten. Das aber ändert nix an Deiner wöchentlichen Arbeitszeit. Nur eben an der Möglichkeit, überhaupt Bereitschaftsdienste machen zu können, ohne gegen das Arbeitszeitgesetz zu verstossen. Wieviele Stunden man im Opt-Out unterschreiben möchte, muss man sich eben genau überlegen...


Danke für Eure Hilfe! Ich weiß, dass es viele Themen zu Arbeitsverträgen gibt, aber als Anfänger steht man da davor und versteht nur Bahnhof.
Ich würde mal gucken, ob Du unter Deinen zukünftigen Kollegen jemanden findest, der sich mit diesen Dingen auskennt, und der Dir ein wenig helfen kann. Ist auch wichtig, um z.B. die Abrechnungen zu verstehen. Und ganz wichtig: man sollte sich auch ein bißchen selbst weiterbilden in Bezug auf Verträge, Personalpolitik und Abrechnugen etc. Sonst wird man beschissen und merkt es nicht einmal... Außerdem finde ich, dass viel zu wenig Leute wirklich Ahnung von der Materie haben. Nur ändert sich das auch nicht wirklich. :-nix

mainzer
19.09.2014, 08:47
was mir grad beim 2. Durchlesen auffällt...ist es inzwischen nicht so, dass ein Arbeitsvertrag mindestens so lange befristet ist, wie die Weiterbildungsermächtigung gilt... (evtl. hat Der-Udo's neuer Chef ja auch nur eine WBE von 24 Monaten...)..

Rico
19.09.2014, 11:06
Kommt darauf an, ob der Befristungsgrund die Weiterbildung ist. Vielleicht ist er ja Vertretung für jemanden, der zwei Jahre Elternzeit hat oder für eine Weiterbildung zwei Jahre an ein anderes Haus rotiert. Die kommen ja dann wieder und dann ist so eine Befristung natürlich zulässig.

Der-Udo
19.09.2014, 11:44
Warum? 71 Posts sind doch nicht neu? :D

Stimmt, ich meinte dieses Unterforum. Assistenzarzt und so ;)


Herzlichen Glückwunsch. Welche Fachrichtung und in welcher Region fängst Du an?

Fachrichtung siehe unten ;) Anfangen warde ich in Bayern, besser gesagt im wunderschönen Frankenland



Nichts bei denken. Ist normal. Das heißt nur, dass Du im Rahmen Deiner Arbeit eben Bereitschaftdienste leisten musst. Also z.B. Anwesenheitsdienst, Rufdienst usw. Und wenn eben viel Arbeit anfällt, oder Du gerade mitten in einer OP stehst, nicht um 16 Uhr der Hammer fällt oder der Sevotopf zugedreht wird... :D

Das wird wohl eines meiner Hauptaufgabengebiete für die nächsten Jahre ;)



Wie Moorhühnchen schon geschrieben hat, ist Opt-Out eine eigenständige Nebenabrede (s.o).
Damit ändert sich Deine Arbeitzeit aber nicht. Dein Vertrag geht über 40 (42?) Stunden, und die arbeitest Du. Wenn Du jetzt Bereitschaftsdienste machst, dann kannst Du maximal bis (im Schnitt) 48h/Woche arbeiten. Das ist die gesetzliches Maximalwochenstundenzahl. Mit einerm Opt-Out kannst Du freiwillig mehr Stunden pro Woche arbeiten. Das aber ändert nix an Deiner wöchentlichen Arbeitszeit. Nur eben an der Möglichkeit, überhaupt Bereitschaftsdienste machen zu können, ohne gegen das Arbeitszeitgesetz zu verstossen. Wieviele Stunden man im Opt-Out unterschreiben möchte, muss man sich eben genau überlegen...

Ok, perfekt. Das wollte ich wissen.



Ich würde mal gucken, ob Du unter Deinen zukünftigen Kollegen jemanden findest, der sich mit diesen Dingen auskennt, und der Dir ein wenig helfen kann. Ist auch wichtig, um z.B. die Abrechnungen zu verstehen. Und ganz wichtig: man sollte sich auch ein bißchen selbst weiterbilden in Bezug auf Verträge, Personalpolitik und Abrechnugen etc. Sonst wird man beschissen und merkt es nicht einmal... Außerdem finde ich, dass viel zu wenig Leute wirklich Ahnung von der Materie haben. Nur ändert sich das auch nicht wirklich. :-nix

Definitiv richtig. Damit muss ich mich unbedingt eingehender beschäftigen. Genauso wie mit Versicherung, Steuer usw. Aber da gibts ja zum Glück auch ein paar Threads hier.




was mir grad beim 2. Durchlesen auffällt...ist es inzwischen nicht so, dass ein Arbeitsvertrag mindestens so lange befristet ist, wie die Weiterbildungsermächtigung gilt... (evtl. hat Der-Udo's neuer Chef ja auch nur eine WBE von 24 Monaten...)..


Kommt darauf an, ob der Befristungsgrund die Weiterbildung ist. Vielleicht ist er ja Vertretung für jemanden, der zwei Jahre Elternzeit hat oder für eine Weiterbildung zwei Jahre an ein anderes Haus rotiert. Die kommen ja dann wieder und dann ist so eine Befristung natürlich zulässig.

Tja, gute Frage. Beim Bewerbungsgespräch hieß es, es sei in der Abteilung üblich, anfangs nur auf 2 Jahre befristet einzustellen. Es gibt dann Evaluierungsgespräche und wenn es von beiden Seiten aus passt, wird der Vertrag ziemlich sicher verlängert. Das sei wohl bei etlichen Kollegen bereits der Fall gewesen. Ich habe im Gespräch geäußert, dass ich gerne die gesamte WB an einem Haus machen würde. Das wurde auch positive vom Chef erwähnt. Habe das Gefühl, dass er mich, wenn alles passt, mich nach 2 Jahren nicht wieder raus schmeißen wird. Aber man weiß es natürlich nie.
Ob ich offiziell als Vertretung eingestellt werde, weiß ich auch nicht. Wäre schon möglich.

Brutus
19.09.2014, 14:25
Und wenn eben viel Arbeit anfällt, oder Du gerade mitten in einer OP stehst, nicht um 16 Uhr der Hammer fällt oder der Sevotopf zugedreht wird... :D

Das wird wohl eines meiner Hauptaufgabengebiete für die nächsten Jahre ;)
Wie jetzt? Du wirst eingestellt, um die nächsten Jahre um 16 Uhr den Sevotopf zuzudrehen? :D

Bille11
19.09.2014, 14:52
Wie jetzt? Du wirst eingestellt, um die nächsten Jahre um 16 Uhr den Sevotopf zuzudrehen? :D

:-)) da will ich auch hin :-))

mainzer
19.09.2014, 14:56
Wie jetzt? Du wirst eingestellt, um die nächsten Jahre um 16 Uhr den Sevotopf zuzudrehen? :D

arbeitszeit dann von 15:45 - 16:00...nice...

Rico
19.09.2014, 17:02
Wie jetzt? Du wirst eingestellt, um die nächsten Jahre um 16 Uhr den Sevotopf zuzudrehen? :DDer Job nennt sich glaub OP-Manager. :-))

Die machen doch nix anderes als Säle schließen und OPs verschieben...

sascha88
23.09.2019, 21:07
Ich probiere mal, ob das Sinn macht hier meine Frage reinzuschreiben statt einen neuen Thread aufzumachen. Ich habe heute zur Durchsicht meinen Vertrag per Mail bekommen (grosses Haus, grosse Dachorganisation mit MB Tarifvertrag). Im Prinzip stehen dort überwiegend Verweise auf den Mantelvetrag.
Was mich allerdings irritiert ist die Nebenabrede:

Es wird folgende Nebenabrede vereinbart: Der von MIR zu leistende Bereitschaftsdienst wird gemäß den für die jeweilige Einsatzklinik geltenden Regelungen von KRANKENHAUS XY vergütet bzw. in Freizeit ausgeglichen.

Für mich klingt das so, als gelte dann bei Bereitschaftsdiensten nicht der Mantelvertrag, sondern irgendeine spezielle (wahrscheinlich in meinem Sinne ungünstigere) Regelung. Und auf diese Regelung wird hier nicht eingegangen.

Ich habe die HR gebeten, mir die zusätzlichen Regeln zu nennen - vielleicht verstehe ich das aber auch alles falsch? Wäre froh, wenn jemand mit mehr Arbeitsvertrag-Erfahrung mir helfen kann. Danke

vanilleeis
23.09.2019, 21:42
Die konkret für deine Abteilung geltenden Regelungen zum BD (Stufe) werden immer als Nebenabrede verfasst. Steht aber auch so im VKA-Manteltarif, meine ich. Ist aber sicher sinnvoll, dass du dir die vor Unterschrift aushändigen lässt, falls sie nicht in der Nebenabrede erklärt sind

Mymla
08.10.2019, 10:29
Ich hätte auch noch ne Frage. Habe letzte Woche auch meinen Arbeitsvertrag bekommen. Ist es üblich, dass man lediglich als Assistenzarzt eingestellt wird und im Vertrag nicht die Fachrichtung festgehalten wird?

escitalopram
08.10.2019, 11:13
War bei mir auch so. Im Header steht "Klinik für ...".

anignu
08.10.2019, 21:11
Hab grad mal nachgeschaut wie es bei meinen alten Verträgen war: nicht nur dass keine Fachrichtung drin stand, es stand auch nicht drin, dass ich "in Weiterbildung" arbeiten soll. Also eigentlich nur dass ich als Arzt angestellt bin...

Mymla
09.10.2019, 07:47
Vielen Dank fürs Nachsehen.
Und dann noch was: mein Vertrag beginnt zum 01.02.2020. In meinem Vertrag steht lediglich mein monatliches Brutto-Einkommen drin (4402,39€), was ja dem VKA von 2018 entspricht. Hab ich Recht auf die Erhöhung von 2020 (4602,70€) oder liegt das im Ermessen des Krankenhauses?

Miss_H
09.10.2019, 07:58
Bei mir stand auch nur als "Ärztin" angestellt ohne Fachrichtung. Zusätzlich noch, dass ich nach Fähigkeiten auch mit anderen Aufgaben beauftragt werden kann. Hat mich gewundert und hatte daher nachgefragt, ist aber üblich.

abcd
09.10.2019, 08:44
Es sollte im Vertrag festgehalten werden nach welchem Tarif (z.B. VKA in der jeweils gültigen Fassung) man bezahlt wird und nicht nur das aktuelle Bruttogehalt.

nie
09.10.2019, 18:35
Bei mir steht auch nur "Vollbeschäftigte Ärztin" drin. Weder Fachrichtung noch Ausbildungsstand werden genauer definiert.
Bezüglich Bezahlung stehen bei mir auch keine Zahlen drin sondern nur nach welchen Tarifvertrag ich bezahlt werde.