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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bescheid bei endgültigem Nichtbestehen



Biff92
18.09.2014, 21:24
Servus Leute
Die Frage richtet sich voralle an die Leute aus Köln, aber auch an alle anderen.
Ich habe im dritten Versuch die Biochemie-ÄP nicht bestanden und kann in Deutschland nicht mehr weiterstudieren. Die Ergebnisse wurden am 20.8. veröffentlicht.
Eigentlich müsste ich ja einen Bescheid von der Uni oder dem LPA erhalten, wogegen man Einspruch erheben kann. Einen solchen Bescheid habe ich aber noch nicht erhalten.
Gibt es da Fristen, an die sich die Uni halten muss?
Was mache ich, wenn gar kein Bescheid kommt?
War jemand in Köln in der selben Situation?

ehemaliger User_29072015
18.09.2014, 21:28
Dieses Thema hatten wir die Tage erst. Geht einer Freundin von mir mit Histo so. Klausur war Anfang August und sie hat bis heute nix gehört.

Die haben wohl Zeit dich bis 30.09., also zum offiziellen Semesterende zu exen.

Biff92
18.09.2014, 21:45
hier ist ja aber noch die besonderheit, dass das keine scheinklausur war sondern die biochemie-äp.
das ist eine staatliche prüfung, oder gilt da dasselbe?
heißt das, wenn ich bis zum 30.9. nichts höre müssten die mich nochmal zulassen oder wie?

ehemaliger User_25062015
18.09.2014, 21:45
Magst du vielleicht einfach mal sagen was ein/eine ÄP ist? Vielleicht versteht man dann eher was du willst..

Biff92
18.09.2014, 21:49
Äquivalenzprüfung, in Köln gibts kein klassisches Physikum sondern 4 Äps, nach dem 2. Semester in Psych, Soz, nach dem 3. in Anatomie, Biologie, Histo + Neuro und nach dem 4. in Physio, Physik sowie in Biochemie, Chemie

ehemaliger User_25062015
18.09.2014, 21:51
Aha...naja wenns dein letzter Versuch war und du ihn versämmelt hast, dann biste raus. Gerade weils ne Staatsprüfung war, würde ich meinen. Vielleicht gibts Unis, die bei nem versämmelten Letztversuch einer Klausur noch ein Auge zudrücken und einen weitermachen lassen, aber wenn du ein Staatsexamen dreimal verhaust, dann wars das wohl.

Was meinste denn mit dem Satz?


heißt das, wenn ich bis zum 30.9. nichts höre müssten die mich nochmal zulassen oder wie?

Wozu sollen die dich nochmal zulassen?

Edit: Am sichersten ist es aber wie immer direkt bei der Uni nachzufragen was jetzt Sache ist.

Biff92
18.09.2014, 22:01
zulassen zur äp, was ich mir aber nicht vorstellen kann. ich gehe grundsätzlich davon aus, dass deutschland für mich vorbei ist.
bei der uni war ich schon 2x da wurde mir gesagt nächste woche sollte n bescheid kommen, es kam aber nie was. als ich das letzte mal angerufen hab bei dem zuständigen typen kam nur die aussage, dass er es auch nicht so recht wisse.
ich bin nur irritiert, ob es nicht irgendwelche fristen gibt. denn sonst könnte die uni einfach keinen bescheid schicken und ich könnte dagegen keinen einspruch erheben

Coxy-Baby
18.09.2014, 22:02
Es ist KEIN StEx, es zählt nur wie eins.

PS Wogegen möchtest du denn Einspruch erheben?

ehemaliger User_29072015
18.09.2014, 22:06
Vermutlich gegen die Exmatrikulation. Man hat nach Zugang der Ex 4 Wochen Zeit Einspruch dagegen zu erheben.

Biff92
18.09.2014, 22:09
Es ist KEIN StEx, es zählt nur wie eins.

PS Wogegen möchtest du denn Einspruch erheben?

die uni hat mir, weil ich ortswechsler bin nicht gestattet am seminar, praktikum und den vorlesungen (also alles was darauf vorbereitet) teilzunehmen. laut meinem anwalt dürfen die das eigentlich nicht, aber ich glaube ehrlich gesagt nicht daran, dass ich damit durchkomme. es wäre dennoch dämlich es unversucht zu lassen.
ich will halt nur endlich den bescheid haben, damit ich gewissheit hab, wie ich weiterplanen muss/ kann

ehemaliger User_29072015
18.09.2014, 22:13
Würde mich auch nerven wenn man nix hört.

Du kannst doch dann binnen den 4 Wochen den Härtefallantrag stellen mit deinen o.g. Gründen oder?

Viel Erfolg, vielleicht hast ja eine Chance :-)

Biff92
18.09.2014, 22:20
antrag etc. ist schon alles vorgefertigt. mein anwalt meinte nur, dass die uni den ersten schritt mit dem bescheid machen müsse. deshalb warte ich darauf.
das ist auch der grund für meine frage, wenn es fristen gibt, an die sich die uni halten muss könnte man ja druck machen. sonst schicken die mir den bescheid erst in nem jahr, wer weiß.
wie ist das denn beim klassischen physikum, hat da das landesprüfungsamt fristen, bis die negativ-bescheide rausgeschickt werden müssen?

und erstmal danke, an alle dass nicht als erste antwort kam:"vielleicht bist du ja einfach nur ungeeignet für das medizinstudium" ;-)

Rico
18.09.2014, 22:56
und erstmal danke, an alle dass nicht als erste antwort kam:"vielleicht bist du ja einfach nur ungeeignet für das medizinstudium" ;-)Höchstens für ein Studium der Verwaltungslehre, weil Du Dich offensichtlich nicht ausreichend in die dröge Grundstimmung einer durchschnittlichen Amtsstube hineinversetzen kannst, in der Zeit nachrangig ist.

Biff92
18.09.2014, 23:42
Höchstens für ein Studium der Verwaltungslehre, weil Du Dich offensichtlich nicht ausreichend in die dröge Grundstimmung einer durchschnittlichen Amtsstube hineinversetzen kannst, in der Zeit nachrangig ist.

da will ich dir gar nicht widersprechen