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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : teilweise Freiberuflichkeit; Steuerklasse 6; Abzüge?



mainzer
19.09.2014, 20:26
Mal eine Frage an die noch Erfahreneren von euch. Ich fahre ja inzwischen an einigen Standorten neben meiner Vollzeitstelle NEF...Bislang stelle ich hierfür eine private Rechnung zum vereinbarten Stundensatz und am Ende des Jahres gebe ich dies als Einnahmen aus selbstständiger Arbeit an.
Nun habe ich die Chance in einer größeren Stadt Rettung zu fahren; Arbeitsverträge sind heut angekommen und die wollen doch tatsächlich eine Steuerkarte mit Kennzeichen "6" haben...schreiben gleichzeitig aber, dass es sich um eine sozialversicherungsFREIES angestelltenverhältnis handelt.

Gerade den letzten Passus verstehe ich nicht...aber vielleicht könnt ihr mir auf die Sprünge helfen..welche Variante ist für mich finanziell günstiger? Habe irgendwie das Gefühlt, dass bei der Steuerklasse 6 deutlich weniger am Ende bei rumkommt, als wenn ich als Freiberufler eine Rechnung stelle...oder ist das nur ein Verschieben des Geldes? Bei Rechnungsstellung versteuere ich am Ende des Jahres und habe somit scheinbar zunächst mehr Geld und bei Anstellung via Steuerklasse 6 wird von vornherein versteuert und ich hole mir (zumindest einen Teil) am Ende des Jahres etwas zurück...

Freue mich über eure Aufklärung.

WackenDoc
19.09.2014, 20:33
Ich muss meinem Finanzamt jedes Quartal Steuer für meine Nebentätigkeit überweisen und die genaue Abrechnung erfolgt mit der nächsten Steuererklärung.
Die Höhe der Zahlung wurde bei der letzten Steuererklärung festgelegt.

Hängt es nicht vom Umfang der Arbeit bzw. Höhe der Einkünfte ab, ob es sozialversicherungsfrei ist? Hat mir zumindest mein Steuerberater mal grob erklärt. Dadurch dass ich über meinen Hauptjob wesentlich mehr verdiene als über den Nebenjob, muss ich nur Steuern zahlen (und den entsprechenden höheren Beitrag an die Ärztekammer.)

Muriel
19.09.2014, 20:34
Sozialversicherungsfreie Angestelltenverhältnisse sind doch Minijobs, oder? Sprich ein halber NEF-Dienst im Monat ;-) Ansonsten ist man doch bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenzen für KV und RV sozialversicherungspflichtig, oder sehe ich das falsch?

ChillenMitBazillen
21.09.2014, 12:52
Hm, da würde ich auf jeden Fall schriftlich die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung für diesen Job beantragen. Sozialversicherungsfreies Angestelltenverhältnis klingt irgendwie suspekt...