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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ärztekammer Niedersachsen - Allianz Private KV + Berufshaftpflicht



CaliforniaKicky
29.09.2014, 09:44
Hallo!

Im Rahmen des Beitritts zur niedersächsischen Ärztekammer gibt es beim Meldebogen die Option einer Gruppenversicherung der Privaten Allianz sowie einer Berufshaftpflicht. Die Frage ist jetzt, ob sich das lohnt, denn letztendlich ist die Berufshaftpflicht (Weg zur Arbeit + Krankenhausarbeit) ja über den Arbeitgeber, also das Krankenhaus agbegedeckt und eine private Krankenversicherunng ist eh eine Option wo sich die Geister scheiden ob es sich lohnt oder nicht.

Hat davon jemand Gebrauch gemacht und ist damit zufrieden?

Brutus
29.09.2014, 19:27
Vorsicht! Die Berufshaftpflicht ist NICHT für Wegeunfälle oder Arbeitsunfälle zuständig.
Die Berufshaftpflicht ist die Versicherung, die Schäden AM Patienten abdeckt. Und die ist zwingend vorgeschrieben.
Was Du meinst, ist die BG-Versicherung. Die ist in der Tat vom Arbeitgeber zu entrichten und kommt bei Wegeunfällen oder Arbeitsunfällen auf.
PKV gibt es einen guten Thread hier im Forum, einfach mal querlesen...

FirebirdUSA
30.09.2014, 15:06
Vorsicht! Die Berufshaftpflicht ist NICHT für Wegeunfälle oder Arbeitsunfälle zuständig.
Die Berufshaftpflicht ist die Versicherung, die Schäden AM Patienten abdeckt. Und die ist zwingend vorgeschrieben.

Die meisten Arbeitgeber schließen aber eine Berufshaftpflicht für ihre Arbeitnehmer ab, deswegen ist sie häufig tatsächlich überflüssig; es sei den man fährt nebenher NA, arbeitet bei Veranstaltungen, verschreibt Medikamente im Freundeskreis o.ä. Erste Hilfe Leistungen sind auch über eine reine private Haftpflicht abgesichert.

Aber auch hierzu gibt es schon verschiedene Beiträge, Forensuche sollte hier helfen.

Brutus
30.09.2014, 18:09
Ja, das ist schon klar. Aber ich meine mich erinnern zu können, dass die ÄK vor ein paar Jahren im Rahmen der Selbsteinstufung auch einen Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung haben wollte. Zumindest das Restrisiko muss man m.E. versichern.
Wobei das ja auch nur ein paar Euro fuffzich im Jahr sind. :-nix

Coxy-Baby
30.09.2014, 18:13
Ich denke auch das man das angeben musste bei Anmeldung der ÄK, zumal die berufshaftpflicht ne private drin hat und irgendwas inne 50 euro kostet...

FirebirdUSA
01.10.2014, 21:52
Ja, das ist schon klar. Aber ich meine mich erinnern zu können, dass die ÄK vor ein paar Jahren im Rahmen der Selbsteinstufung auch einen Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung haben wollte. Zumindest das Restrisiko muss man m.E. versichern.
Wobei das ja auch nur ein paar Euro fuffzich im Jahr sind. :-nix

Also ich musste bei der Anmeldung bei der ÄK (als angestellter Arzt) kein Nachweis über die Berufshaftpflicht abgeben (kann aber natürlich auch an der zuständigen ÄK liegen). Ich hab über meinen Arbeitgeber eine relativen umfassenden Schutz der auch Erste-Hilfe- und Freundschaftsdienste mit einschließt. Da ich ab und zu bei Sportveranstaltungen als Arzt aushelfe hab ich aber trotzdem noch eine "private" Berufshaftpflicht die wie Coxy schon sagte bisher um die 50 Euro im Jahr gekostet hat, jetzt mit Einschluss meiner Ehefrau und Kind ist sie etwas teurer geworden.

bobbit
04.10.2014, 12:28
Die ÄK Niedersachsen fordert sowas nicht ein.

Brutus
04.10.2014, 19:57
=> ÄKWL: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxisfuehrung/article/809968/kammer-westfalen-lippe-droht-zwangsgeld.html
=> http://www.aekwl.de/fileadmin/rechtsabteilung/doc/waeb_haftpflicht.pdf
=> http://www.aekwl.de/fileadmin/aerzteblatt/pdf/waeb0509.pdf