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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versorgungswerk Elterngeld



Harvey
06.10.2014, 13:25
Durch Forensuche habe ich leider keine aktuelle und passende Antwort gefunden.
Einfach Frage: Gibt es Empfehlungen bezüglich des Vorgehens während Mutterschutz und Elterngeldzeit, wenn man im ärztlichen Versorgungswerk ist.

Optionen: Mindesbeitrag zahlen oder ganz befreit sein während obiger Zeit.

Wäre dankbar für Tipps.

FirebirdUSA
06.10.2014, 19:14
Einfache Antwort: während der Elternzeit bist du Pflichtmitglied in der DRV und darfst nicht ins vw einzahlen. Du kannst natürlich den Zuzahlungsrahmen davor und danach nutzen.

fusselviech
06.10.2014, 19:53
oje,

muss man dafür irgendwas aktiv tun (also dass man auf einmal Mitglied im DRV ist und nichtmehr ins VW einzahlt)?

Muriel
06.10.2014, 20:05
Am Ende der Elternzeit muss man da ein Formular ausfüllen. Vorher musst Du Dich um nichts kümmern. Ich weiß es aber auch nicht mehr ganz genau. Zur Not dort anrufen. Man darf natürlich dennoch, wenn man das möchte, ins VW einzahlen während dieser Zeit. In die DRV Bund zahlt man übrigens nichts ein, man bekommt aber pro Kind 36 Monate gut geschrieben und dann eben später (60 Beitragsmonate vorausgesetzt) eine kleine Rente zusätzlich zum VW.

FirebirdUSA
06.10.2014, 20:31
Man darf natürlich dennoch, wenn man das möchte, ins VW einzahlen während dieser Zeit.

Genau das (freiwillige Zahlung/Mitgliedschaft während Zeiten der Elternzeit) wurde explizit vom VW Baden-Württemberg auf Nachfrage von uns ausgeschlossen. Was aber geht ist die freiwillige Zuzahlung (falls man Monate ohne Elternzeit im Beitragsjahr hatte) womit man auf einen ähnlichen Effekt kommt.

@fusselviech: Die Zeiten werden automatisch an die DRV gemeldet (wir haben automatisch Post bekommen).

Muriel
06.10.2014, 20:39
Ach. Ich bin mir relativ sicher, dass ich von "meinem" VW (Nordrhein) damals einen Wisch bekommen hatte mit der Info, das ich gerne freiwillig einzahlen dürfe. Bevor ich Quatsch erzähle, schaue ich das aber morgen noch mal nach. Ansonsten weiß ich das in einem halben Jahr wieder sicher ;-)

fusselviech
07.10.2014, 11:20
ok, vielen Dank schonmal! sowas sagt einem ja sonst keiner...

Fr.Pelz
07.10.2014, 11:31
Ja, man darf freiwillig einzahlen und sich den Anteil auch aussuchen. Ich hab jetzt auch angekreuzt, dass ich nichts einzahlen möchte - da nehm ich das Geld lieber jetzt für die Kinder, meine Rente wird schon hoch genug sein...im schlimmsten Fall kriegen halt die Enkelkinder weniger Süßigkeiten von mir :-D

Jule-Aline
08.10.2014, 13:53
[QUOTE=FirebirdUSA;1780404]Genau das (freiwillige Zahlung/Mitgliedschaft während Zeiten der Elternzeit) wurde explizit vom VW Baden-Württemberg auf Nachfrage von uns ausgeschlossen. Was aber geht ist die freiwillige Zuzahlung (falls man Monate ohne Elternzeit im Beitragsjahr hatte) womit man auf einen ähnlichen Effekt kommt.

In Hessen kann man freiwillig während Mutterschutz und Elternzeit einzahlen.Oder lässt sich beitragsfrei führen.In Niedersachsen geht das ebenfalls.Und in Niedersachsen sowie Bremen wird einem ein Durchschnittsbeitrag der Beitragszahler angerechnet auch wenn man nichts bezahlt.Wechselt man das Ärzteversorgungswerk,gilt dieser Anspruch nicht mehr.

haemo
22.10.2014, 07:56
Was passiert denn eigentlich, wenn ich während der Elternzeit ein bisschen dazuverdiene (1-2 Notarztdienste im Monat)? Muss ich dann etwa in die DRV einzahlen??? Oder geht das dann doch ans Versorgungswerk?

Rico
22.10.2014, 08:40
Du musst Dich für den Nebenjob separat noch einmal von der DRV abmelden.

murkel
22.10.2014, 17:17
Was passiert denn eigentlich, wenn ich während der Elternzeit ein bisschen dazuverdiene (1-2 Notarztdienste im Monat)? Muss ich dann etwa in die DRV einzahlen??? Oder geht das dann doch ans Versorgungswerk?

Und was man beachten muss, dass das, was man verdient, aufs Elterngeld angerechnet wird.

Desiderius
22.10.2014, 17:31
Du musst Dich für den Nebenjob separat noch einmal von der DRV abmelden.

Dabei wird das doch wieder an den das Versorgungswerk gemeldet, da das über das Versorgungswerk läuft? Muss da nicht die 14% einzahlen? Nur so eine Frage..

Muriel
22.10.2014, 18:21
Und was man beachten muss, dass das, was man verdient, aufs Elterngeld angerechnet wird.

Jein. Es gilt beim Elternteil das Zuflussprinzip. Wenn Du Gehalt/Lohn/Gage wasauchimmer während des Elterngeldbezugs bekommst, so wird das auf das Elterngeld angerechnet, egal wann die Leistung, die damit bezahlt wird, erbracht wurde (Klassiker wäre hier die meist zwei Monate später erfolgende Dienstvergütung). Aber wenn Du freiberuflich Notarztdienste während der Elternzeit machst, Dir diese aber erst nach der Elternzeit auszahlen lässt, so ist das völlig ok. Das ist auch kein dummdreister Trick sondern so von der Elterngeldstelle als völlig legal und in Ordnung erklärt.

haemo
29.10.2014, 21:37
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es so:
- durchschnittliches errechnetes Monatseinkommen minus "Gewinn" aus Notarztdiensten
- wenn 60% von dieser Differenz dann immer noch mindestens 1800 € ergeben, werden diese auch nicht gekürzt
- ergo: wenn es nur 1-2 Dienste/Monat sind, müsste es sich durchaus lohnen
- und wenn davon noch was in die ÄV geht, schadet das ja auch nicht ...

Muriel
30.10.2014, 20:09
Zuverdienst bei Elterngeldbezug (http://www.elterngeld.net/elterngeld-erwerbstaetigkeit.html)