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Bomber
27.08.2003, 19:44
Weiss jemand ab wann die Physikumsergebnisse rauskommen?Und ab wieviel Punkten man ungefähr bestanden hat?Ich habe 145Punkte.Lohnt es sich da überhaupt für die mündliche Prüfung zu lernen?

Spatzenhirn
27.08.2003, 19:48
.

hunny
27.08.2003, 21:39
Die Ergebnisse kommen meist 14 Tage nach dem schriftlichen raus. Kannst sie auf der Seite vom IMPP einsehen. Also Dienstag oder Mittwoch nächster Woche. Da stehen dann die Lösungen und die Bestehensgrenze.

Mit 145 Punkten lohnt es sich auf alle Fälle in die mdl zu gehen. Schliesslich weisst du ja noch nicht, welche Aufgaben evt. vom IMPP rausgenommen werden und wie die Bestehensgrenze wirklich ist.
Angenommen du hast wirklich (laut IMPP) 145 Punkte und die Bestehensgrenze wäre 160, dann wärst du ja mit ner 5 noch dabei, die du dann durch eine 2 im mdl ausgleichen könntest...
Viel Erfolg!

:-top

CLAUDILY
27.08.2003, 22:02
hi hunny,
ich möchte ja niemanden verunsichern, aber ich dachte die grenze von 5 zur 6 liegt bei 151? bist du dir bei deiner aussage ganz sicher???habe ich falsch gedacht??

test
27.08.2003, 22:52
die grenze zwischen 5 und 6 liegt bei 90% der bestehensgrenze. also genauso variabel wie alle anderen noten und bestehensgrenzen auch und damit kaum vorhersagbar.

hunny
28.08.2003, 08:47
hi hunny,
ich möchte ja niemanden verunsichern, aber ich dachte die grenze von 5 zur 6 liegt bei 151? bist du dir bei deiner aussage ganz sicher???habe ich falsch gedacht??

Ja, da bist du ein wenig auf dem verkehrten Dampfer. Von der Bestehensgrenze werden 15 Punkte abgezogen und dieser 15Punkte-Bereich ist für die fünf da.
Dir ganz viel Erfolg für deine mdl!


:-top

hunny

test
28.08.2003, 09:44
hunny das ist falsch es sind 90% der bestehensgrenze. das mögen zwar manchmal 15 punkte sein. aber festgelegt auf 15 punkte ist das nicht. nachzulesen in den LPA informationen, die jeder zugeschickt bekommen haben sollte.
im originaltext heißt es:

Die Note lautet
"mangelhaft" wenn der Prüfling mindestens 90 vom hundert,
"ungenügend" wenn der Prüfling weniger als 90 vom hundert
der für das Bestehen der Prüfung erforderlichen Mindestzahl zutreffend beantworteter Fragen erreicht hat.