airmaria
29.08.2003, 07:20
Original geschrieben von Froschkönig
...je nachdem, welche FOLGEN das nach sich zieht, ändert sich der Ernst der Lage und das Strafmaß
So sieht es aus... und da frage ich mich schon, ob das so richtig sein kann?
Lassen wir die Trunkenheit mal weg - die habe ich nur ausgewählt, weil wir gerade beim Thema waren - anderer Fall:
Auf der Autobahn bei uneingschränktem Tempolimit und einer Fahrt mit 100 km/h kommte der Fahrer an ein Stauende, welches er zu spät - aus welchen Gründen auch immer - erkennt:
1. Fall: das vorangehende Fahrzeug wird erheblich beschädigt, da auf der Rücksitzbank aber kein Verkehrsteilnehmer sitzt, kommt es zu keinerlei Personenschäden: Sachschadensregelung und eventuell Bußgeld wegen Unachtsdamkeit von etwa 50 Euro (je nach Auslegung und Lust des aufnehmenden Poliziebeamten)
2. Fall: das vorangehende Fahrzeug wird in gleicher Weise beschädigt, nur ist diesmal eine junge Mutter mit zwei Kindern unterwegs, welche vorschriftsmäßig auf der Rücksitzbank in entsprechenden Sitzschalen gesichert sind, ein Kind verstirbt, das zweite wird lebenslang pflegebedürftig bleiben: ...
wie das Strafmaß im zweiten Fall genau aussieht ist erstmal unerheblich, wichtig ist aber, daß es völlig von dem Strafmaß des ersten Falles differieren wird und hier Frage ich mich wieder:
kann das gerecht sein?
Denn was begeht der Fahrer für ein Vergehen?
Nimmt er sich vor, an diesem Tage einen Unfall zu verursachen? Nein!
Nimmt er sich gar vor, jemanden zu verletzen? Nein!
Nimmt er billigend durch seine Handlungsweise in Kauf, jemanden zu verletzen?
Ganz schwierige Frage: wenn man sich völlig davon freisprechen kann, jemals einen Unfall zu verursachen, darf man hier vorsichtig mit "Nein" antworten...
Aber ist das so? Muß hier nicht jeder mit "Ja" antworten, der mit einem KFZ oder gar auch als Fußgänger im Straßenverkehr unterwegs ist?
Und wenn ja, wieso ist bei gleichen Vorraussetzungen die Höhe meines zu erwartenden Strafmaßes vom Zufall abhängig?
"Mary" airmaria
...je nachdem, welche FOLGEN das nach sich zieht, ändert sich der Ernst der Lage und das Strafmaß
So sieht es aus... und da frage ich mich schon, ob das so richtig sein kann?
Lassen wir die Trunkenheit mal weg - die habe ich nur ausgewählt, weil wir gerade beim Thema waren - anderer Fall:
Auf der Autobahn bei uneingschränktem Tempolimit und einer Fahrt mit 100 km/h kommte der Fahrer an ein Stauende, welches er zu spät - aus welchen Gründen auch immer - erkennt:
1. Fall: das vorangehende Fahrzeug wird erheblich beschädigt, da auf der Rücksitzbank aber kein Verkehrsteilnehmer sitzt, kommt es zu keinerlei Personenschäden: Sachschadensregelung und eventuell Bußgeld wegen Unachtsdamkeit von etwa 50 Euro (je nach Auslegung und Lust des aufnehmenden Poliziebeamten)
2. Fall: das vorangehende Fahrzeug wird in gleicher Weise beschädigt, nur ist diesmal eine junge Mutter mit zwei Kindern unterwegs, welche vorschriftsmäßig auf der Rücksitzbank in entsprechenden Sitzschalen gesichert sind, ein Kind verstirbt, das zweite wird lebenslang pflegebedürftig bleiben: ...
wie das Strafmaß im zweiten Fall genau aussieht ist erstmal unerheblich, wichtig ist aber, daß es völlig von dem Strafmaß des ersten Falles differieren wird und hier Frage ich mich wieder:
kann das gerecht sein?
Denn was begeht der Fahrer für ein Vergehen?
Nimmt er sich vor, an diesem Tage einen Unfall zu verursachen? Nein!
Nimmt er sich gar vor, jemanden zu verletzen? Nein!
Nimmt er billigend durch seine Handlungsweise in Kauf, jemanden zu verletzen?
Ganz schwierige Frage: wenn man sich völlig davon freisprechen kann, jemals einen Unfall zu verursachen, darf man hier vorsichtig mit "Nein" antworten...
Aber ist das so? Muß hier nicht jeder mit "Ja" antworten, der mit einem KFZ oder gar auch als Fußgänger im Straßenverkehr unterwegs ist?
Und wenn ja, wieso ist bei gleichen Vorraussetzungen die Höhe meines zu erwartenden Strafmaßes vom Zufall abhängig?
"Mary" airmaria