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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 2 - A29/ B48 - Schweigepflicht



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Unregistriert
08.10.2014, 14:21
Meiner Meinung nach ist bei dieser Frage keine Antwort richtig. B & D sind schonmal falsch, weil man der Offenbarung aufgrund rechtfertigenden Notstandes nicht nachkommt. A ist falsch, weil das Gewaltschutzgesetz sich ausschließlich auf häusliche Gewalt bezieht. E ist falsch, weil die Strafverfolgungsinteressen der Staatsanwaltschaft die ärztliche Schweigepflicht NICHT regelmäßig außer Kraft setzt (unabhängig davon würde ich keine Meldung bei der Staatsanwaltschaft machen sondern bei der Polizei).
Bleibt noch C, was in meinen Augen auch absoluter Blödsinn ist, da da das schöne Wörtchen ODER steht. Die zuständige Behörde (ist die Polizei überhaupt eine Behörde?) ODER den Nachbarn informieren? Wohl eher nicht. Wer da den Nachbarn informiert riskiert wohl eher, dass unser Patient von diesem erschossen wird. Auch die Aussage "den geäußerten Racheplan auf andere geeignete Weise zu verhindern" halte ich für eine sehr fragwürdige Empfehlung...

Meinungen dazu bitte?
Ich denke, das ist ein ganz klarer Fall für eine Anfechtung...

Budda2014
08.10.2014, 14:27
C kann nicht richtig sein. Ich informiere den Nachbarn, damit er fliehen kann oder ihn nun endgültig zur Strecke bringt?
Habe A genommen. Ist meiner Meinung nach auch nicht richtig, jedoch kann ich deiner Argumentation bezüglich B,D,E folgen. Habe auch so gedacht.

B + D sind definitiv falsch, da nach Paragraph 138 StGB eine Nichtanzeige bei geplantem Verbrechen strafbar ist. (auch für uns Ärzte)
http://dejure.org/gesetze/StGB/138.html

E: Die Staatsanwaltschaft kann keine Schweigepflicht aufheben. Das kann NUR der Patient!

wpe47
08.10.2014, 14:28
Ich hab auch c weil alles andere Quatsch war

ehem-user-19-08-2021-1408
08.10.2014, 14:30
Habe auch C gekreuzt, aber würde dem Nachbarn defintiv nichts sagen.
Anzeige bei der Polizei. Punkt, Schluss, aus. Die leiten es der Staatsanwaltschaft weiter.

Aber wie will man bei so extrem skurril konstruierten Fällen beim IMPP widersprechen?!
Wieso erstellt der angeschossene keine Anzeige? Normaler Menschenverstand scheint bei vielen Fragen zu fehlen....

AgyptRa
08.10.2014, 14:30
"den geäußerten Racheplan auf andere geeignete Weise zu verhindern" das ist echt die dümmeste Zusatzinfo was das IMPP in dem Fall machen kann. Somit ist die Antwort für mich auch raus. Möchte gerne wissen was die damit meinen:D

Was mich auch stutzig macht, wenn ich meine Schweigepflich in diesem Fall brechen würde dürfte ich die dann auch dem Nachbar Bescheid geben oder nur der Behörde ( ja die Polizei ist eine Behörde).

Unregistriert
08.10.2014, 14:31
Also den Nachbarn warnen könnte schon angebracht sein, wenn die Polizei nicht mehr rechtzeitig beim Patienten eintreffen kann...
Und andere Maßnahmen könnte sich zum Beispiel auf eine Einweisung auf eine geschlossene Station wegen akuter Fremdgefährdung (im Rahmen einer akuten Belastungsreaktion oder so) beziehen.

Budda2014
08.10.2014, 14:32
Sich dazwischen stellen und die Kugel abfangen ;)

blaabc
08.10.2014, 14:33
Sie MUSS es melden, da der Pat den festen Entschluss hat, einen Mord zu begehen. Diese "auf irgendeine andere Weise" abwenden nicht nicht IMPP-tauglich.

Unregistriert
08.10.2014, 14:33
wie soll das denn gehen? ich rufe den Nachbarn an und warne ihn?! :D notfalls verhindere ich es eben auf andere Art und Weise?! Diese Antwort mag zwar noch die "richtigste" sein, aber das kann doch nicht sein.....

Unregistriert
08.10.2014, 14:34
Man könnte den Patienten wegen akuter Fremdgefährdung einweisen...

Unregistriert
08.10.2014, 14:36
Ich denke auch, dass man hierbei mit einer Anfechtung Recht bekommt. Gibt es schon irgendwo einen Thread unter dem solche Fragen gesammelt werden um Sammelanfechtungen zu schreiben oder läuft das alles unter Eigenregie?
LG

Unregistriert
08.10.2014, 14:39
Das Batsignal einschalten, auf das dynamische Duo warten und alles wird gut...

Disse-Raum
08.10.2014, 14:41
Das mit dem "auf irgendeine andere Weise" abwenden ist aber glaube ich richtig. Der Arzt ist laut AllEx nicht verpflichtet es zu melden, wenn er sich ernstlich bemüht den Täter von dem geplanten Verbrechen abzuhalten.

ehem-user-19-08-2021-1408
08.10.2014, 14:42
Alles in Eigenregie...
Aber wie willst du argumentieren? Welche Quellen benutzen?
Welcher Arzt ruft den Schützen an und informiert ihn, dass er bald erschossen wird? Der Arzt wird doch selbst noch angeschossen. Beim IMPP sind doch alle bewaffnet

Unregistriert
08.10.2014, 14:46
C, wenn Gefahr im Verzug ist darfst du Polizei benachrichtigen oder direkt auch den Gefährdeten.

Budda2014
08.10.2014, 14:47
Das mit dem "auf irgendeine andere Weise" abwenden ist aber glaube ich richtig. Der Arzt ist laut AllEx nicht verpflichtet es zu melden, wenn er sich ernstlich bemüht den Täter von dem geplanten Verbrechen abzuhalten.+

Der Arzt muss es melden: $ 138 StGB

Chris Be
08.10.2014, 14:47
Ich hab die genaue Formulierung grad nicht im Kopf, aber es heißt doch "es handelt straffrei, wer zum Schutz von Leben eine Straftat begeht", da kann ich also machen was ich will um den Mord zu verhindern. Klar ist die Polizei(-behörde) der erste Anlaufpunkt, aber zur Not kann ich auch das Opfer direkt warnen. So würde ich das verstehen. "Andere geeignete Weise" könnte zB sein, den potentiellen Täter im Krankenhaus aufzuhalten bis die Polizei da ist.

Budda2014
08.10.2014, 14:49
Es steht aber ein "oder" dazwischen und kein "und". Du MUSST es der Polizei melden.

AgyptRa
08.10.2014, 14:49
Das muss aber alles im Verhältnis stehen. Erkläre mal einem Richter warum Du lieber eine Starftat begangen hast statt die Polizei zu informieren?

ehem-user-19-08-2021-1408
08.10.2014, 14:57
Ich würde mich als Arzt gar nicht an den Schützen wenden.
Polizei kümmert sich um alles. Die ist im Notfall innerhalb weniger Minuten an jeder Adresse. Das "oder" ist irgendwie falsch. Es stimmt ja nur der erste Teil der Aussage C.