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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : PJ in der Schweiz: Fragen über Fragen



gattm005
29.08.2003, 08:55
Hallo,
ich bin ab Juni 2004 in Bern in der Chirurgie und hätte jetzt ein paar organisatorische Fragen. Hoffe Ihr könnt mir helfen:

- wie funktioniert das denn mit der Aufenthaltsgenehmigung, wo muss ich die mit welchen Unterlagen beantragen?

- brauche ich ein Schweizer Konto und wenn ja, wo ist das billig?

- wie läuft das mit der Krankenversicherung. Da ich dann ja Geld verdiene muss ich bestimmt mehr zahlen. Kann ich bei meiner jetzigen KV bleiben? Muss ich außerdem eine zusätzliche Auslandsversicherung abschließen (ich denke mal ja)?

- wieviel Steuern/ Versicherung gehen vom Gehalt ungefähr ab? Kann man davon manches danach vom Finanzamt wieder zurückfordern?

Danke schonmal für Eure Hilfe! :-top

Matthias

fredel
07.09.2003, 14:07
Hallo,

na du hast doch noch alle zeit der welt!

also:
- die aufenthaltsgenehmigung beantragt der arbeitgeber für dich! zumindest war das in züri so und ist das so mit der aip (ach so gibt´s in der schweiz ja nicht :-D )stelle, die übrigens in bern ist. ein problem weniger für dich!

-wir haben in züri den salär bar auf die kralle bekommen! tolles gefühl! kenne mich daher mit den konten nicht so aus, habe aber gehört, daß es da große unterschiede gibt. von kostenlos bis naja! frag doch mal deinen steuerberater wegen nummernkonto :-)) ! lohnt sich vielleicht später......

-ui, mit der krankenversicherung mußt du dir keinen streß machen. bist ja immernoch student und zwar einer deutschen uni!? kannst also schön alles beim alten lassen. schlau wäre nur, sich mal über die zahlungsmodalitäten beim erkrankungsfall im ausland bei der entsprechenden kasse zu informieren. vielleicht einen kleinen auslandszusatz buchen! für arbeitsunfälle bist du in der regel über die klinik versichert!
arbeitsunfälle sind meist über die klinik abgesichert.

- abgehen wird von deinem salär nicht so viel. ist aber von kanton zu kanton verschieden, so wie der salär selbst! in züri haben wir 890 sfr brutto verdient, übrig blieben rund 810 sfr. ist nichts weltbewegendes, aber zum leben reichts sogar in zürich. und für die party kannste ja das nehmen was du in good old germany sparst ;-) !
was du da vom finanzamt wiederbekommst weiß ich nicht, weil ich geh ja wieder hin und will erstmal nichts wieder haben. erst später. wenn du da dann was genaueres weist, sag mir bescheid!

ferdel :-winky

gattm005
07.09.2003, 14:20
Super, danke schön. Hat mir weitergeholfen. :-top

blanko
08.09.2003, 08:54
Wegen KV frag mal bei Deiner Versicherung. Ich muss zum Arbeitsantritt in der Schweiz einen Versicherungsnachweis erbringen. Da meien Gehalt in der Schweiz aber wohl ueber den etwa 400 Euro monatlich an freibetrag liegt, muss ich fuer die 16 Wochen aus der Familienversicherung raus und eine Studentenversicherung oder so was abschliessen (kostet wohl um 50 Euro/Monat).
Hab aber noch ein bischen mehr Zeit in der Planung, daher ist das nur sone grobe Orientierung.

thrombos
06.06.2004, 18:25
aber das verdienst du doch nur 16 wochen lang ...... das mit dem niedrigen gehalt wird auf das jahr verrechnet und damit musst du aus keiner versicherung raus oder so!!!!! das ist quasi ein JOB. du wirst doch wohl im pj keine 100 nebenjobs mehr haben oder??

ehem-user-15-05-2019-1059
28.07.2004, 13:23
@ thrombos:


du darfst im Jahr max. zweimal die Grenze der Familienversicherung übertreten (ca. 400 Eus), beim dritten Mal musst du dich selbst versichern! (Alles bei der KK erfragt!)

LG; Jen ;-)

thrombos
28.07.2004, 13:27
und was ist bei Studentenjobs??? dann dürfte ja quasi kein Student in ner Familienversicherung sein - sind aber doch fast alle!

blanko
28.07.2004, 22:50
Hab inzwoschen so einigen Breifwechsel hinter mir. Darf in der Familienversicherung bleiben. Vorraussetzung:
1. unter 25 Jahren
2. Praktikum muß Bestandteil des Studiums sein
3. Verdienst unterhalb der Jahresgrenze von ???€ (ca 4.500? alle Angaben ohne Gewähr.

Hat mir immerhin 50€ im Monat gespart.

thrombos
29.07.2004, 08:38
na das dürfte ja dann mit PJ kein Problem sein --- also ich bekomm in den 4 Monaten keine 4500 € :-D

Die Niere
29.07.2004, 09:32
Wieso überhaupt angeben, dass man in CH etwas verdient...davon weiss weder meine KK etwas noch das Finanzamt...

Fragt auch keiner.

gruesse, die niere

blanko
29.07.2004, 13:02
Weil ich in der Schweiz einen Schrieeb von einer KK brauchte, dass ich versichert bin. Und der KK kann ich schlecht erzählen, daß ich 4 Mo Urlaub mache.
Das Finanzamt geht das eh nichts an. Sind ja keine Deutschen Einkünfte, oder?

Die Niere
29.07.2004, 13:45
Original geschrieben von blanko
Weil ich in der Schweiz einen Schrieeb von einer KK brauchte, dass ich versichert bin. Und der KK kann ich schlecht erzählen, daß ich 4 Mo Urlaub mache.
Nein, aber man kann ihr erzählen, dass man ein Praktikum macht, bei dem man kein geld verdient...ganz einfach.

gruesse, die niere

blanko
30.07.2004, 10:53
Da ich sowieso kostenlos versichert bleibe erübrigt sich für mich die Disskussion.
Aber mit solchen Falschangaben kann u.U. auch mal der Versicherungsschutz erlischen. Außerdem war der Versicherung schon vorher bekannt, daß ich ins PJ komme.

Die Niere
31.07.2004, 10:52
Original geschrieben von blanko
Da ich sowieso kostenlos versichert bleibe erübrigt sich für mich die Disskussion.
Aber mit solchen Falschangaben kann u.U. auch mal der Versicherungsschutz erlischen. Außerdem war der Versicherung schon vorher bekannt, daß ich ins PJ komme.
1. Bei mir spielte es eine Rolle, da ich während meines Schweizaufenthaltes etwas mehr als 9000 EUR verdient habe und dementsprechend über der Grenze liegen würde.
2. Meine Krankenkasse weiss auch, dass ich hier in CH mein PJ mache. Da dies aber Teil des Stuiums ist und in der Regel nicht bezahlt wird, stellte sich garnicht die Frage, ob ich nicht mehr in der Familienversicherung bleiben kann.
3. Das Finanzamt geht es insofern an, dass mein Kindergeld davon abhängt, was ich hier verdiene.

Aber natürlich muss jeder für sich selbst entscheiden, was er machen möchte und was nicht.

gruesse, die niere