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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zum Anfechten und entsprechende Quellen



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Borisdiekatze
14.10.2014, 12:39
Puh ... versuchen kann mans natürlich.

In der Begründung steht ja u.a.: "ein arbeitsunfallbedingter Gesundheitsschaden nur dann nicht anzunehmen, wenn die Krankheitsanlage so stark ausgeprägt ist, dass die Auslösung akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedarf, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit oder in naher Zukunft die Erscheinung ausgelöst hätte"
Das Auftreffen des Fußes auf eine bestimmte Unebenheit und das damit verbundene Umknicken wird halt als äußere Gewalteinwirkung gewertet. Es geht nicht einfach um das Ereignis, daß ein Fuß irgendwie einen Boden berührt = normaler Vorgang beim Gehen.

So ein Ereignis fehlt erstens bei uns. Zweitens steht für uns die Diagnose "Ermüdungsbruch" (die ist also nach Aufgabenstellung nicht anzuzweifeln); das impliziert das Fehlen der für den Arbeitsunfall obligaten äußeren Gewalteinwirkung. Und drittens: Der Patient geht bei uns erst nach Wochen zum Arzt. Selbst wenn ein Ermüdungsbruch den Arbeitsunfall noch nicht ausschlösse: Wie soll denn da noch nachvollzogen werden, ob der Bruch jetzt in der Arbeitszeit oder später stattfand?

Nervus_Vagus
14.10.2014, 13:23
Super!

Nervus_Vagus
14.10.2014, 13:29
So, ich hab mich auch mal an einem Brief"chen" versucht.
Danke dir!!! großartig!
Meinst du nicht dass man die Frage Tag 1 B18 auch anfechten könnte? Enalapril= CYP3A4?

Rubilein
14.10.2014, 13:34
nochmal zum Arbeitsunfallgeschehen, Version A, Tag 3, Frage 28. Es gab einen ähnlichen Fall mit Ermüdungsfraktur, das SG Lüneburg hat zugunsten Arbeitsunfall entschieden: http://openjur.de/u/324186.html ich glaube nicht, dass man uns als mediziner ohne juristischen abschluss unterstellen darf, eine andere entscheidung zu treffen? was meint ihr?

Hier liegen äußere (Gewalt-)Einflüsse vor (Gegenstand, auf den der Kläger trat, bzw Unebenheit). In der Frage tritt der Bruch "einfach so" auf und ich würde sagen, dass "nicht-BGlich" hier "richtiger" ist. Anfechten ist natürlich immer drin. Da uns weitere Angaben fehlen, ist es zumindest sehr, sehr streitbar; laut Urteil reicht ja ein "Zehengang" aus, der aber in der Frage auch nicht genannt wurde...

WackenDoc
14.10.2014, 13:37
Im Urteil geht es aber drum, dass er umgeknickt oder auch auf eine Unebenheit getreten ist , es dabei "Knack" gemacht hat und danach der Knochen gebrochen war.
Bei dem Fall aus der Prüfung fehlt so ein Ereignis und wenn ich das richtig mitbekommen habe, tat das auch nicht plötzlich weh.

Wenn nach einer Berufskrankheit gefragt wäre, würde ich euch bessere Chancen einräumen.

Borisdiekatze
14.10.2014, 13:44
Ja genau; wenn, dann eher in Richtung Berufskrankheit. Aber dazu zählt Ermüdungsbruch auch nicht. Ich weiß beim besten Willen nicht, wie man die Frage anfechten soll.

pgf26
14.10.2014, 14:17
wenn man das urteil aber nochmal genauer durchliest, ist eben unklar, ob der patient wirklich umgeknickt ist, und trotzdem wurde es als au gewertet.
naja, wie auch immer, ich versuche es =) im anhang findet ihr mein briefchen, falls noch jemand ein faxgerät findet oder lust hat, zur post zu gehen =) liebe grüße!

WackenDoc
14.10.2014, 14:35
Nein, das Gericht hat im ersten Absatz seiner Begründung geschrieben, dass es davon ausgeht, dass das mit dem Umknicken bzw. irgendwo drauftreten entgegen so stimmt.

Scienceman
14.10.2014, 15:02
So Leute, ihr solltet heute die Briefe abschicken damit sie sicher rechtzeitig beim IMPP ankommen!

Sonst war die Arbeit hier umsonst! Also raus mit den Briefen bzw. faxen!

MeritAmun
14.10.2014, 19:15
Danke dir!!! großartig!
Meinst du nicht dass man die Frage Tag 1 B18 auch anfechten könnte? Enalapril= CYP3A4?

da hatte ich leider nur eine tabelle im internet gefunden, die enalapril als "möglicherweise substrat" von cyp3a4 darstellt und sonst habe ich dafür keine belege gefunden. wenn man da was findet würde ich es aber auf jeden fall versuchen! ich fand eine namenlose quelle mit "vllt" aus dem internet halt nicht so super, aber wenns was besseres gibt...jedes anfechten hilft! =D

OliK87
15.10.2014, 08:55
Danke dir!!! großartig!
Meinst du nicht dass man die Frage Tag 1 B18 auch anfechten könnte? Enalapril= CYP3A4?

Das Problem, das ich hier immer noch sehe ist, dass selbst dann, wenn Enalapril ein Substrat von CYP3A4 wäre, bei einer Enzyminduktion eher nicht von einer Wirkabschwächung auszugehen wäre, weil Enalapril ein Prodrug ist, das zunächst in die aktive Form überführt werden muss. Eine Enzyminduktion würde mit größerer Wahrscheinlichkeit also sogar eher zu einer Wirkverstärkung führen.

qayqwe
15.10.2014, 15:33
Falls jemand noch seine Anfechtung an das IMPP rausfaxt, dann fechtet bitte die Naproxen / Johanneskrautfrage (Gruppe A, Tag 1, Frage 4) an. Diese Frage ost so abartig speziell, dass man Sie einfach anfechten muss und wenn in der Packungsbeilage steht, dass Johanneskraut zu einem Verstärkten Abbau führen kann, dann muss die Frage erst recht angefochten werden. Wer soll denn schon wissen welcher der beiden Stoffe "am ehesten" zu einer abgeschwächten Wirkung von Enalapril führen kann (im übrigen weiss ich es jetzt, nach Literaturrecherche immer noch nicht!). Auch wenn man nur schrottige Quellen findet ( von mir aus einfach die Packungsbeilage zitieren).V erlieren kann man nichts bei der Anfechtung, nur gewinnen.

WackenDoc
15.10.2014, 15:35
War die Frist nicht gestern?

qayqwe
15.10.2014, 15:36
War die Frist nicht gestern?

Ich denke eine Woche nach Prüfungsende sollte es da sein, also morgen. Oder weiss es jemand besser?

WackenDoc
15.10.2014, 15:52
NE dann passt es. Hatte nen anderen Termin im Kopf.

Scienceman
16.10.2014, 14:07
Bin gespannt wann und ob sich das IMPP zurückmeldet. Lasst uns mal auf dem Laufenden halten!

medi_cina
16.10.2014, 19:16
War die Frist nicht gestern?

Die Frist ist offiziell bis eine Woche nach Prüfungsende, also heute Abend.
Habe aber gestern telefonisch die Auskunft bekommen, dass man Anträge noch bis Ende der Woche einreichen kann.
Also sicherer ist es wahrscheinlich heute Abend noch zu faxen, falls jemand noch etwas hat, aber im Notfall lohnt sich morgen auch noch. Nur Mut!

yhw66
16.10.2014, 19:35
Die Frist ist offiziell bis eine Woche nach Prüfungsende, also heute Abend.
Habe aber gestern telefonisch die Auskunft bekommen, dass man Anträge noch bis Ende der Woche einreichen kann.
Also sicherer ist es wahrscheinlich heute Abend noch zu faxen, falls jemand noch etwas hat, aber im Notfall lohnt sich morgen auch noch. Nur Mut!

kann ich nur bestätigen, habe heute auch angerufen und die Dame am Telefon meinte, dass es morgen auch noch ok ist :)

blaabc
16.10.2014, 19:46
Bin mal gespannt, wieviele Fragen dieses Jahr rausgenommen werden.

qayqwe
16.10.2014, 21:03
Es wäre interessant zu wissen, welche Fragen überhaupt angefochten wurden.
Eine art Übersicht wäre gut.

Habe heute folgende Fragen angefochten: (wenn Ihr Lust habt, dann ergänzt doch bitte mal, was ihr zusätzlich noch angefochten habt)

1. Tag Aufgabe 4 (Auflage A) bzw. 18 (Auflage B)
1. Tag Aufgabe 23 (Auflage A) bzw. 37 (Auflage B)
1. Tag Aufgabe 51 (Auflage A) bzw. 96 (Auflage B)
1. Tag Aufgabe 55 (Auflage A) bzw. 100 (Auflage B)
3. Tag Aufgabe 101 (Auflage A) bzw. 56 (Auflage B)