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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Allgemeinmedizin/IPAM/Schwangerschaft



shake
10.10.2014, 19:07
Hallo! vielleicht kann mir jemand weiterhelfen...

Ich bin Assistenzärztin in der WB Allgemeinmedizin und mache aktuell meinen ambulanten WB-Teil in einer kleinen Gemeinschaftspraxis. Ich bekomme die Förderung von 3500 Euro (von der Kassenärztlichen Vereinigung) + 800 Euro vom Arbeitgeber (seine Sozialabgaben für mich).
Gesetz den Falles, dass ich schwanger werden würde und aufgrund einer risikoreichen Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen würde.... wer zahlt dann mein Gehalt fort?

Normalerweise würde dies ja bis zum Eintritt des Mutterschutzes (6 Wochen vor Geburt) der Arbeitgeber tun. In diesem Fall, kann dieser es aber nicht (kleine Praxis, vorher wurde die Stelle ja auch von der KV gefördert und er hat nur 800 Euro zugezahlt...). Die KV sagt, dass sie die Fördergelder einstellt, sobald man nicht mehr in der WB arbeitet. Die Krankenkasse übernimmt das Gehalt ja erst ab 6 Wochen vor der Geburt, oder?

Also wer würde die Fortzahlung meines Gehaltes übernehmen? War von Euch Allgemeinmedizinern schonmal jemand in dieser Situation oder kennt jemanden?
Freue mich über Hilfe!

fusselviech
13.10.2014, 12:33
Zahlt nicht bei einem Beschäftigungsverbot eine Versicherung des Arbeitgebers (frag mich jetzt nicht, wie die heißt) Dein Gehalt weiter? Wäre natürlich die nächste Frage: hat Dein Arbeitgeber diese Versicherung abgeschlossen?
Jedenfalls gilt doch: Du darfst aufgrund Deiner Schwangerschaft keinen (finanziellen) Nachteil haben!
Genauer kann ich Dir leider nicht helfen, tut mir Leid...

Rico
13.10.2014, 12:58
Bei Beschäftigungsverbot zählt Deine Krankenkasse Dein Gehalt weiter bis Beginn Mutterschutz, dann Mutterschschaftsgeld wie normal.

Muriel
13.10.2014, 20:30
Ich kenne das auch nur, dass eine Versicherung das BV finanziert.

McBeal
14.10.2014, 09:52
An Kliniken holt sich der AG das Geld von einer Versicherung wieder, ich meine aber, dass es nicht die GKV ist. Ausgezahlt bekommt man es aber weiterhin ganz normal vom AG. Es ist wohl das, was an Abgaben in "Umlage 2" oder so ähnlich eingezahlt wird. Welche Kasse genau es ist, weiß ich aber leider nicht. Vielleicht kann einer der selbständigen Niedergelassenen was dazu sagen? Solche Abgaben müssten dann ja auch für Helferinnen gezahlt werden und dann eben auch für diese das Gehalt übernommen werden.

Auf jeden Fall alles Gute!

LG
Ally

Muriel
14.10.2014, 10:02
Ally hat recht mit dieser Umlage:
http://www.gehalt.de/arbeit/Gehalt/Wer-zahlt-das-Gehalt-bei-Beschaeftigungsverbot

Rico
14.10.2014, 15:59
De AOK schreibt dazu:
Der Arbeitgeber kann sich das weitergezahlte Entgelt von der Ausgleichskasse der AOK erstatten lassen. Um es besser verständlich zu machen: Jede Krankenkasse hat eine Ausgleichskasse, die extra zu führen ist. Sie wird ausschließlich von den Arbeitgebern finanziert und soll dazu dienen, dass die Betriebe finanziell entlastet werden, die Ausgaben im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung haben.
Sprich: Arbeitgeber zahlt weiter, holt sich das Geld von der KK wieder, die es aber nicht aus ihrem allgemeinen Budget bezahlt, sondern von einem Sonderkonto.

shake
14.10.2014, 20:30
Vielen lieben Dank für Eure Antworten, ich glaube mittlerweile auch, dass es so ist..

shake
16.10.2014, 16:11
Noch eine Frage an vielleicht all diejenigen, die aktuell in der Praxis ihren ambulanten WB-Teil für die Allgemeinmedizin machen und die Fördersumme von 3500 Euro bekommen:
-Ist es offiziell (also laut Vertrag) so, dass das Gehalt von der Praxis gezahlt wird...also wie im Rahmen eines normalen Vertrages und die sich sozusagen hintenherum bei der KV die Fördersumme eintreiben? Dann würde das Gehalt im Falle eines Beschäftigungsverbot so laufen wie bei jedem anderen auch...sprich über das Umlageverfahren von der KK übernommen werden.

- wenn ich aber offiziell mein Gehalt von der KV bekommen und die sich im Falle von Unterbrechung der WB zurückziehen (was ja nicht nur im Falle eines Beschäftigungsverbotes, sondern auch im normalen Krankheitsfall von > 6 Wochen zutreffen würde), dann stände man blöd dar...

Wenn da jemand Bescheid weiß oder so einen Vertrag hat, würde ich mich freuen.

vanilleeis
17.10.2014, 12:39
Warum rufst Du nicht einfach bei der Koordinierungsstelle/ Ärztekammer an? Die können Dir doch am qualifiziertesten weiterhelfen.

vanilleeis
17.10.2014, 12:53
"Von der Förderung ausgenommen sind im Falle einer Schwangerschaft einer Weiterbil- dungsassistentin die Zeiten des Mutterschutzes entsprechend dem Mutterschutzgesetz. Es steht dem Praxisinhaber im Rahmen der gesetzlichen Regelungen frei, an einem Ausgleich- verfahren für die Aufwendungen von Entgeltfortzahlungen teilzunehmen."


http://www.kvs-sachsen.de/fileadmin/img/Aktuelles/Hausaerzte/weiterbassist.pdf


desweiteren:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/146515/Weiterbildung-Schwangere-benachteiligt