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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mündliche



polli
29.08.2003, 11:14
hallo hallöchen.
ich habe da mal ne frage....
wenn man jetzt in einem mündlichen fach ne 5 macht, muß ich da im anderen fach mit ner 2 ausgleichen oder reicht auch ne 3?
vielen dank schonmal

und allen weiterhin viel glück und erfolg :-top

DoktorW
29.08.2003, 11:20
Soweit mir bekannt ist, kann man in der mündlichen das eine Fach nicht mit dem anderen ausgleichen!

Du kannst nur schiftliches und mündliches gegeneinander ausgleichen! (2 und 5)

gruß
W

Alles wird gut
29.08.2003, 11:34
Das ist sehr abhängig davon, wie sich deine Prüfer einig werden... manchmal bekommst Du gar keine Einzelnoten, sondern die besprechen sich und man erfährt gar nicht, was man wo hatte...

polli
29.08.2003, 11:34
ist das wirklich so? :-((
wie sehen das die anderen?

test
29.08.2003, 11:42
eigentlich heißt es die prüfer müssen sich einigen.
Aber soweit ich weiß ist es so, dass wenn EIN PRÜFER sagt, dass du eine 5 oder 6 hast, der andere sagen kann was er will du kriegst eine 5 oder 6. Ich weiß nicht mehr wo ich das gelesen hab habe auch gerade keine Lust nochmal die ganzen LPA infos durchzugehen. Aber eigentlich solltest du die auch selber haben.

Lillith777
29.08.2003, 22:24
in einem der beiden mdl. fächer eine 5 (oder 6) bedeutet definitiv durchgefallen, kein ausgleich möglich.

(damit wollen die wohl verhindern, daß man sich einfach nur zwei wochen intensiv auf ein fach vorbereitet und das andere vernachlässigt.) :-((

luckyblue
30.08.2003, 00:35
Generell kann eine Fünf in einem Fach schon ausgeglichen werden, nur ist das alles durchaus eine Ermessensfrage. Für die mündliche Prüfung gibt es schließlich eine Gesamtnote für die Leistungen in beiden Fächern. Diese Note wird mehr oder weniger demokratisch ermittelt, so dass bei eklatant divergierenden Bewertungen die Stimmen schon noch gemittelt werden können.

Relevant ist hier die Zusammensetzung der Prüfungskommission. Jeder Prüfer hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet allerdings das Wort des Prüfungsvorsitzenden. Sofern nur zwei Prüfer die Prüfung abnehmen, ist es mit der Demokratie allerdings nicht mehr weit her, weil dann das Wort des Prüfungsvorsitzenden Zünglein an der Waage ist. Insofern sollte man bei zeitlichen Engpässen dann auch die Vorbereitungen insbesondere auf sein Fach konzentrieren.

Lillith777
30.08.2003, 15:45
"[B]Generell kann eine Fünf in einem Fach schon ausgeglichen werden, nur ist das alles durchaus eine Ermessensfrage."


also meine prüferin hat mir ausdrücklich in der vorbesprechung gesagt, daß eine 5 in einem der beiden fächer nicht ausgeglichen werden kann.

test
30.08.2003, 16:01
jo so stehts auch in meinem LPA unterlagen. vielleicht sind die prüfer manchmal da auch gnädiger. aber rechtlich ist es so, dass ein Prüfer auf der 5 bzw. 6 bestehen kann.

EhlRieckRus
03.09.2003, 09:52
Hallo polli, DoktorW, Lillith777 und test,

im Forum findet sich unter "Cave: mündliche Prüfung im Physikum" viel Information zum Theama. Es lohnt sich vielleicht, dort zu lesen und zu posten.

Von Lillith777 wusste ich gerne, wer die Prüferin war. Und von test hätte ich gerne eine kopie der Unterlage vom LPA. Das konnte vielleicht zur grundsätzlichen Klärung der Frage beitragen. Danke!

polli
03.09.2003, 10:15
Ich bin raus aus dem schneider.... hatte gestern mündliche und hab tatsächlich ne 2 gemacht. hätte ich nie mit gerechnet.

Wünsche Euch allen auch noch viel glück und erfolg.

Polli :-winky

RR-Köln
03.09.2003, 18:06
Hallo!

In der Vorbesprechung hat ein Prüfer gesagt, dass man mit einer 6 in einem Fach auf jeden Fall durchfällt, eine 5 könne aber ausgeglichen werden.
Schätze auch, dass man mit einer 3 ausgleichen kann, denn 5+3 durch 2 macht 4.

Wenn man besteht (Note 1-4) erfährt man die Einzelnoten nicht.

Grüße!

test
03.09.2003, 18:28
in den Zetteln des LPAs BaWü steht:


"Hinweise zur Durchführung der Ärztlichen Vorprüfung Stand: Januar 2003

Mündlicher Teil der Prüfung:
...
-Bestanden ist der mündliche Prüfungsteil wenn der prüfling in JEDEM Prüfungsfach MINDESTENS "AUSREICHENDE" Leistungen erbrahct hat."

so, natürlich kann es sein dass da manche Prüfer ne ausnahme machen. rechtlich glaube ich da aber eher dem LPA als irgendwelchen erfahrungswerten.