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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Absolvierung eines Erststudiums oder Wartesemester bei Besuch der Polizeiakademie



sebi91
24.10.2014, 23:04
Hallo liebe Leser,

ich fang mal so an:
ursprünglich hatte ich immer zwei Berufe, die ein starkes Interesse in mir geweckt haben, das waren der Arzt- und der Polizeiberuf.
Mit Absolvierung des Abiturs hatte sich dann allerdings der Beruf des Arztes erstmal erledigt für mich (Notendurchschnitt 2,0), dachte ich zumindest bis jetzt.
Denn ich habe den Polizeiberuf ergriffen und absolviere an einer Polizeiakademie in Niedersachsen zurzeit die Ausbildung. Offiziell nennt sich das Ganze dabei "Polizei-Studium" und wird mit einem Bachelor of Arts abgeschlossen. Bis 2007 nannte sich die Polizeiakademie dabei sogar Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege und wurde mit einem Diplom abgeschlossen. Das obwohl kein Polizei-Student jemals immatrikuliert.

Nun zu meiner Frage:
Bekanntlich stehen die Chancen für einen Zweitstudienbewerber, der sich um einen Studienplatz "Humanmedizin" bewirbt relativ schlecht (3% und dann nur mit Begründung, usw.), so dass ich echt in's Überlegen komme, die Ausbildung abzubrechen. Doch dann wurde ich stutzig als ich über folgende Artikel im Netz "stolperte":

http://www.deutschlandfunk.de/police-academy-in-niedersachsen.680.de.html?dram:article_id=35405

http://www.goettinger-tageblatt.de/Nachrichten/Goettingen/Uebersicht/Goettinger-Gericht-weist-Klage-von-Dozent-der-Polizeiakademie-ab

Jene Artikel bezeichnen die Polizeiakademie, namensgebend als Berufsakademie, was gem. hochschulstart.de ein Sammeln von Wartesemestern bedeuten würde. (Zu finden im Merkblatt für Zweitstudienbewerber(pdf) unter folgendem Link:

http://www.hochschulstart.de/index.php?id=9

Allerdings irritiert mich immer wieder die Behauptung auf der Polizeiakademie-eigenen Website, der Bachelor seie einem Hochschulabschluss gleichgestellt.

Wie beispielsweise hier: http://www.polizei-studium.de/studium,35.html

Erst letztens sagte einer unserer Dozenten sogar, dass dieser Bachelor durch seine Akkreditierung einem (Fach-) Hochschulabschluss gleichkäme.
Wodurch meine Frage wie folgt lautet:
Wird ein Studium an der Polizeiakademie, trotz augenscheinlichem BA-Status, als Erststudium nun anerkannt oder gilt sie als Berufsakademie und damit als "wartesemesterschonend"?

Danke im Voraus!


PS: Habe Suchfunktion bereits genutzt, allerdings bzgl. meines speziellen Studienganges nichts gefunden ...

hoppel228
24.10.2014, 23:10
Heyho, abgeschlossenes Studium bei der Polizei (nehme an gehobener Dienst) zählt als Erststudium. Somit wärst du Zweitstudienbewerber und würdest mit dem Erststudium keinen Med-Platz mehr bekommen (siehe Punktzahl von 11 dieses WS und eine Begründung mit Erststudium Polizei würde hss nicht mit Punkten beachten). Wenn du also Med in DL studieren willst, schleunigst abbrechen und Wartesemester sammeln.

sebi91
24.10.2014, 23:14
... in der Tat gehobener Dienst und habe auch keine entsprechende Begründung, außer sonstigen Gründen, die ja den bekannten Gnadenpunkt bringt.
Schade, dachte dass ein BA-Studiengang, trotz gehobenen Dienstes, nicht Wartesemester "zersetzend" wäre ... kennst Du dich da speziell aus? Weil deine Antwort ziemlich schnell kam ...

hoppel228
24.10.2014, 23:16
eigene leidvolle Erfahrung :D

sebi91
24.10.2014, 23:22
... habe Dir 'ne private Nachricht geschrieben ;)

sebi91
31.10.2014, 15:37
Wenn ihr erlaubt das Thema nochmals aufgreifen zu dürfen:

Okay andere Bundesländer "disqualifizieren" den Polizisten der eine Ausbildung zum gehobenen Dienst gemacht hat, in Bezug auf die Anrechnung von Wartesemestern ... so beispielweise in Baden-Württemberg oder Bayern, wo die Bildungseinrichtungen dieser Landespolizeien auch mit Namen wie: " Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege/Fachbereich Polizei" oder "Hochschule für Polizei Baden-Württemberg" versehen sind.

In meinem Fall handelt es sich allerdings um eine PolizeiAKADEMIE, die auch den Status einer Berufsakademie inne hat (siehe obige Links).
Macht das nicht einen Unterschied ... oder irre ich?

ehemaliger User_25062015
31.10.2014, 16:21
Hast du in der ganzen Zeit nicht einmal bei hss oder deinem LPA nachgefragt?

PrinzessinAmygdala
31.10.2014, 18:54
Habe auch mal ein bisschen im Internet geguckt und auch nur dazu gefunden, dass Berufsakademien keine Hochschulen sind, weil das Studium an der Akademie nicht denselben Umfang bietet wie eine Hochschule. Demzufolge verleihen sie nach Studienabschluss auch nur den staatlich anerkannten Abschluss des Bachelors und nicht den akademischen Grad des Bachelors. Wahrscheinlich schließt hss auch deshalb die Akademien bei Zweitstudienbewerbern aus.

Würde aber zur Sicherheit auch nochmal bei hss nachfragen.

hoppel228
31.10.2014, 19:21
schau mal hier nach: http://www.hochschulstart.de/fileadmin/downloads/Merkblaetter/M08.pdf da steht genau drin, welche einrichtungen einen zum zweitstudienbewerber machen :) und da berufsakademien dabei ausgeschlossen wurden, würd ich das bei hss erfragen, um gewissheit zu haben

sebi91
31.10.2014, 19:40
Okay ... werde hochschulstart.de anschreiben. Danke bishierhin Leute :-top

Nurbanu
01.11.2014, 21:56
Achtung an Berufsakademien in BW
http://www.hochschulstart.de/index.php?id=713

sebi91
02.11.2014, 12:11
Okay, trifft bei mir nicht zu ... meine liegt in Niedersachsen. Aber trotzdem gut zu wissen, dass dort scheinbar doch zwischen den Berufsakademien Unterscheide gemacht werden, seitens hss.

cyberosti
11.10.2018, 19:50
Hey Sebi91! Auch wenn es jetzt lange her ist: Kannst du eine abschließende Antwort darauf geben, wie es jetzt letztlich war? Zählte die Polizeiakademie Niedersachsen nun letztlich als Berufsakademie, so dass du dich als "Erststudienbewerber" bewerben konntest oder galt es doch als "Hochschule", so dass du "Zweitstudienbewerber" warst? Eine zeitnahe Antwort würde mir sehr helfen, weil ich vor einer ähnlichen Frage stehe...

Eckhart
11.10.2018, 22:56
Hallo cyberosti!

ALLE sog. Hochschulen, oder Akademien, die in Deutschland direkt in einer Behörde (nicht nur Polizei) in die gehobene Laufbahn führen, sind formal Fachhochschulen und ein Abschluss gilt, im Sinne von Hochschulstart, als Erststudium. Eine Ausnahme sind Beamte, die vom mittleren Dienst einen Verwendungsaufstieg in den gehobenen Dienst, ohne Studium, machen.

Aber: Die Polizei ist gar nicht schlecht bei der Möglichkeit, eine Position zu erreichen, die zu einer optimalen Begründung für "besondere berufliche Gründe" führt! Ich beneide meine Frau derzeit darum! Sie ist Kriminaloberkommissarin und ging vor ein paar Jahren zur Spurensicherung/Erkennungsdienst einer Ortspolizeibehörde. Dort war sie die Frau für Leichensachen und die polizeiliche Begleitung von Obduktionen. Ihre Spezialität ist die Leichendaktyloskopie, also die Identifizierung von unbekannten Toten, die unter Umständen länger "gelegen" haben. Inzwischen ist sie an einem kriminaltechnischen Institut eines Landeskriminalamtes und es wurde ihr unlängst ein Job in der DNA Abteilung angeboten.

Sie hätte gar keine Probleme eine Messzahl durch "besondere berufliche Gründe" zu bekommen und wenn sie den Job bei der DNA Stelle (leider überwiegend Innendienst) angenommen hätte, würde es locker für ein Gutachten für "wissenschaftliche Gründe" reichen. (Ihre Kollegen wären dort überwiegend Ärzte, was ja prädiktiv ihr Ziel wäre)

Mein Tip: Arbeite Dich innerhalb der Polizei zur Kripo/Spurensicherung/Erkennungsdienst vor und führe dann bei Hochschulstart "besondere berufliche Gründe" an. Der Weg bis zum kriminaltechnischen Institut eines LKAs, um wissenschaftlichen Gründe anerkannt zu bekommen, ist zugegebener Maßen wohl etwas weit...

cyberosti
12.10.2018, 07:00
Hallo Eckhart,

das verwirrt mich nun doch sehr, dass du da Hochschulstart ins Spiel bringst, da gerade Hochschulstart angibt, dass Berufsakademien nicht zu den Hochschulen zählen und die Polizeiakademie Niedersachsen zweifelsfrei eine Berufsakademie ist. Hochschulstart hat mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass mein Studium an der Polizeiakademie NICHT wartezeitschädlich ist also das Studium als Wartesemester gilt. Ich bin völlig verunsichert, da ich im Rahmen meiner Bewerbung an der Uni mich als Erststudent beworben habe. Ich habe in meinem Lebenslauf zweifelsfrei kenntlich gemacht, dass ich ein abgeschlossenes Studium an der Polizeiakademie Niedersachsen habe und wurde immatrikuliert. Ich habe mehrfach nachgefragt beim Immatrikulationsamt, dort aber kaum belastbare Auskünfte bekommen. Ich will mein Studium nicht auf einer Lüge aufbauen, habe mir aber auch nichts vorzuwerfen, da ich trotz der Angaben in meinem Lebenslauf immatrikuliert wurde. Ich weiß nicht wirklich was ich jetzt machen soll...

cyberosti
12.10.2018, 07:26
Vielleicht kannst du mir sagen woher du diese Information beziehst. Ich habe im Vorfeld meine Bachelor-Urkunde der Polizeiakademie an Hochschulstart.de versandt. Die Antwort die ich von dort bekam lautete, dass nach Recherchen von Hochschulstart das Studium an der Polizeiakademie NICHT wartezeitschädlich ist, da es sich nicht um eine deutsche Hochschule im Sinne von Hochschulstart handelt. Auf Basis dieser Informationen habe ich dann meine Wartesemester zusammengezählt und mich für ein Erststudium beworben. Jetzt bin ich noch mehr verwirrt...

Eckhart
12.10.2018, 09:19
Hiernach:

://hochschulstart.de/?id=242

sind auch Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung Erststudiumsabschlußvergebend (gewesen)

und hiernach:

https://de.wikipedia.org/wiki/Nieders%C3%A4chsische_Fachhochschule_f%C3%BCr_Verw altung_und_Rechtspflege

ist die "Polizeiakademie Niedersachsen" Rechtsnachfolger so einer FH und die neuen Bachelor Abschlüsse sollen äquivalent sein.

Wenn Hochschulstart das aber anders sieht, solltest Du es darauf beruhen lassen! Wichtig ist, dass Du Deine Kommunikation mit Hochschulstart zu dem Thema sehr gut dokumentierst, falls plötzlich jemand meint, dass alles doch ganz anders wäre!

Gruß, Ecki

PS: Es wäre mal interessant innerhalb der Behörden anzubringen, dass der alte Dipl.Verwaltungswirt (FH) nach Meinung einer anderen Behörde (Hochschulstart) höher zu bewerten ist, als der aktuelle Bachelor und wie sich das auf die Rangfolgen bei Bevörderungen auswirken müsste ;)

Eckhart
12.10.2018, 09:21
https://hochschulstart.de/?id=242

so ist der Link korrekt...

Eckhart
12.10.2018, 09:28
Ich finde die Formulierung hier:

http://www.polizei-studium.de/studium,35.html

eigentlich auch eindeutig.

cyberosti
12.10.2018, 10:22
Danke für deine Antwort, Eckhart. Die Links sind mir alle bekannt. https://hochschulstart.de/?id=242 gibt aber genauso an, dass "Berufsakademien" NICHT dazuzählen. Und die Polizeiakademie ist zweifelsfrei eine Berufsakademie. Da beißt die Maus auch keinen Faden ab. Fakt ist, dass die Uni mich als Erststudienbewerber akzeptiert hat, obwohl ich unmissverständlich Angaben zu meinen Vorbildungen gemacht habe. Es lag meiner Bewerbung auch ein Schreiben der Polizei bei, aus welcher die Ausbildungsinhalte und der Abschluss "Bachelor of Arts" zweifelsfrei hervorgehen. Nach meinem Verständnis sind die Unis verpflichtet dies zu prüfen und sich im Zweifel an mich zu wenden. Ich wurde aber einfach immatrikuliert und jetzt treibt mich mein schlechtes Gewissen. Ich will genau das verhindern, dass irgendwann jemand kommt und sagt ich hätte gar nicht studieren dürfen. Ich finde aber, dass ich mehr nicht tun kann...