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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : PJ - wie läuft das mit dem Urlaub



ledoell
28.10.2014, 13:16
hey,

mir ist klar, dass das auch immer von einzelnen Unis/KH abhängig ist...aber ich wollte mal fragen, wie das mit den Urlaubstagen im PJ so prinzipiell läuft.

Ich hätte z.B. wegen meiner Doktorarbeit (die mir immer noch an der Backe hängt:-kotz) am 27.11. einen Termin, den ich schon sehr gerne einhalten würde...aber dafür müsste ich mir dann keine 2 Wochen nach PJ-Beginn schon das erste mal Urlaub nehmen. Und ich weiß auch gar nicht, wie das dann konkret läuft. Muss man da einen Antrag stellen, der dann bewilligt wird - oder auch nicht? Oder muss man sich normalerweise einfach nur früh genug drum kümmern? Dann würde ich ja grundsätzlich jetzt schonmal anfragen...aber schon Urlaub beantragen wollen bevor man überhaupt dort angefangen hat kommt vielleicht auch nicht so gut rüber...

hat jemand da Erfahrungen/Tipps?

cheers!

Thunderstorm
28.10.2014, 13:20
Uii, das interessiert mich auch!

wischmopp
28.10.2014, 13:37
Bei uns ging das ganz unbürokratisch.
Einfach auf der Station Bescheid sagen, wann man nicht da ist (und ggf. im Chirurgie-Tertial demjenigen, der den OP-Plan schreibt) und die Fehltage dann am Ende des Tertials an die PJ-Beauftragte melden.

Ist aber wohl tatsächlich von den Gepflogenheiten des Hauses abhängig...

ledoell
28.10.2014, 14:05
hmm, ok, dann werd ich da vielleicht doch im Vorfeld schonmal anfragen, wie das dort im Haus gehandhabt wird...danke!

ehem-user-19-08-2021-1408
01.11.2014, 22:11
Ich zB mache von vorne rein nur 12 Wochen Chirurgie PJ im Ausland und wird auch so auf der PJ-Bescheinigung stehen.
Die anderen 4 Wochen (20 Tage) mache ich dort im Ausland quasi "Urlaub".
So habe ich noch 10 Tage übrig für die anderen Tertiale...

Elena1989
01.11.2014, 23:04
Der Spaß ist ja eigentlich kein Urlaub sondern Fehltage. Wenn man krank ist kann man das ja auch nicht vorher ankündigen. Also, ich würde selbstverständlich rechtzeitig Bescheid sagen wann man nicht da ist, ist ja auch eine gewisse Planung dabei, aber ich denke mal nicht, dass man sich das vorher genehmigen lassen muss.

Ich habe auch vor in Chirurgie 4 Wochen vorher aufzuhören (ist mein letztes Tertial) und hoffe mal nicht, dass das irgendein Problem darstellt.

ehem-user-19-08-2021-1408
01.11.2014, 23:50
Sind aber Krankheitstage nicht was anderes als Fehltage/Urlaubstage?
Schließlich hat man da im Falle des Falles ne AU....

Und ab wieviel Tagen Krankheit sollte man ein Tertial abbrechen und später fortsetzen bzw neu anfangen? Ich denke da an chronische Krankheiten und Krankenhausaufenthalte.

Muriel
01.11.2014, 23:56
Fehltage sind Fehltage, egal ob krank, Urlaub oder kein Bock. Eine vernünftige Abteilung wird zwar nichts draußen machen, wenn man mal drei Tage mit Kotzerei flach liegt, aber offiziell geht das von den vom LPA vorgesehenen Fehltagen ab.

ehem-user-19-08-2021-1408
02.11.2014, 00:01
Ach, danke sehr für die Info :) und das zu so später Stunde!

Interessant ist doch die Tatsache, dass man bei uns (kA, wie es bei anderen Unis ist) in einem gesplitteten Tertial KEINE FEHLTAGE nehmen darf. Der Logik nach heißt das: Krankheitsverbot, wenn man 2 x 8 Wochen macht :D

Muriel
02.11.2014, 00:13
Wenn das Kleinkind meint, nicht schlafen zu wollen, bin auch ich mal zu dieser Zeit wach :-D
und ja, das wird es dann wohl heißen, also besser kein gesplittetes Tertial in der Pädiatrie machen, hehe.

abi07
02.11.2014, 07:18
Ich finde das ziemlich unverschämt, von PJ'lern zu verlangen, ein Jahr lang ohne Krankheit zu arbeiten - und wenn krank, dann eben weniger Urlaub. Aber das ist ja nicht das Thema...
Eine Freundin hat es damit getroffen: Bandscheibenvorfall - und sie hatte genau einen Arbeitstag zu wenig, um sich das Ganze als "Prüfungsleistung" anerkennen zu lassen...Fazit: PJ nochmal ganz von vorne.

cicely
02.11.2014, 09:53
Eine Freundin hat es damit getroffen: Bandscheibenvorfall - und sie hatte genau einen Arbeitstag zu wenig, um sich das Ganze als "Prüfungsleistung" anerkennen zu lassen...Fazit: PJ nochmal ganz von vorne.

Wow, ehrlich?? Das komplette PJ muss dann wiederholt werden? :-notify
Ich war naiverweise davon ausgegangen (ohne allerdings eine offizielle Aussage dazu gelesen zu haben), dass man bei Überschreiten der Fehlzeit eine gewisse Zeit nacharbeiten muss... aber ALLES nochmal von vorn ist schon heftig.

Gilt das denn auch bei chronischen Krankheiten? Wäre es nicht eine extreme Benachteiligung, wenn jemand wegen derselben (chronischen) Erkrankung beim ersten PJ-"Versuch" 31 Tage ausfällt, bei der nächsten Runde 33 Tage etc - derjenige hätte ja keine realistische Chance das Studium je abzuschließen?


Edit: Hab jetzt mal in der ÄApprO nachgesehen:

(3) 1Auf die Ausbildung nach Absatz 1 werden Fehlzeiten bis zu insgesamt 30 Ausbildungstagen angerechnet, davon bis zu insgesamt 20 Ausbildungstagen innerhalb eines Ausbildungsabschnitts. 2Bei einer darüber hinausgehenden Unterbrechung aus wichtigem Grund sind bereits abgeleistete Teile des Praktischen Jahres anzurechnen, soweit sie nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Ganz rechtens klingt es demzufolge nicht, dass deine Freundin, abi, alles nochmal wiederholen soll. Ein nachweisbarer Bandscheibenvorfall dürfte durchaus ein wichtiger Grund sein. :-notify

Miss_Verständnis
02.11.2014, 18:09
@abi- das ist ja total krass? Haben die Ärzte nicht mit sich reden lassen? Sie hätte doch den einen Tag nacharbeiten können?!! Unglaublich!!

ehem-user-19-08-2021-1408
02.11.2014, 20:02
Wow, ehrlich?? Das komplette PJ muss dann wiederholt werden? :-notify
Ich war naiverweise davon ausgegangen (ohne allerdings eine offizielle Aussage dazu gelesen zu haben), dass man bei Überschreiten der Fehlzeit eine gewisse Zeit nacharbeiten muss... aber ALLES nochmal von vorn ist schon heftig.

Gilt das denn auch bei chronischen Krankheiten? Wäre es nicht eine extreme Benachteiligung, wenn jemand wegen derselben (chronischen) Erkrankung beim ersten PJ-"Versuch" 31 Tage ausfällt, bei der nächsten Runde 33 Tage etc - derjenige hätte ja keine realistische Chance das Studium je abzuschließen?


Edit: Hab jetzt mal in der ÄApprO nachgesehen:

(3) 1Auf die Ausbildung nach Absatz 1 werden Fehlzeiten bis zu insgesamt 30 Ausbildungstagen angerechnet, davon bis zu insgesamt 20 Ausbildungstagen innerhalb eines Ausbildungsabschnitts. 2Bei einer darüber hinausgehenden Unterbrechung aus wichtigem Grund sind bereits abgeleistete Teile des Praktischen Jahres anzurechnen, soweit sie nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Ganz rechtens klingt es demzufolge nicht, dass deine Freundin, abi, alles nochmal wiederholen soll. Ein nachweisbarer Bandscheibenvorfall dürfte durchaus ein wichtiger Grund sein. :-notify

"wenn sie nicht länger als zwei Jahre zurückliegen"
Liegt es daran?
Wenn deine Freundin eine sehr lange Auszeit hatte, war ihre PJ Arbeit also ungültig geworden?

Erinnert mich an die Regelung, dass Krankenpflegepraktika auch nur eine bestimmte Zeit "haltbar" sind, ich glaube auch so 2-3 Jahre. Schließlich verändert sich die Pflegewissenschaft komplett jedes mal in diesem Zeitraum....

Und ja, wegen ein paar Tage würde ich einfach mit den Ärzten reden. Ich habe auch schon oft getrickst bei meinen Zeugnissen und Famulaturen in Teilen abgeleistet und nicht am Stück.
Machmal auch in der Vorlesungszeit.

abi07
03.11.2014, 15:33
Nein, sie war erst am Anfang des PJ und soweit ich es verstanden habe, war es ein Tag zu wenig um als "Teilabschnitt" anerkannt zu werden. Klar, die Ärzte oder ggf. auch die PJ-Beauftragte hätten das sicher irgendwie gedeichselt, aber das wollte sie dann nicht, weil sie noch am ersten "Fehltag" operiert wurde und meinte, dass da ja nur mal einer genau nachzählen braucht...und letztlich ist man ja ohnehin an die Tertiale gebunden, oder nicht? Sie hat jetzt eben auch das Examen vor dem PJ gemacht und fängt nun letztlich über ein Jahr später von vorne an.
In dem Fall war es jetzt nicht dramatisch, weil es nur knappe 2 Monate (?) PJ "umsonst" waren und die Reha und alles eh so lange gedauert hat.

Aber wenn man jetzt echt mal was Akutes hat, das 3-4 Wochen dauert, dann hat man halt für das ganze PJ keinen Urlaub mehr. Und das finde ich nicht okay.

ledoell
05.11.2014, 12:05
ok...also nachdem in der AO nur schwammig von "Fehlzeiten" die Rede ist könnte man ja quasi auch einfach unangekündigt 2 Wochen nicht kommen und in Urlaub fahren. Dass man das im Sinne einer guten Arbeitsatmosphäre nach Möglichkeit vorher ankündigen sollte, steht ja wieder auf einem anderen Blatt....aber jedenfalls müssen diese Fehltage in keiner Weise offiziell "genehmigt" werden, richtig?

marie_e
06.11.2014, 11:28
Servusle....
bin auch im PJ und ärger mich genauso über Fehl-/Krankheitstage.
In meinem ersten Tertial habe ich auf Station bescheid gegeben und dem PJ Beauftragten. Man muss sich nix offiziell genehmigen lassen.

WackenDoc
06.11.2014, 11:49
@ledoell: Genauso ist es- es sind ja keine Urlaubstage, sondern Fehltage. Ob du dann krank bist, in Urlaub fährst oder einfach keine Lust hast, ist dafür unerheblich.