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Moonchen
29.10.2014, 17:58
Hallo,

habe trotz Suche leider nichts im Forum gefunden, obwohl der Fall ja bestimmt mal öfter auftritt ;)
Bei uns hat sich mal wieder zum Wochenende jemand auf der Intensivstation, die mit 7 Mann besetzt ist, krank gemeldet. Haben am Wochenende ein 2-Schicht und freitags noch 3-Schicht-System, brauchen also von Freitagmittag - Montagmorgen 3 Leute um die Dienste zu besetzen. Normalerweise findet sich eigentlich immer jemand, der einspringt; wir Assistenzärzte klären das auch unter uns selbst. Aktuell ist es aber leider so, dass die anderen 4 Kollegen (inklusive mir) wegfahren wollen und auch Flug und Hotel bzw. Zug und Hotel schon fest gebucht sind.
Kann uns jemand verpflichten an diesem Wochenende zur Arbeit zu kommen? Was würde passieren wenn wir uns alle weigern? Und falls man uns verpflichten kann, müsste der Arbeitgeber die entstandenen Kosten ersetzen?

Danke für Antworten und konstruktive Vorschläge :)
Moonchen

hebdo
29.10.2014, 19:07
Bei uns auch ein heißes Thema ;)

In der Theorie ist es eigentlich ganz einfach. Der Arbeitgeber muss genug Personal vorhalten, dass kurzfristige Ausfälle kompensiert werden können. In der Praxis ist es leider nicht so klar geregelt. Eine Dienstverpflichtung sollte auf jeden Fall an den Betriebsrat gemeldet werden.

Bei dir hört sich es aber so an, dass ihr eigentlich genug Assistenten seid, aber zufällig alle gleichzeitig wegfahrt.

Du kannst zum Dienst verpflichtet werden. Der Arbeitgeber muss dir allerdings alle Reisekosten erstatten. Es gibt auch eine Frist, bis wann die Dienstübernahme angekündigt sein muss. Habe ich aber vergessen.

Brutus
29.10.2014, 19:08
Es gibt keine Dienstverpflichtung! Punkt!
Der Dienstplan ist verpflichtend. Und wenn Du da frei geplant bist, hast Du frei!
Und wenn jemand krank wird, dann ist das das Problem des AG, nicht Deins.
Wenn der AG sicher sein will, dann muss er halt einen zusätzlichen Dienst als Rufdienst für etwaige Ausfälle bestimmen.
Tut er das nicht (wird wohl immer so sein, weil zu teuer), dann muss er eben sehen, wie er den Dienst besetzt (Honorarkräfte?).
Wenn Ihr Euch im Sinne des AG einigt ist das toll und sicher die beste Lösung. Aber wenn von Euch niemand kann, und eben auch nicht im Dienstplan verplant seid, dann kann Euch NIEMAND verpflichten, Dienste zu übernehmen...


Du kannst zum Dienst verpflichtet werden. Der Arbeitgeber muss dir allerdings alle Reisekosten erstatten. Es gibt auch eine Frist, bis wann die Dienstübernahme angekündigt sein muss. Habe ich aber vergessen.
Ist nicht richtig! Es gibt keine Dienstverpflichtung! Die Leibeigenschaft ist seit ein paar Jahren abgeschafft! ;-)

Coxy-Baby
29.10.2014, 19:10
Kann man so als Angestellter einer Uni (also quasi beim Land angestellt) nicht vom Chef dienstverpflichtet werden?

Trojan
29.10.2014, 20:04
Es gibt keine Dienstverpflichtung!

Bin noch kurz vor meiner Niederlassung vom Chef mit Billigung des Betriebsrates für einen Samstagsdienst verpflichtet worden, richtig schriftlich usw. Scheint es also doch zu geben bzw 2010 in Bremen noch gegeben zu haben :-nix

Brutus
29.10.2014, 20:14
Naja, nur weil es der Chef und der BR sagen, wird es nicht richtiger:
http://mein-frei.verdi.de/
http://www.schichtplanfibel.de/dienstverpflichtung.htm
http://www.schichtplanfibel.de/meinfrei1.htm

morgoth
29.10.2014, 20:18
Gibt es denn da Unterschiede zwischen Schichtsystem und Bereitschaftdiensten?

WackenDoc
29.10.2014, 20:19
Bei uns geht es, aber wir haben ja auch ein anderes Dienstverhältnis.

Brutus
29.10.2014, 20:20
Nö. Bei beiden Formen gibt es einen (Achtung!) rechtsgültigen Dienstplan. Mit diesem Dienstplan hat der Arbeitgeber sein Direktionsrecht ausgeübt und damit verwirkt. Eine Änderung ist nur in gegenseitigem Einvernehmen möglich.

hebdo
29.10.2014, 20:42
Im Krankenhaus gibt es das "Problem", dass die Patientenversorgung sichergestellt sein muss. Natürlich ist es so, dass der AG genug Personal vorhalten muss um Ausfälle zu kompensieren. In einem Streitfall muss es dann eine Güterabgwägung geben - das individuelle Recht auf "Freizeit" ggüber dem Patientenwohl. Streitigkeiten dürfen in keinem Fall auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden.

Es stimmt schon, dass es keine Dienstverpflichtung gibt. Der Arbeitgeber kann aber einen Dienst anordnen. Natürlich kann man einfach nicht hingehen. Das könnte dann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen mit ungewissem Ausgang.

Der MB-Anwalt hat uns abgeraten, einer solchen Anweisung nicht zu folgen. Auf jeden Fall muss aber der AG Kosten für einen gebuchten Urlaub etc voll erstatten.

Dienstverpflichtungen und Unterbesetzungen müssen immer dokumentiert, dem Betriebsrat gemeldet und ggf. eine Überlastungs- bzw. Entlastungsanzeige gestellt werden. Ein einmaliges Vorkommen und auch in so einem Sondefall (alle Assistenten wollen gemeinsam in "Urlaub") halte ich für nicht ausreichend.

Wenn man Tarif- und Arbeitszeitgesetze liest, ist eigentlich alles sonnenklar und arbeitsnehmerfreundlich. Aber vor dem Arbeitsgericht sieht alles gaaaaanz anders aus. Wir machen aktuell die traurige Erfahrung. Es ist einfach nur zum heulen. Selbst >12 Monate lückenlose und eisenharte Dokumentation der Überstunden, Dienstbelastung, Wochenarbeitszeit etc. und Überlastungsanzeige sind auf einmal wachsweich.

Brutus
29.10.2014, 21:19
Im Krankenhaus gibt es das "Problem", dass die Patientenversorgung sichergestellt sein muss. Natürlich ist es so, dass der AG genug Personal vorhalten muss um Ausfälle zu kompensieren. In einem Streitfall muss es dann eine Güterabgwägung geben - das individuelle Recht auf "Freizeit" ggüber dem Patientenwohl. Streitigkeiten dürfen in keinem Fall auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden.
Dafür gibt es Honorarkräfte. So einfach ist das. Das Problem, dass die Patientenversorgung sichergestellt werden muss, ist das unternehmerische Risiko. Und das hat der AG zu tragen. Ganz sicher nicht der Arbeitnehmer!
Streitigkeiten dürfen nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden? Aber auf meinem Rücken ist das in Ordnung?

? Gibt es eine Dienstverpflichtung im Notfall?
Gerne wird angeführt, dass bei Personalmangel ein Notfall vorliege und dass der Arbeitgeber daher
zum Dienst verpflichten kann. Das ist nicht richtig. Ein struktureller Personalmangel ist kein Notfall,
sondern liegt im Betriebsrisiko des Arbeitgebers. Sein
Betriebsrisiko kann der Arbeitgeber jedoch
nicht auf die Mitarbeiter abwälzen. Der Arbeitgeber hat für die ausreichende Personalbesetzung zu
sorgen.


Es stimmt schon, dass es keine Dienstverpflichtung gibt. Der Arbeitgeber kann aber einen Dienst anordnen. Natürlich kann man einfach nicht hingehen. Das könnte dann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen mit ungewissem Ausgang.
Auch das dürfte fragwürdig sein. Der AG kann erstmal keinen Dienst anordnen. Dieses Direktionsrecht hat er mit Anerkennen des gültigen Dienstplanes verwirkt! Wenn der AG jetzt meint, er könne aufgrund einer "Notlage" einen Dienst anordnen, dann ist das schlichtweg rechtswidrig. Und wenn Du dann nicht hingehst, er aber meint, er könne Dich danach abmahnen, dann ist das genauso rechtswidrig.

? Wie ist die Rechtslage beim „Einspringen“?
(betr. Anrufe im Frei oder sogar im Urlaub, damit Pflegende kurzfristig für erkrankte Kolleg/innen einspringen) Siehe unter „kurzfristige Dienstplanänderungen“. Durch Bekanntgabe des Dienstplans hat der Arbeitgeber sein Weisungsrecht über die Verteilung der Arbeit auf die einzelnen Dienste und Schichten wirksam ausgeübt. Der Arbeitnehmer hat seine Sollarbeitszeit erfüllt und ist nicht verpflichtet, seine Freizeit oder seinen Urlaub zu unterbrechen.

Ein Krankenhaus war besonders findig: Es wollte ein System einführen, wonach die Pflegenden für alle kommenden Dienstpläne in ihrem Frei Tage angeben, an denen sie bereit sein würden, im Fall des kurzfristigen Ausfalls von Personal freiwillig einzuspringen. Das sollte eine Art „Einspringbörse“ werden. Es sollten an allen Tagen Mitarbeiter eingetragen sein, die sich
zur kurzfristigen Dienstaufnahme in Bereitschaft halten. Das ist ein Rufbereitschaftsdienst durch die Hintertür und nicht zulässig.
Eine Abmahnung oder sonstige arbeitsrechtliche Konsequenzen, weil eine Mitarbeiterin in ihrem Frei nicht am Telefon erreichbar war, sind unzulässig! Eine Arbeitgeberin tauchte sogar persönlich vor der Haustür der Arbeitnehmerin auf, um sie zur kurzfristigen Dienstaufnahme zu bewegen. Als Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe DBfK die Mitarbeiterin nicht öffnete, gab es eine (rechtswidrige) Abmahnung, da die Arbeitnehmerin sich der Erreichbarkeit entzogen habe.


Der MB-Anwalt hat uns abgeraten, einer solchen Anweisung nicht zu folgen. Auf jeden Fall muss aber der AG Kosten für einen gebuchten Urlaub etc voll erstatten.
Finde ich seeehr merkwürdig. Gerade der Anwalt vom MB sollte wissen das der AG hier nicht im Recht ist. Warum er da so geraten hat, kann ich nicht verstehen...


Dienstverpflichtungen und Unterbesetzungen müssen immer dokumentiert, dem Betriebsrat gemeldet und ggf. eine Überlastungs- bzw. Entlastungsanzeige gestellt werden. Ein einmaliges Vorkommen und auch in so einem Sondefall (alle Assistenten wollen gemeinsam in "Urlaub") halte ich für nicht ausreichend.
Wofür ist es nicht ausreichen? Eine Überlastungsanzeige zu schreiben? Mag sein. Aber es geht hier auch gar nicht um die Überlastung, sondern darum, dass der AG versucht, den Dienstplan EINSEITIG zu verändern, und zwar gegen den Willen des Mitarbeiters.


Wenn man Tarif- und Arbeitszeitgesetze liest, ist eigentlich alles sonnenklar und arbeitsnehmerfreundlich. Aber vor dem Arbeitsgericht sieht alles gaaaaanz anders aus. Wir machen aktuell die traurige Erfahrung. Es ist einfach nur zum heulen. Selbst >12 Monate lückenlose und eisenharte Dokumentation der Überstunden, Dienstbelastung, Wochenarbeitszeit etc. und Überlastungsanzeige sind auf einmal wachsweich.
Wieso? Worum geht es denn bei Euch?

hebdo
29.10.2014, 23:16
Man bekommt nicht immer einfach mal so Honorarkräfte (je nach Fach) von jetzt auf nacher. Besonders wenn in dem Bereich noch nie Honorarkräfte eingesetzt wurden. Wenn in der Abteilung vorher noch nie Personalmangel dokumentiert wurde, kann der AG sich da leichter rausreden und auf die Patientenversorgung pochen. Es gibt keinen gesetzlichen Stellenschlüssel sondern nur Richtwerte. Deshalb kann man dem AG nicht einfach Strukturprobleme vorwerfen, weil mal ein Dienst nicht besetzt werden kann. In der Güterabwägung steht das Patientenwohl über dem Urlaub und wird deswegen nachteilig für den Arbeitnehmer ausgelegt.

Dein Beispiel ist ein Extrem mit chronischem Personalmangel. Ich glaube nicht, dass es hier angewendet werden kann. So wie beschrieben, scheint es kein Personalmangel zu geben. Bei Krankheitsausfällen muss eben jemand Einspringen - mit und ohne Personalmangel. Bei einer Auswahl von 4 potenziellen Ersatzkandidaten kann dem AG glaube ich nicht ein generelles Strukturproblem nachgewiesen werden.

Bei uns geht es um massenhaft unbezahlte Überstunden, Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz (60-90h Wochenarbeitszeit), "Dienstverpflichtungen" bei denen teilweise 1 oder max 2 Springer zur Verfügung stehen, unbesetzte Stationen .....
Wir sind momentan 12 Assistenten, die klagen. Nach der Probezeit kommen noch ein paar dazu.

Ich weiß nicht wie viel "Praxiserfahrung" du hast. Wir haben Gesetztestexte und Urteile rauf und runter gelesen. Alles klingt logisch und einfach. Aber vor Gericht bei der Verhandlung sieht alles anders aus.

Rico
30.10.2014, 00:25
Der Arbeitgeber muss halt mit denen auskommen, die er da hat ohne die im frei.
Am naheliegendsten ist, dass der Hintergrund OA der ITS reinkommt und die Schicht eben mitmacht.
Ansonsten kann beispielsweise ein (entsprechend erfahrener) Diensthabender von einer anderen Station auf die ITS beordert werden - bei uns wäre da die Abteilung aus der der Erkrankte stammt in der Pflicht für Ersatz zu sorgen.
Zur Not müssen halt Betten gesperrt werden, wenn keiner mehr da ist, der sie bewirtschaftet.

Wenn der Arbeitgeber bei einem Krankheitsausfall kein Konzept hat, wie der kompensiert werden kann ohne Leute aus genehmigtem Urlaub zurückzupfeifen, dann hat er ein Strukturproblem. :-meinung

Bandwurm
30.10.2014, 04:50
Vor ein paar Jahren hat ein Kollege ein ähnliches Problem gehabt, dass er trotz gebuchten Urlaub kurzfristig einspringen sollte. Er hat eine Aufstellung der gesamten Kosten gemacht für den Familienurlaub für 5 Personen. Das ganze hat er dem Chef geschickt und eine schriftliche Zusage von ihm und der Geschäftsführung gefordert, über erstens die Übernahme der kompletten Kosten des Urlaubes und zweitens damit der Familienurlaub auch anders genommen werden kann auch die Zusicherung über den Zeitraum xy und die Mehrkosten bei gleichem Hotel, ect.
Die Latte lag so hoch, da ist der ehemalige Chef dann doch nicht rübergesprungen. Fand ich sehr elegant gelöst.

Brutus
30.10.2014, 04:53
Man bekommt nicht immer einfach mal so Honorarkräfte (je nach Fach) von jetzt auf nacher.
DAS halte ich jetzt mal für ein Gerücht! Es kommt halt auf den Preis an! Wenn Du natürlich versuchst, einen FA für ein Wochenenddienst für 30€/h zu bekommen, dann kannste es auch gleich lassen. Das ist die Anzeige nicht wert... ;-)


Besonders wenn in dem Bereich noch nie Honorarkräfte eingesetzt wurden. Wenn in der Abteilung vorher noch nie Personalmangel dokumentiert wurde, kann der AG sich da leichter rausreden und auf die Patientenversorgung pochen. Es gibt keinen gesetzlichen Stellenschlüssel sondern nur Richtwerte. Deshalb kann man dem AG nicht einfach Strukturprobleme vorwerfen, weil mal ein Dienst nicht besetzt werden kann. In der Güterabwägung steht das Patientenwohl über dem Urlaub und wird deswegen nachteilig für den Arbeitnehmer ausgelegt.
Wieso steht das Patientenwohl über dem Arbeitnehmerwohl? Sind Ärzte Arbeitnehmer 2. oder 3. Klasse? Diese Dieskussion haben wir schon sooo oft hier gehabt. Das Problem liegt darin, dass die Arbeitgeber wissen, dass wir eher so gestrickt sind, einen Dienst zu übernehmen, weil wir ja sooooo wichtig sind. Wie war das: der Friedhof liegt voller Unersetzbaren...


Dein Beispiel ist ein Extrem mit chronischem Personalmangel. Ich glaube nicht, dass es hier angewendet werden kann. So wie beschrieben, scheint es kein Personalmangel zu geben. Bei Krankheitsausfällen muss eben jemand Einspringen - mit und ohne Personalmangel. Bei einer Auswahl von 4 potenziellen Ersatzkandidaten kann dem AG glaube ich nicht ein generelles Strukturproblem nachgewiesen werden.
Das ist kein Beispiel. Das ist das Gesetz! Und natürlich kann es angewendet werden. Wieso sollte in einer Abteilung mit 30 Assistenten es nicht sein, dass mal alle anderen etwas vorhaben? Und wen willst Du dann verpflichten? Denjenigen mit dem 70. Geburtstag? Oder den, der auf der Hochzeit eingeladen ist? Oder denjenigen, der ein Wochenende mit der Liebsten an der Ostsee verbringt?


Ich weiß nicht wie viel "Praxiserfahrung" du hast. Wir haben Gesetztestexte und Urteile rauf und runter gelesen. Alles klingt logisch und einfach. Aber vor Gericht bei der Verhandlung sieht alles anders aus.
8 Jahre als Assistenzarzt und Assistentensprecher. Und ja, Verhandlungen mit der Personalabteilung und der Verwaltungsspitze kann ich... ;-)
Und meine Erfahrung mit Arbeitsgerichten ist, dass die KH eigentlich JEDEN Prozeß verloren haben...

Moonchen
30.10.2014, 08:28
Hey,

danke für die vielen Antworten.
Bei uns hat sich das Problem zum Glück von alleine gelöst und eine Kollegin, die etwas geplant hatte, macht jetzt den Dienst.
Wäre aber trotzdem interessant zu wissen, ob es da eine rechtlich eindeutige Antwort gibt - hatte jetzt in vielen (Pflege)foren nachgelesen, in denen es wohl immer heißt dass einen der Arbeitgeber im Zweifelsfall wohl doch verpflichten kann, weil eine kurzfristige Erkrankung immer eintreten kann und dies dann als "Notstand" gilt... Kann ja z.B. genauso an Weihnachten passieren, wenn die halbe Abteilung weggefahren ist...

lg
Moonchen

Rico
30.10.2014, 08:48
Das mit dem "Notstand" ist die Arbeitgeberversion. Ein einzelner Ausfall ist aber kein Notstand. Das ist eher der Fall, wenn der Noro fast das ganze Personal niederstreckt oder durch (Natur-)Katastrophen wie einen Großbrand in der Klinik oder ein Hochwasser plötzlich und unvorhersehbar große Teile des Personals ausfallen. Da liegen die Hürden relativ hoch.
Ein einzelner Krankheitsfall ist etwas womit ein großer Betrieb immer rechnen muss, weil ab einer gewissen Mitarbeiterzahl statistisch irgendein Mitarbeiter immer krank ist und da muss es ein Konzept geben.

Wie gesagt: Notfalls elektive Patienten abbestellen, Notaufnahme und ITS abmelden, Betten sperren. Kostet natürlich Geld, aber wenn man an dem Konzept zur Krankheitsvertretung spart, dann zahlt man eben im Krankheitsfall drauf.

hebdo
30.10.2014, 09:21
Na dann hoffe ich, dass das Gericht bei uns auch arbeitnehmerfreundlich urteilt. In den Güteverfahren wurden uns hohe Hürden angekündigt.

Andererseits kann ich eben nur die Ratschläge des MB-Anwaltes weitergeben. Es wäre eben sehr riskant, einfach zu einem angeordneten Dienst nicht zu kommen.

Etwas polemisch formuliert steht das Recht auf Unversehrtheit bzw. Leben über dem Recht auf Freizeit und Erholung. Und bei 4 möglichen Einspringkandidaten sehe ich Schwierigkeiten einen Personalmangel nachzuweisen, besonders wenn vorher noch nie etwas ähnliches vorgefallen ist.

Unser Chef hätte einer Kollegin die Kosten für einen Sonokurs inkl Fahrt und Übernachtung bezahlen, damit sie den Dienst übenrimmt. Sie war die einzige, die einspringen konnte. Am Ende ist ein jemand aus einer anderen Klinik eingesrpungen, der einmal bei uns eine Rotation gemacht hatte.

gadi
30.10.2014, 10:15
Bei uns wird sich das Problem auch stellen. Grund: Personal aufs Minimum runtergefahren, keinerlei Reserven...

Anstatt wie sonst 8 Assistenten (die ursprünglich 9. Stelle ist im Laufe der Zeit "unter den Tisch gefallen") werden wir auf Grund Kündigungen, fehlenden Neueinstellungen (eine hat kurzfristig abgesagt sonst Standardantwort " keine passende Bewerber") und Urlauben (dringend notwendig) im November mit 4 bis max. 5 Assistenten die Stationen im vollen Umfang (obwohl bei uns fast nur Elektivaufnahmen) und Dienstbelastung fahren!

Die meisten von uns gehen auf dem Zahnfleisch (die letzten Monate waren fast vergleichsweise schlecht): mind. doppelt soviele Patienten pro Assi wie sonst, nach den Diensten (Bereitschaft 16:00 bis 10 Uhr) bleibt man häudig bis 15 Uhr, keine Mittagspause, mind. 10 - 12 h/d in der Klinik etc.

Von der Oberen-Etage keinerlei Rücksicht (Runterfahren der Elektiven), gar Wertschätzung ("Danke"?) Und die Weiterbildung kann man unter den Bedingungen auch in die Tonne treten....


Wie soll man sich verhalten?
Muss ich diese Arbeitsbelastung tragen um die Fehlplanung meines Chefs zu kompensieren ?
Gespräch suchen bei einer Leitung, die an gute Arbeitsumstände der Assis eh kein Interesse hat, Hauptsache die Zahlen Stimmen...

Oder soll ich gar keine Energien in den Laden verschwenden und stattdessen meine Bewerbungsunterlagen auf den neusten Stand bringen.

P.S. Sorry für das Frustabladen

Rico
30.10.2014, 10:29
Das übliche: Überlastanzeigen, auf das Arbeitszeitgesetz pochen, auf das Engagieren von Honorarkräften drängen. Schriftlich gesetzteskonforme Dienstpläne einfordern.
Druckmittel: Opt-Out (sofern vorhanden) kündigen oder drohen zu kündigen , wenn es kein Entgegenkommen von oben gibt, dann gibt es auch keines von unten. Am besten kollektiv kündigen, das erhöht den Druck.
Sonst neuen Job suchen. Wenn es bei der Heeresleitung nicht stimmt, dann ist der Laden verdammt.