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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gehaltsabrechnung - da stimmt doch was nicht



CaliforniaKicky
30.10.2014, 17:56
Coucou,

bei meiner gehaltsabrechung musste ich heute feststellen, dass was faul ist. Ich habe jeweils entgegengesetzt der typischen brutto-netto berechnung (die ja nach festgelegten Prozenten berechnet werden) bei der rentenversicherung 15 euro mehr bezahlt, bei der Arbeitslosenversichrung 3 euro, bei der krankenvesicherung auch nochmal 3 euro mehr, macht also insgesamt 21 euro. Klar ist das nicht viel, aber wieso wird bei mir mehr abgezogen als bei jedem anderen?

Ist das jemandem schon mal passiert? Hat das was mit dem Krankenhaus zu tun?

test
30.10.2014, 18:21
Hast du eine Zusatzversorgung? Bei was für einem Arbeitgeber bist du? VKA, Land, kirchlich? Meist liegen höhere Beiträge als berechnet an dem Zuschuß zur Zusatzversorgung, der für die Berechnung der Beiträge einbezogen wird, dir aber nicht ausgezahlt wird, sondern eben zusätzlich in die Zusatzversorgung fließt.
Im Zweifel einfach bei deiner Personalabteilung nachfragen ;-)

CaliforniaKicky
30.10.2014, 20:32
Also ich werde nach vka vergütet, es ist ein städtisches Krankenhaus und liegt in Niedersachsen . Find ich ja dreist ! Diese ganzen Zusatzversicherungen sind doch eh nur Klopapier wert😕 werde morgen in der Personalabteilung fragen.

FirebirdUSA
31.10.2014, 06:00
Also ich werde nach vka vergütet, es ist ein städtisches Krankenhaus und liegt in Niedersachsen . Find ich ja dreist ! Diese ganzen Zusatzversicherungen sind doch eh nur Klopapier wert😕 werde morgen in der Personalabteilung fragen.

TV-Ärzte/VKA sieht eine betriebliche Altersvorsorge vor (§26 in deinem Tarifvertrag). Insofern ist das die wahrscheinlichste Erklärung.
Warum ist die Zusatzversicherung aus deiner Sicht nur Klopapier wert? Du bekommst zu deinem Gehalt einen nicht unerheblichen Zuschuss deines Arbeitgebers den nur nur versteuern musst und zahlst selber nur einen sehr geringen Anteil... finde ich jetzt ehrlich gesagt eher gut als schlecht.

test
31.10.2014, 19:02
Ich habe es mal für meine persönlichen Vorhersagen/Einzahlungen/Angebote durchgerechnet (soweit das möglich ist) und Versorgungswerk, betriebliche Altersvorsroge (Zusatzversorgungskasse - Pflicht), betriebliche Entgeltumwandlung (freiwillig) und private Fonds-basierte Rentenversicherung verglichen. Da kam bei der betrieblichen Altersvorsorge (Pflicht Zusatzversorgung) pro selbst bezahlten Euro am meisten zurück (mehr als bei freiwillig gezahlten Beiträgen im Versorgungswerk!). Bei VKA ist sogar der Arbeitgeberanteil meines Wissens höher als z.B. TV-L, daher ist das was dort rausspringt meines Wissens recht gut. Ich würde daher nicht zu sehr darauf schimpfen. ;-)

Muriel
31.10.2014, 19:14
Weiß jemand, ob man sich die ZVK-Beiträge auch auszahlen lassen kann? Ich habe nur 39 (falls der Mutterschutz zählt 42) Monate voll und bin damit nicht rentenberechtigt dort. Da ich nicht vorhabe, jemals wieder in einem Krankenhaus zu arbeiten, da das Praxisleben viel zu toll ist, frage ich mich, ob ich irgendwelche Ansprüche auf dieses Geld habe.

CaliforniaKicky
31.10.2014, 20:05
Danke euch für die Antworten. Ich möchte allerdings später auch in eine Praxis gehen, sommit werden das wohl höchstens 3 Jahre in einem Krankenhaus.

Das ist ja praktisch Betrug! Man muss wohl 5 Jahre eingezahlt haben um überhaupt später von dieser Zusatzversicherung Gebrauch zu machen! Arbeitet man weniger ist ALLES weg und man kann es sich wohl nicht auszahlen lassen! Dagegen müsste man doch klagen!!:-wand:-wand:-wand:-keule

anignu
31.10.2014, 23:06
Ist wie bei der "normalen" deutschen Rentenversicherung. Ich hab da auch meine gut 40 Beitragsmonate durch Arbeit während dem Studium etc. und werd nix bekommen. Obwohl, vielleicht schenkt mir meine Frau "Kindermonate" dann hab ich doch wieder Anspruch.

test
31.10.2014, 23:40
Ich dachte, dass man sich die Beiträge beim Ausscheiden rückerstatten lassen kann, sofern man die Wartezeit nicht erfüllt hat (5 Jahre). Ich würde mich an deiner Stelle direkt an deine ZVK wenden und nachfragen. Du bekommst aber natürlich nur den Arbeitnehmer Anteil zurück.

CaliforniaKicky
01.11.2014, 07:40
@test: das hoffe ich sehr. Werde mich mit den schlümpfen auf jedenfall unterhalten!

mainzer
01.11.2014, 12:11
CaliforniaKicky: hast du inzwischen in der Perso Antwort auf deine hier gestellte Frage erhalten?!

test
01.11.2014, 12:12
MEin letzter Beitrag bezog sich vor allem auf Muriel. Sorry, wenn das falsch rüberkam. Rückerstattung geht meines Wissens nur, wenn man vor einer Zeit von 60 Monaten aus der Zusatzversorgung ausscheidet, so lange man dort arbeitet wohl nicht. Aber du kannst dich ja auch diesbezüglich mal bei deiner Personalabteilung bzw. ZVK erkundigen.

Muriel
01.11.2014, 12:35
Ich werde mich da mal erkundigen. Und wenn es nur 200€ oder so wären, wäre das wohl nett. Danke jedenfalls, test.

CaliforniaKicky
02.11.2014, 11:16
@ mainzer: ja, ich bin pflichtversichert bei der ZVK und bekomme bald so einen Bestätigungsschreiben. Und dann werde ich die ZVK fragen wie ich wenigstens meine Beitrag wieder zurückbekomme, da ich ja jetzt schon weiß, dass ich die 60 Monate nicht bekomme.

Moorhühnchen
02.11.2014, 12:22
Soweit ich das jetzt bei meinem letzten Gespräch in der Personalabteilung meines neuen Arbeitgebers mitbekommen habe, bleiben die Beiträge einfach dort und werden dann, wenn Du in Rente gehst, ausbezahlt.

Habe nämlich das Problem, daß ich bisher in 3 verschiedene Kassen eingezahlt habe: ZVK Ort A, ZVK Ort B und VBL.
Die beiden ZVKen erkennen Beiträge und Zeiten gegenseitig an, die VBL erkennt (wenn ich das jetzt noch richtig in Erinnerung habe) zwar die Zeiten an, aber führt die Beiträge nicht mit den beiden anderen zusammen. Jetzt habe ich zwar die 60 Monate voll, werde aber später von beiden Kassen getrennt Beiträge ausgezahlt bekommen. Doof, aber offenbar Usus.

Mein Vater, der in seiner "Jugend" mal 2 Jahre beim Bundesgrenzschutz in der Schweiz war, bekommt jetzt - 50 Jahre später - auch Renten von verschiedenen Stellen ausgezahlt, darunter eben aus der Schweiz..... wie man da nicht den Überblick verlieren soll.........

@ Ally: hast Du zufällig eine Ahnung, ob wir vielleicht sogar später mal aus Frankreich Rente bekommen?? :-nix

FirebirdUSA
06.11.2014, 15:33
Und dann werde ich die ZVK fragen wie ich wenigstens meine Beitrag wieder zurückbekomme, da ich ja jetzt schon weiß, dass ich die 60 Monate nicht bekomme.

Zumindestens an Unikliniken kann man sich von der Zusatzversorgung befreien lassen (dann zahlt nur der Arbeitgeber in eine freiwillige Rentenversicherung die automatisch ab dem 1. Euro auch eine Rente zahlt), sobald man aber einen Vetrag bekommt der die 5 Jahre voll macht wird ab diesem Moment in die die Pflicht-ZVK eingezahlt (und dann fehlen natürlich die ersten Monate/Jahre als Beitragszeit).
Ggf. geht das ja auch bei dir, erkundige dich mal nach einem Antrag auf Befreiung von der Zusatzversicherung bei deiner Personalabteilung (wenn du einen 5 Jahresvertrag oder einen Vertrag hast der dir die Facharztausbildung in der Klinik zusagt geht es aber nicht!). Ansonsten kannst du dir zumindestens die Arbeitnehmerbeiträge erstatten lassen, die Arbeitgeberbeiträge werden nicht erstattet.