Denüse
06.11.2014, 11:07
Hej!
Da ich seit Jahren neben dem Studium arbeite (mind. 50% Stelle), ist es für mich selbstverständlich jedes Jahr eine Steuererklärung zu machen, bei der ich auch meine Werbungskosten für die Uni etc. angebe. Spart jedes Jahr eine Menge Geld bzw. freut man sich dann im Spät-Frühling über die Post vom Finanzamt... :-)
Viele meiner Kommilitonen machen das aber augenscheinlich gar nicht... Verliert man dadurch nicht eine Menge Geld? Schließlich kann man kaum seine gesamten Studienausgaben nach dem Studium angeben, oder?
Heute dazu aus einem SPON-Artikel:
Welche Kosten können steuerlich geltend gemacht werden?
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Studium oder der Ausbildung entstehen, können geltend gemacht werden. Dazu gehören laut Klocke unter anderem: Ausgaben für die Fahrwege zwischen Wohnung und Studienort, für Fachliteratur und sonstige Arbeitsmittel, für Auslandssemester, für das Drucken und Binden von Studienarbeiten, für Repetitorien sowie Materialkosten für Baumodelle etwa bei Architekturstudenten.
Aktenzeichen: VI R 8/12
Interessant finde ich den Punkt "Repititorien"... Darüber hatte ich noch gar nicht nachgedacht... Könnte ich also meine Kosten für zusätzliche Ausbildungen und Repititorien, die zum Studium gehören, auch einfach in der Steuererklärung angeben? Wäre ja nicht schlecht... ;-)
Sonst noch Steuer-Spartipps auf Lager jemand?
Liebe Grüße & vielen Dank schon mal,
Denüse :-winky
Da ich seit Jahren neben dem Studium arbeite (mind. 50% Stelle), ist es für mich selbstverständlich jedes Jahr eine Steuererklärung zu machen, bei der ich auch meine Werbungskosten für die Uni etc. angebe. Spart jedes Jahr eine Menge Geld bzw. freut man sich dann im Spät-Frühling über die Post vom Finanzamt... :-)
Viele meiner Kommilitonen machen das aber augenscheinlich gar nicht... Verliert man dadurch nicht eine Menge Geld? Schließlich kann man kaum seine gesamten Studienausgaben nach dem Studium angeben, oder?
Heute dazu aus einem SPON-Artikel:
Welche Kosten können steuerlich geltend gemacht werden?
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Studium oder der Ausbildung entstehen, können geltend gemacht werden. Dazu gehören laut Klocke unter anderem: Ausgaben für die Fahrwege zwischen Wohnung und Studienort, für Fachliteratur und sonstige Arbeitsmittel, für Auslandssemester, für das Drucken und Binden von Studienarbeiten, für Repetitorien sowie Materialkosten für Baumodelle etwa bei Architekturstudenten.
Aktenzeichen: VI R 8/12
Interessant finde ich den Punkt "Repititorien"... Darüber hatte ich noch gar nicht nachgedacht... Könnte ich also meine Kosten für zusätzliche Ausbildungen und Repititorien, die zum Studium gehören, auch einfach in der Steuererklärung angeben? Wäre ja nicht schlecht... ;-)
Sonst noch Steuer-Spartipps auf Lager jemand?
Liebe Grüße & vielen Dank schon mal,
Denüse :-winky