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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Approbationsentzug......tatsächlich möglich?



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anignu
15.11.2014, 18:02
Ja, also man muss wirklich extreme Sachen machen damit einem die Approbation entzogen wird. Ich weiß nicht mal ob http://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Peter_Friedl die Approbation letztlich entzogen wurde...

Ansonsten haben meiner Meinung nach die Oberärzte einfach eine gewisse Aufsichtspflicht. Vom OP her würde ich sogar sagen: wenn der Oberarzt operiert und der Assistent hält die Haken falsch liegt die Schuld wenn was passiert beim Oberarzt. Denn der Oberarzt hat die Aufgabe dem Assistenten das richtig zu zeigen und einzuschätzen ob der Assistent die einzelnen Schritte kann oder nicht. Der Oberarzt führt durch die Operation. Der Oberarzt muss den Facharztstandard wahren...

Zurück zum Kalium und dem Zeug. Klar ist diese Kontrolle auch Aufgabe des Assistenzarztes. Der lernt das aber auch noch. Ein guter Oberarzt (bei mir sogar der Chef, ein Chirurg) kennt die wichtigsten Laborwerte der Patienten und sieht sich die selbst an. Und wenn man mal was übersehen hat, was jedem (!) passieren kann, dann gehört darüber geredet. Damit man was lernt. Meiner Meinung nach: Fehler darf man machen, dafür ist man in der Weiterbildung. Wenn man ein und denselben Fehler zweimal macht isses jedoch Schlamperei. Und das sollte nicht vorkommen.
Und abends nach Hause zu gehen und noch drüber nachzudenken ob man wirklich an alles gedacht hat passiert mir selbst nach 4 Jahren immer noch manchmal, zu Beginn hatte ich das fast täglich. Aber inzwischen nur noch so ein-zwei Mal im Monat. Vor allem auch wenn ich mal Entscheidungen getroffen hab ohne mich abgesichert zu haben durch einen Oberarzt denke ich schon noch gelegentlich länger drüber nach...
Ich empfinde das als ganz normal. Ich mein wir haben doch eine gewisse Verantwortung und sollten uns der auch bewusst sein.

Nessiemoo
15.11.2014, 18:13
Das einzige Mal, was man in Medien mitbekommen hat, war ja in der Tat der britische Arzt, der diese gefälschte Studie über Impfungen und Autismus veröffentlicht hat - dem wurde dann nach langem Prozess die Approbation in Großbrittanien entzogen. In DE habe ich das in den letzten 4 Jahren nicht mitbekommen ^^

test
15.11.2014, 18:22
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/849748/intimfoto-prozess-frauenarzt-haftstrafe-verurteilt.html

Selbst hierfür wurde in erster Instanz "nur" ein Berufsverbot von 4 Jahren nach Ende der Haft geurteilt.

Beau Frost
15.11.2014, 21:04
http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/hebamme-in-dortmund-wegen-totschlags-zu-haftstrafe-verurteilt-id9889984.html


Die Frau war Hebamme und Ärztin und hat lebenslanges Berufsverbot wegen Totschlags bekommen. Ist jetzt natürlich aber auch ein extremes Beispiel. Zum Glück hat der Notarzt den Totenschein nicht als natürlichen Tod unterschrieben.

Dr. Jekyll
16.11.2014, 04:29
Wir hatten solche Fälle in einem Seminar über Rechtskunde.

Nur die allerwenigsten Fehler werden wirklich mit dem Entzug der Approbation geahndet.

Und da waren Fälle dabei wo man eigentlich von Mutmaßlichkeit ausgehen musste.

Also keine Fehler im klassischen Sinne. Wo etwas übersehen wurde oder jemand aus aus Unwissenheit heraus
das Falsche machte. Und da waren kapitalste Schnitzer
dabei a la Mucosolvan mit Morphium verwechselt.



Ein Oberarzt der Anästhesie fuhr Notarztwagen. Ein
stattbekannter Alkoholiker hatte eine blutende Kopfwunde.
Der Arzt wurde von der Ehefrau an der Haustür empfangen
und trotz vehementen Protests der Frau, machte der Arzt
vor der Haustür kehrt mit den Worten "Ach der schon wieder" im besseren Wissen, dass es sich um eine blutende Kopfwunde handelte. Der Patient wurde niemals angeguckt,
um auch nur die Lage einzuschätzen. Der Patient verblutete
in seinem Wohnzimmer. Da war die Approbation wirklich
und zu Recht futsch. Das war mutwillig böse trotz besseren
Wissens und das als Oberarzt.

Solche Kaliber werden mit Entzug geahndet. Wenn ich mich dunkel erinnere, steht die Approbation nur seltenst mit
zur Diskussion und davon wird dann auch nur ein Bruchteil
wirklich entzogen. Und das waren alles Fälle wo selbst ein Laie Not hätte erkennen müssen und sie verweigert wurde
aus Dämlichkeit.

MissGarfield83
16.11.2014, 07:15
http://www.aerzteblatt.de/archiv/149816/Approbation-Entzug-wegen-Steuervergehen

Rico
16.11.2014, 08:31
Wir hatten solche Fälle in einem Seminar über Rechtskunde.

Nur die allerwenigsten Fehler werden wirklich mit dem Entzug der Approbation geahndet.

Und da waren Fälle dabei wo man eigentlich von Mutmaßlichkeit ausgehen musste. Du meinst "Vorsatz," oder?

Dr. Jekyll
16.11.2014, 16:12
Du meinst "Vorsatz," oder?

Ich wollte nicht von Vorsatz ausgehen, weil diese Ärzte ihre
Patienten nicht mit Absicht umbringen wollten, sondern
ihnen ihre eigene Arroganz, Hybris oder Stolz wichtiger war,
als ein Menschenleben.

Die Hebamme aus dem Thread wollte sicherlich das Kind nicht
umbringen, sie war einfach nur zu "dämlich" was ihren
Stolz angeht.

Und da ist die Approbation zu Recht futsch.

Wenn ich mich richtig erinnere, unterscheiden die Gerichte deutlich, ob jemand einen kapitalen Fehler aufgrund einer
Fehleinschätzung (die glaube ich jeden mal ereilen kann,wenn die Umstände hinreichend schlecht sind) macht oder quasi mutmasslich aus niederen Motiven (wie verletzter Stolz) Hilfe verweigert oder Situationen massiv umdeutet.


Ob das juristisch als Vorsatz gilt, keine Ahnung.

ehem-user-19-08-2021-1408
19.11.2014, 19:20
Ich verstehe nicht, wieso man als Arzt für "White Collar Crimes" die Approbation entzogen bekommt....

Ich habe lieber einen Arzt, der Steuern hinterzieht, als einen, der Natrium und Kalium verwechselt.

.Jordan.
19.11.2014, 20:32
Es muss nicht entweder oder sein ;-)