Flauscheding
31.08.2003, 11:45
Hoi zusammen,
mich plagt seit einiger Zeit eine große Frage, die mir bekannte, höhere Semester nciht beantworten können oder wollen.
Da ich in der Vorklinik leider viel Zeit verloren habe, möchte ich diese verlorene Zeit gut machen, indem ich nach meinem Physikum mit meiner Dr.-arbeit beginne. Da ich die Klinik nach neuer Appo absolvieren werde, entfällt für mich das 1. Stex und diese Zeit wollte ich sinnvll nutzen.
Nun steht in meiner Promotionsordnung folgendes:
(1) Die Annahme als Doktorandin oder Doktorand zur Erlangung des Grades eines Dr. med. setzt ein in der Bundesrepublik Deutschland durch die Ärztliche Prüfung abgeschlossenes Studium der Medizin voraus.
Seh ich es nun richtig, dass ich durchaus schon während des Studiums mit der Arbeit beginnen kann, diese aber erst nach Abschluß des Studiums einreichen kann oder darf ich überhaupt erst nach Beendigung des Studiums mit der Arbeit anfangen ?! :-???
Außerdem stellt sich mir - als Laie in diesem Bereich - die Frage, wie sinnvoll es überhaupt ist schon so früh mit der Arbeit zu beginnen. Schließlich möchte ich mich eigentlich mit viel Zeit und recht entspannt neben dem Studium mit der Forschungstätigkeit etc. beschäftigen, ohne Druck des entsprechenden Profs . Oder ist das alles theoretisch sehr schön aber praktischer Mist ?!
:-winky
mich plagt seit einiger Zeit eine große Frage, die mir bekannte, höhere Semester nciht beantworten können oder wollen.
Da ich in der Vorklinik leider viel Zeit verloren habe, möchte ich diese verlorene Zeit gut machen, indem ich nach meinem Physikum mit meiner Dr.-arbeit beginne. Da ich die Klinik nach neuer Appo absolvieren werde, entfällt für mich das 1. Stex und diese Zeit wollte ich sinnvll nutzen.
Nun steht in meiner Promotionsordnung folgendes:
(1) Die Annahme als Doktorandin oder Doktorand zur Erlangung des Grades eines Dr. med. setzt ein in der Bundesrepublik Deutschland durch die Ärztliche Prüfung abgeschlossenes Studium der Medizin voraus.
Seh ich es nun richtig, dass ich durchaus schon während des Studiums mit der Arbeit beginnen kann, diese aber erst nach Abschluß des Studiums einreichen kann oder darf ich überhaupt erst nach Beendigung des Studiums mit der Arbeit anfangen ?! :-???
Außerdem stellt sich mir - als Laie in diesem Bereich - die Frage, wie sinnvoll es überhaupt ist schon so früh mit der Arbeit zu beginnen. Schließlich möchte ich mich eigentlich mit viel Zeit und recht entspannt neben dem Studium mit der Forschungstätigkeit etc. beschäftigen, ohne Druck des entsprechenden Profs . Oder ist das alles theoretisch sehr schön aber praktischer Mist ?!
:-winky