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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sinn und Unsinn der Verschreibungspflicht



Muriel
17.11.2014, 15:36
Sagt mal, liebe Pharmazeuten, kann mir einer von Euch erklären, warum es sein kann, ein Arzneimittel als OTCD zu bekommen, genau das gleiche für die gleiche Indikation aber in halber Dosierung dafür aber doppelter Abgabemenge nur verschreibungspflichtig? Mir erschließt sich da gerade nicht der Sinn :-nix

cavalorn
17.11.2014, 16:01
Ist es wirklich für die gleiche Indikation? Häufig sind bei den Rx-Medikamenten zusätzliche Indikationen aufgeführt. Es ist immer die Sache des Herstellers, was er bei der Zulassung beantragt. Sinn und Unsinn ist dabei häufig wirklich nicht einleuchtend. Imbun z.B. ist Ibu-Lysinat 500mg. Als Indikation findet man auch Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises. Dass dabei der Arzt beim akuten Gichtanfall wohl kaum Imbun 500 aufschreibt ist klar...
Wie immer ist es wohl eine Sache des lieben Geldes. Für den Hersteller ist es sicher leichter, die Zulassung nur für leichte bis mittlere Schmerzen zu bekommen als für den Gichtanfall. Aber es lässt sich auch damit evtl. mehr Geld verdienen. Auch der Apotheker verdient natürlich unterschiedlich bei OTC- und Rx-Medikamenten.

Muriel
17.11.2014, 16:03
Gleiche Indikation ohne Erweiterung in halber Dosierung ist verschreibungspflichtig, ja. Deswegen finde ich das ja so bescheuert. Aber da ich jetzt mal auf Erstattungsfähigkeit hoffe dabei, habe ich das eben besorgt und reiche das dann bei meiner KV ein.

Minoo
17.11.2014, 22:25
Sagt mal, liebe Pharmazeuten, kann mir einer von Euch erklären, warum es sein kann, ein Arzneimittel als OTCD zu bekommen, genau das gleiche für die gleiche Indikation aber in halber Dosierung dafür aber doppelter Abgabemenge nur verschreibungspflichtig? Mir erschließt sich da gerade nicht der Sinn :-nix

d.h beide Packungen mit gleicher Gesamtmenge an Wirkstoff, bist du da ganz sicher? Das wäre wirklich sinnlos. Kann es sein, dass es unterschiedliche Formulierungen sind?
Worum handelt es sich denn genau?

Muriel
18.11.2014, 09:57
Clotrimazol.

Minoo
18.11.2014, 20:55
Habe mal in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) nachgeschlagen: da steht die Lösung
Clotrimazol ist verschreibungspflichtig
- ausgenommen zum äußeren Gebrauch -
- ausgenommen zur vaginalen Anwendung in Packungsgrößen mit einer Gesamtmenge von bis zu 600 mg Clotrimazol, verteilt auf bis zu 3 Einzeldosen, und für eine Anwendungsdauer bis zu 3 Tagen -
also muss es doch einen Unterschied in der Indikation geben bzw. im Anwendungsgebiet.