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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bewerbung trotz Studienplatz



Knateu
02.12.2014, 10:00
Hallo Zusammen,

kann man sich, wenn man Zahnmedizin im 1. Semester studiert, parallel dazu bei hochschulstart.de um einen Medizinstudienplatz bewerben und sich bei erfolgreichem Bewerbungsverfahren dann im Fach Zahnmedizin exmatrikulieren, um den Medizinstudienplatz anzunehmen?

Vielen Dank für die Hilfe,

Knateu

EVT
02.12.2014, 15:33
Ja kann man problemlos.

möchtegernhumani
12.12.2014, 17:34
Mir hat hochschulstart auf meine Mail geantwortet, dass das NICHT geht.

Woher hast du die Info, dass das geht?

möchtegernhumani
12.12.2014, 17:35
Mir hat hochschulstart auf meine Mail geantwortet, dass das NICHT geht.

Woher hast du die Info, dass das geht? :o

Hätte dann nämlich auch evtl. vor, Zahnmedizin zum SS anzufangen und dann evtl. mich nochmal für Humanmedizin zum WS bewerben...

ehemaliger User_25062015
12.12.2014, 17:41
Was hast du hochschulstart geschrieben und was haben die geantwortet? Es ist allgemein bekannt, dass das möglich ist. Wird oft genug gemacht.

EVT
12.12.2014, 17:43
Natürlich geht das, habe ich selber oft genug gemacht.
Vielleicht haben die verstanden, dass du dich parallel für beides im 1. Semester bewerben willst, das geht natürlich nicht.
Einfach machen, in der Bewerbung wirst du dann auch sehen, dass es geht.

möchtegernhumani
12.12.2014, 18:07
Meine Mail vom 16.11.2014:


Sehr geehrtes hochschulstart.de - Team,



meine Frage ist: Kann man sich bei hochschulstart für ein Medizinstudium bewerben wenn man

dabei ist Zahnmedizin zu studieren?

Da ich dieses Jahr keinen Studienplatz für Humanmedizin erhalten habe, spiele ich mit dem Gedanken

Zahnmedizin zum Sommersemster 2015 anzufangen, aber zum Wintersemester 2015/16 mich erneut für

Humanmedizin zu bewerben. Ist das dann noch möglich oder darf man in keinem Studiengang eingeschrieben

sein, wenn man sich bewirbt?



Mit freundlichen Grüßen


Antwort von Hochschulstart vom 17.11.2014

Sehr geehrte Frau XXXXXXXXXXX,



Sie können den Antrag vom Wintersemester 2014/14 für den Studiengang Medizin zum Sommersemester 2015 auf Zahnmedizin ändern. Falls Sie zum Sommersemester keinen Studienplatz erhalten sollten, können Sie sich zum WS 2015/16 wieder für den Studiengang Medizin bewerben. Es ist nur nicht möglich, sich gleichzeitig für beide Studiengänge zu bewerben.

Ist man in einem medizinischen Studiengang eingeschrieben und möchte sich für einen anderen medizinischen Studiengang bewerben, ist eine frist- und formgerechte Exmatrikulation vor Bewerbung notwendig.



MfG

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Gruppe 01

Post: 44128 Dortmund


E-Mail: [email protected]
Internet: www.hochschulstart.de

hochschulstart.de ist das Web-Portal
der ZVS-Nachfolgeeinrichtung
Stiftung für Hochschulzulassung

ehemaliger User_25062015
12.12.2014, 18:09
Ja stimmt doch, du kannst dich nicht gleichzeitig für beides bewerben. Genau lesen.

möchtegernhumani
12.12.2014, 18:10
Der Satz aus der Antwortmail von hochschulstart "Ist man in einem medizinischen Studiengang eingeschrieben und möchte sich für einen anderen medizinischen Studiengang bewerben, ist eine frist- und formgerechte Exmatrikulation vor Bewerbung notwendig." sagt nach meinem Verständnis, dass dies nicht möglich ist.
Aber wenn ihr es gemacht habt, bin ich jetzt verwirrt.

Absolute Arrhythmie
12.12.2014, 18:11
Würde ich jetzt ebenso verstehen wie möchtegernhumani.

EVT
12.12.2014, 18:11
Ne, die schreiben, man müsse sich vor der Bewerbung exen...
Merkwürdig, habe ich noch nie gehört. Vielleicht wurde es geändert?
Exmatrikulation vor der neuen Immatrikulation verstehe ich ja.
Ich würde nochmal nachfragen, manchmal machen die bei HSS auch Fehler. ;-) Auf der HP müsste ja auch was dazu stehen.

möchtegernhumani
12.12.2014, 18:18
Ich habe auch das Gefühl, dass das ein Fehler ist und das ihr Recht habt. Ich kann mir so eine bescheuerte Regelung nicht vorstellen. Aber wenn das wirklich ein Fehler von Hochschulstart ist, dann finde ich das die Höhe. Das hätte (oder wird) mein ganzes Leben beeinflussen! Denn wenn das nicht möglich ist, werde ich einen anderen Weg gehen, als wenn es möglich ist.
:-???

ehemaliger User_25062015
12.12.2014, 19:04
Ich vermute auch, dass da jemand was durcheinander gebracht hat und die Exmatrikulation vor Neuimmatrikulation meint.

smanpodg
12.12.2014, 19:08
Erste Seite bei HSS:
Wer darf sich bei hochschulstart.de für die Studienfächer Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie um einen Studienplatz bewerben?
Eine Bewerbung ist für Studieninteressierte auch möglich, die
in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind oder waren......

Und §4 der Vergabeverordnung:

§4 Beteiligung am Verfahren
(1) 1Am Vergabeverfahren wird nur beteiligt, wer bei der Bewerbung für das Sommersemester bis zum 15. Ja- nuar, bei der Bewerbung für das Wintersemester bis zum 15. Juli die Hochschulzugangsberechtigung für den gewählten Studiengang erworben hat. 2Werden mehrere einschlägige Hochschulzugangsberechtigungen vorge- legt, wird dem Zulassungsantrag die zuerst erworbene zugrunde gelegt. 3Die Feststellung der Hochschulzu- gangsberechtigung von Bewerberinnen und Bewerbern mit ausländischen Vorbildungsnachweisen erfolgt, wenn keine Anerkennungsentscheidung der Zeugnisanerkennungsstelle eines Landes vorliegt, für den ange- strebten Studiengang durch die Stiftung auf der Grundlage der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für aus- ländisches Bildungswesen.
(2) Wer bei der Bewerbung für das Sommersemester bis zum 15. Januar, bei der Bewerbung für das Winterse- mester bis zum 15. Juli das 55. Lebensjahr vollendet hat, wird am Vergabeverfahren nur beteiligt, wenn für das beabsichtigte Studium unter Berücksichtigung der persönlichen Situation der Bewerberin oder des Bewerbers schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe sprechen.
(3) 1Vom Vergabeverfahren ist ausgeschlossen, wer für den gewählten Studiengang im Zeitpunkt der Antragstel- lung an einer in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Hochschule (deutsche Hochschule) als Studentin oder Student eingeschrieben ist; dies gilt nicht im Fall der Einschreibung für einen Teilstudienplatz oder bei Nachweis von Gründen für einen Studienortwechsel nach § 15 Satz 2. 2Wer in dem gewählten Studiengang be- reits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war, kann seine Zulassung in diesem Studiengang sowohl im Verfahren der Stiftung für einen Studienplatz des ersten Fachsemesters als auch nach Maßgabe der Vorschriften für die Zulassung zu höheren Fachsemestern beantragen.

Carla188
16.12.2014, 18:02
Warum willst du dich überhaupt für Zahnmedizin einschreiben? und warum sollte es nächstes Jahr in Medizin klappen?
Ich finde es ehrlich gesagt sau gemein, jemanden den ZM -Studienplatz wegzunehmen, der es gerne machen möchte. Wenn man sich nicht sicher ist und für das falsche einschreibt ok, aber schon vor dem Bewerben zu wissen, dass man es nicht machen will , ist wirklich eine Frechheit, vor allem, weil ZM auch einen hohen NC hat, den nur wenige schaffen. Bei zulassungsfreien Studiengängen für den Quereinstieg ist das was anderes...
Wenn die E-Mail stimmt, muss ich sagen, gute Regel!

ehemaliger User_25062015
20.12.2014, 15:02
Oh das typische "jemandem den Platz wegnehmen-Geheule" Wie hab ich es vermisst. Studienplätze verfallen nicht, meine Liebe. Scheidet eimer aus dem Semester aus, geht dieser Platz an einen glücklichen Quereinsteiger, Ortswechsler o.ä. Also immer schön ruhig bleiben und nicht gleich anfangen zu weinen. Jeder hat das Recht sich umzuentscheiden, da braucht niemand mit der "mimi gemein"-Keule kommen.