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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freizeitausgleich für Rufbereitschaft



medi.bear
05.12.2014, 15:04
Hallo Ihr Lieben,

habe eine Frage zur Rufbereitschaft. Wenn man als Oberarzt am Wochenende Rufbereitschaft leistet und dann sowohl geplante Visiten als auch Notfalloperationen als "Einsätze" anfallen, hat man dann ein Anrecht auf einen anderen freien Tag pro Woche oder muss man hinnehmen, dass die Rufbereitschaft und die Einsätze lediglich finanziell ausgeglichen werden. Würde lieber Freizeit statt Geld haben wollen.
Danke für eure Infos.

medi.bear

Rico
05.12.2014, 15:27
Anrecht nicht, nur wenn Du wegen der Einsätze Deine Ruhezeiten nicht einhalten kannst, dann kannst/darfst/musst Du am nächsten (nicht einem beliebigen) Tag zuhause bleiben.

medi.bear
05.12.2014, 15:52
Danke Rico für deine Antwort! Das heißt, wenn ich Samstag und Sonntag jeweils von z.B. 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Klinik bin (Visite und z.B. OP/Konsil/Fallbesprechung) und die Nacht schlafen kann, dann hab ich "Pech" gehabt. Für das komplett fehlende Wochenende gibt es dann keinen Ausgleich?

Corinna
05.12.2014, 19:05
Geplante Visite- kann das dann überhaupt Rufdienst sein?

anignu
05.12.2014, 20:30
Ach Corinna... die Visiten sind ja nicht "geplant". Es ist eine echte Rufbereitschaft in der dann plötzlich, unverhofft und notfallmäßig eine Visite erforderlich wird ;-)

Rico
05.12.2014, 20:43
Nee, das geht schon. Das sind halt 4h Visite regulär und dann beginnt die Rufbereitschaft für 20h, so wie an einem regulären Arbeitstag auch, nur dass da die RB halt um 17 Uhr beginnt und nur 15h dauert.

anignu
05.12.2014, 21:01
Aber dann als Volldienst oder Bereitschaftsdienst? Die 4h mein ich.

Denn wenns Volldienst wäre, dann müsste es ja auf die 40 oder 42h der Wochenarbeitszeit angerechnet werden und dann müsste man dafür ja regulär wannanders laut Dienstplan frei haben. Und 4h Bereitschaftsdienst wäre ja auch komisch wenn quasi regulär 100% der Zeit gearbeitet werden...

Rico
05.12.2014, 21:43
Nee, das müsste ein Volldienst sein - außer man sagt, dass den Volldienst der Assistent im Vordergrund macht und der OA nur ein Hintergrund ist. Kommt darauf an, was genau die Aufgabe des OA da ist, wenn er z.B. nur bedarfsorientiert Patienten anschaut zu denen er von Vordergrunddiensthabenden wegen Problemen geführt wird, dann ist das vermutlich vereinbar mit einer Hintergrundtätigkeit. Sobald er aber reguläre Aufgaben hat, wie z.B. Privatvisite, dann muss zumindest die dafür veranschlagte Zeit als Anwesenheitsdienst geplant werden - mit allen Konsequenzen für die Wochenarbeitszeit, etc.
Wobei es einer kreativen Verwaltung sicherlich auch gelingt, das offiziell klein zu rechnen, so à a "1h am Samstag reicht für die Visite locker und am Sonntag findet offiziell keine Privatvisite statt - somit auch kein Problem mit 10d am Stück."