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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Befreiung Rentenversicherung Uebergangsregelung?!



Desiderius
05.12.2014, 17:04
Ich habe folgendes Problem:
Die Rentenversicherung hatte am 31.10.2012 beschossen das jeder Stellenwechsel erneut eine Befreiung anfragen muss. Ich hatte meine Stelle zum 01.10.2011 gewechselt, also vor diesem Datum.
Jetzt bekomme ich Post das ich erst zum September 2014 erst frei gestellt bin. Meine Stelle hatte sich ja bis jetzt nicht verändert. Ich hatte nur für den Nebenjob eine Befreiung angefragt.

Hat jemand das selbe Problem gehabt? Ich bin noch in der Haupttätigkeit beschäftigt unverändert wie bisher.

Ich kann am Wochenende nirgends anrufen, daher meine Frage die dies vielleicht schon erlebt haben.

D.

Sebastian1
05.12.2014, 21:57
Aber eine initiale Befreiung ()also bei Antritt deiner ersten Stelle) hattest du beantragt, oder?

Feuerblick
05.12.2014, 22:00
Wenn du initial befreit warst und VOR dem bestimmten Datum deine Stelle gewechselt hast, dann solltest du denen mal feste auf die Füße treten, denn dann war alles rechtens... Erst NACH diesem Datum musste man für jeden Stellenwechsel einen neuen Antrag stellen. Stand auch auf allen Merkzetteln, die einem zugeschickt wurden. Die DRV versucht es echt mit allen Mitteln. Aber dein Geld ist doch ans Versorgungswerk gegangen, oder?
Ich bin mir deshalb so sicher, weil ich selbst im Jahr 2012 zweimal meinen Job gewechselt und nie eine neue Befreiung beantragt habe. Und als ich letztes Jahr einen neuen Befreiungsantrag stellen musste, hat auch keiner wegen der anderen Jahre gemeckert. Sollen die mal versuchen. Denen hetz ich sofort nen Anwalt auf den Hals!

Desiderius
05.12.2014, 22:01
Ja die hatte ich beantragt 2011, habe nochmal nachgelesen, das Datum wird registriert und soll keine weitere Nachzahlung nach sich ziehen laut Info DRV seite...Nur die Befreiung fuer KV Dienste, NA Dienste sagt die Rv jetzt undeutlich ob eine Freistellung gegeben wird. Statusfeststellung ist das Stichwort...ich habe keine Ahnung.

Desiderius
05.12.2014, 22:01
Wenn du initial befreit warst und VOR dem bestimmten Datum deine Stelle gewechselt hast, dann solltest du denen mal feste auf die Füße treten, denn dann war alles rechtens... Erst NACH diesem Datum musste man für jeden Stellenwechsel einen neuen Antrag stellen. Stand auch auf allen Merkzetteln, die einem zugeschickt wurden. Die DRV versucht es echt mit allen Mitteln. Aber dein Geld ist doch ans Versorgungswerk gegangen, oder?

Ja direkt.. ich habe immer bezahlt.

Feuerblick
05.12.2014, 22:02
Und den Befreiungsschein hattest du auch bekommen? Also die schriftliche Bestätigung der DRV?

Desiderius
05.12.2014, 22:02
Die die nebenher noch eine Tätigkeit ausüben, habt ihr eine Befreiung angefragt und musstet ihr ein Statusfeststellung durchführen lassen?

Feuerblick
05.12.2014, 22:04
Ah, ich sehe gerade, es geht um KV-Dienste und NA-Dienste... da wittert man sicherlich wieder "Scheinselbständigkeit" und will dich deshalb zur Kasse bitten... Wobei ich immer noch nicht verstehe, was das die DRV angeht solange man als ARZT tätig ist... :-nix

Desiderius
05.12.2014, 22:13
Ah, ich sehe gerade, es geht um KV-Dienste und NA-Dienste... da wittert man sicherlich wieder "Scheinselbständigkeit" und will dich deshalb zur Kasse bitten... Wobei ich immer noch nicht verstehe, was das die DRV angeht solange man als ARZT tätig ist... :-nix

Meine Hauptstelle war ja geregelt , nun bekam ich halt zwei Briefe, der eine über meine Hauptstelle und das andere das die anzweifeln ob ich selbstständig arbeite im KV und NA. Wobei mir die Sinnhaftigkeit fehlt unter Weisungsbefugtheit NA zu fahren. Bloss der Zustand das man sich beim Dienst auf einem Ort aufhalten muss gibt denen den Zweifel das der Auftraggeber weisungsbefugt ist. Wie machen die das mit anderen Berufssparten?

Feuerblick
05.12.2014, 22:23
Jaja, von der Masche hab ich auch schon gehört... Ich würde mir da einen Anwalt nehmen, der von solchen Dingen Ahnung hat. Meiner Ansicht nach kann es der DRV gründlich egal sein, ob ein Arzt nun nebenberuflich selbständig oder angestellt ist. Er ist Arzt und wenn er nun mal von der DRV befreit ist, dann sollte das ja wohl eigentlich auch für Nebenjobs gelten. :-nix (Vermutlich hätte man sich dafür wirklich extra befreien lassen müssen? Keine Ahnung... ich kann nicht mit relevanten Nebenjobs dienen...)

Sebastian1
05.12.2014, 23:05
Fragt doch mal Onkel Brutus dazu, der kennt sich mit der Thematik bestens aus. Bist du denn angeschrieben worden wegen Statusfeststellung Nebenjobs oder wegen deiner Hauptstelle?

Brutus
06.12.2014, 17:03
Meine Hauptstelle war ja geregelt , nun bekam ich halt zwei Briefe, der eine über meine Hauptstelle und das andere das die anzweifeln ob ich selbstständig arbeite im KV und NA. Wobei mir die Sinnhaftigkeit fehlt unter Weisungsbefugtheit NA zu fahren. Bloss der Zustand das man sich beim Dienst auf einem Ort aufhalten muss gibt denen den Zweifel das der Auftraggeber weisungsbefugt ist. Wie machen die das mit anderen Berufssparten?
Neee, die Weisungsbefugnis ist nur ein kleiner Teil des Ganzen. Die DRV hat da einen Katalog, den sie Punkt für Punkt abarbeitet. Dass die einzelnen Punkte z.T. überhaupt nicht zutreffen auf unsere Situation interessiert die nicht. Und Einwände werden mit Verweis auf diese Punkte nicht anerkannt.
Ich bin mittlerweile der Ansicht, dass man die Pappnasen mit Anträgen auf Befreiung zumüllen sollte. Die müssen soviele Anträge kriegen, dass sie schlichtweg nicht mehr nachkommen mit dem Bearbeiten. Für JEDEN einzelnen Notarztdienst, für JEDEN einzelnen KV-Dienst sollte man eine Befreiung beantragen und dann mal gucken, was so zurückkommt.
Fragen? -> Gerne... :-kotz

Moorhühnchen
07.12.2014, 13:30
Allein von meiner Wenigkeit haben die in den letzten Jahren 5 Anträge auf Befreiung bekommen! :-))
Das Ding ist ja fix ausgefüllt, nur nervig jedesmal eine Briefmarke dafür zu opfern.

Beim letzten Antrag haben sie übrigens geantwortet, man könne nicht für die Zukunft befreit werden (also für die Stelle ab 1.1.) - beim letzten Mal ging das noch. Bin gespannt, ob das also klappt..... angeblich gingen sie davon aus, daß ich die Stelle angetreten habe, wenn ich mich NICHT MEHR melde....... ich riech da Ärger.......

Feuerblick
07.12.2014, 13:44
Mich hat man gebeten, an meinem ersten Arbeitstag nochmal anzurufen. Hatte ich auch irgendwo sogar mal geschrieben. Hat alles geklappt.

Desiderius
07.12.2014, 16:00
Allein von meiner Wenigkeit haben die in den letzten Jahren 5 Anträge auf Befreiung bekommen! :-))
Das Ding ist ja fix ausgefüllt, nur nervig jedesmal eine Briefmarke dafür zu opfern.

Beim letzten Antrag haben sie übrigens geantwortet, man könne nicht für die Zukunft befreit werden (also für die Stelle ab 1.1.) - beim letzten Mal ging das noch. Bin gespannt, ob das also klappt..... angeblich gingen sie davon aus, daß ich die Stelle angetreten habe, wenn ich mich NICHT MEHR melde....... ich riech da Ärger.......

Hast Du die fuer Deine Hauptstelle ausgefüllt oder für die Nebentätigkeit?

Moorhühnchen
07.12.2014, 20:48
Ich habe keine Nebentätigkeit, nur 4x den Arbeitgeber gewechselt. ;-)
Sorry für den Spam.

Desiderius
07.12.2014, 20:50
Ich habe keine Nebentätigkeit, nur 4x den Arbeitgeber gewechselt. ;-)
Sorry für den Spam.

Ist ja schon mal positiv wenn es mit dem Hauptarbeitgeber klappt ;-) ( kein Spam)

Desiderius
07.12.2014, 20:53
Neee, die Weisungsbefugnis ist nur ein kleiner Teil des Ganzen. Die DRV hat da einen Katalog, den sie Punkt für Punkt abarbeitet. Dass die einzelnen Punkte z.T. überhaupt nicht zutreffen auf unsere Situation interessiert die nicht. Und Einwände werden mit Verweis auf diese Punkte nicht anerkannt.
Ich bin mittlerweile der Ansicht, dass man die Pappnasen mit Anträgen auf Befreiung zumüllen sollte. Die müssen soviele Anträge kriegen, dass sie schlichtweg nicht mehr nachkommen mit dem Bearbeiten. Für JEDEN einzelnen Notarztdienst, für JEDEN einzelnen KV-Dienst sollte man eine Befreiung beantragen und dann mal gucken, was so zurückkommt.
Fragen? -> Gerne... :-kotz

Hallo Brutus,
Ich habe ja für die KV Dienste und NA Dienste diese Befreiung angefragt und kam dann die Statusfeststellungsbrief rein. Die stören sich da nicht dran so zu sehen. Hast Du sowas für die Nebentätigkeiten angefragt? Soweit ich mich erinnere machst Du doch auch NA Dienste neben der Haupttätigkeit?

Ich werde morgen rum telefonieren, wenn ich mehr weiss. Schreibe ich .