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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Telefonische Nachfrage/ Email nach Vorstellungsgespräch



Docamine
16.12.2014, 18:22
Hallo zusammen,

ist es nachzuvollziehen, das Sekretariat des CA zu kontaktieren, nachdem man bereits ein Vorstellungsgesprächs hatte, das gut 2 Wochen zurückliegt ( der CA hatte mir versichert, sich nach 2 maximal 3 Wochen zu melden), auch in Anbetracht der Tatsache, dass nächste Woche Feiertage sind.

PS: die Stelle soll in 2 Wochen beginnen.

Vielen Dank

Chris Be
16.12.2014, 18:36
Es ist nicht nur nachvollziehbar. Eine Woche nach dem Gespräch ist (in der Wirtschaft) der übliche Termin zum nochmal anrufen, für das Gespräch danken und nach dem Stand der Dinge zu fragen. Signalisiert, dass du die Stelle tatsächlich willst und nicht nur Marktwerttestung gemacht hast. Also jetzt nach zwei Wochen, wenn du auf den 1.1. anfangen sollst, ist höchste Eisenbahn. Schließlich hat die Personalabteilung noch ungefähr 50 Dokumente für dich, Nachfragen an dich etc.

Docamine
17.12.2014, 14:19
Es ist nicht nur nachvollziehbar. Eine Woche nach dem Gespräch ist (in der Wirtschaft) der übliche Termin zum nochmal anrufen, für das Gespräch danken und nach dem Stand der Dinge zu fragen. Signalisiert, dass du die Stelle tatsächlich willst und nicht nur Marktwerttestung gemacht hast. Also jetzt nach zwei Wochen, wenn du auf den 1.1. anfangen sollst, ist höchste Eisenbahn. Schließlich hat die Personalabteilung noch ungefähr 50 Dokumente für dich, Nachfragen an dich etc.

Ist das festgelegt, wann man spätestens den Vertrag bekommen muss, bevor man die Arbeit anfängt?

Brutus
17.12.2014, 14:54
Ja, ist es. Der AV muss schriftlich von beiden Seiten VOR Antritt der Stelle unterschrieben sein.
Und nein, es reicht nicht, dass man mündlich über z.B. Befristungen verhandelt hat. Alles muss schriftlich festgehalten sein und von beiden Seiten eben unterschrieben VOR Arbeitsbeginn. Sonst hast Du (bei Arbeitsantritt, der auch vom AG gewollt ist) einen unbefristeten Vertrag. ;-)

Docamine
17.12.2014, 17:44
Ja, ist es. Der AV muss schriftlich von beiden Seiten VOR Antritt der Stelle unterschrieben sein.
Und nein, es reicht nicht, dass man mündlich über z.B. Befristungen verhandelt hat. Alles muss schriftlich festgehalten sein und von beiden Seiten eben unterschrieben VOR Arbeitsbeginn. Sonst hast Du (bei Arbeitsantritt, der auch vom AG gewollt ist) einen unbefristeten Vertrag. ;-)
Vielleicht war meine Frage nicht ganz verständlich: muss man nicht eigentlich beispielsweise mind. 2 Wo VOR Arbeitsantritt den AV bekommen haben?

Ex-PJ
17.12.2014, 20:41
Hallo.
Nein. Kurzfristiges Eintreffen des Vertrags ist nicht gänzlich ungewöhnlich.
Z,.B. habe ich 2x in meinem Berufsleben den Vertrag erst bekommen und unterschrieben, nachdem ich dort 1-2 Tage erschienen war ud gearbeitet hatte.
War aber gemmesen an der Gesamtzahl der Stellen eher selten.
PS: Ich bin FA für Innere Medizin mit ca. 10 J Berufstätigkeit

Muriel
17.12.2014, 21:32
Wenn mein ehemaliger OA Recht hat, so müsstest Du nach einer solchen Aktion automatisch einen unbefristeten Vertrag gehabt haben, Ex-PJ. Deswegen waren solche Konstellationen bei uns undenkbar und der Gang in die Verwaltung vor dem ersten Schritt auf Station absolute Pflicht.