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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dienstregelung zulässig?



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DrSkywalker
22.12.2014, 22:30
Ich versteh bei Begriffen wie Freizeitausgleich, Bereitschaftsdienst, Rufdienst, Hintergrunddienst nur Bahnhof

So einfach und sinnvoll wie du das gerne hättest wollen das die Bürokraten leider nicht. Willkommen in der BRD!

Brutus
23.12.2014, 07:24
DrSkywalker, sag mal. Wenn ich zur Polizei gehe, dann weiß ich, dass ich irgendwann mal für 2 Wochen in einer Baracke in der Nähe von Gorleben stationiert sein werde, wo ich i.d.R. 24 Stunden im Dienst bin, unter Umständen 2 Wochen lang. Wahrscheinlich muss ich das auch nicht machen, oder? ;-)
Genauso ist es in unserem Metier. Du unterschreibst einen Arbeitsvertrag. Der nimmt Bezug auf einen Tarifvertrag. Und in BEIDEN steht drin, dass Du am Bereitschaftsdienst / Rufdienst teilnehmen musst. Gut, musst Du nicht unterschreiben, aber dann muss Dich der Arbeitgeber auch nicht einstellen.
Die Alternative für die 24h Dienste sind Schichtdienstpläne. Willst Du das? Kennst Du Leute, die im Schichtsystem arbeiten? Pflegedienst, Polizei, Bandarbeiter, usw.? ICH möchte so nicht arbeiten, da das für mich das Ende des sozialen Lebens ist. Aber bitte, macht so weiter, und wir werden unweigerlich in so ein System gleiten. Und da bin ich nur froh, dass ich diese Phase des Berufsweges hinter mir habe und mich im Rufdienst bequem auf der Couch zurücklegen kann.
24h Dienste sind manchmal anstrengend. Manchmal sehr entspannt. Aber sicherlich deutlich netter als 7 Tage früh, 7 Tage spät und 5 Tage Nacht und dann von vorn...

Solara
23.12.2014, 08:50
Es gibt übrigens auch was zwischen Schichtdienst und 24h-Diensten, auch wenn das hier keiner zu kennen scheint.

FirebirdUSA
23.12.2014, 09:38
Es ist doch so: Wo kein Kläger da kein Richter.

Einer der neueren Tricks, die ich sehen durfte ist, dass man den 24h Dienst als Rufdienst bezeichnet und am kommenden Tag gleich noch den Tagdienst macht. Dieser ,,Rufdienst" läuft dann durchgehend in die Nacht hinein. Wenn mann aber bis nach 2 Uhr morgens arbeitet, muss man am Morgen nicht zur Arbeit kommen. Bekommt dafür dann die 8h abgezogen. Also geht jeder doch hin.

Das ist kein Trick sondern legitim, wenn der 24h Dienst tatsächlich Rufbereitschaft von seinem Arbeitsaufwand ist (d.h. <5% Arbeitseinsatz) und du in der Rufbereitschaft auch zu Hause sein darfst. Wenn du in einer Rufbereitschaft bis um 2 Uhr morgens gearbeitet hast, dann darfst du am nächsten morgen nicht zu arbeit kommen! Ansonsten hast du deine Ruhepause nicht eingehalten. Wenn du einen Fehler in dieser Zeit begehst kann es passieren, dass dein Arbeitgeber und die Berufshaftpflicht sich schön weit von dir entfernen und sagen du hattest dort eigentlich gar nichts mehr zu tun und bist deswegen auch nicht versichert.
Sollte der Dienst vom Arbeitsaufkommen keine Rufbereitschaft sein einfach die tatsächlich anfallende Arbeit dokumentieren über 4 Wochen und damit zur Verwaltung gehen. Haben wir so gemacht, NAchtdienst wurde in BD umgewandelt und 1 Stelle geschaffen, da ja damit am nächsten Tag sicher immer einer fehlt.

Lava
23.12.2014, 09:45
Es gibt übrigens auch was zwischen Schichtdienst und 24h-Diensten, auch wenn das hier keiner zu kennen scheint.

Jepp! 16 oder 18 h Dienste z.B. Damit macht man mehr Minusstunden, aber es ist seeeeehr viel angenehmer als 24h...

Solara
23.12.2014, 09:56
Jepp! 16 oder 18 h Dienste z.B. Damit macht man mehr Minusstunden, aber es ist seeeeehr viel angenehmer als 24h...

Nein, kein 16-18h.

aton_01
24.12.2014, 07:16
Jetzt muss ich was fragen:
hatte der Marburger Bund im Tarifvertrag nicht eine ,,Rechnung" ausgehandelt, bei denen nie Minusstunden anfallen könnten, selbst wenn die BD-Einstufung die Niedrigste ist?

John Silver
27.12.2014, 00:47
An sich hat der MB ausgehandelt, dass die Minusstunden von den Dienststunden abgezogen werden. Aber es kommt, wie immer, auf die Details an. In diesem Fall kommt es auf die Dienstmodalitäten an. Es gibt ja auch andere Dienste, als einfach 24 Stunden. Es Können also insgesamt durchaus Minusstunden anfallen. Der Clou ist jedoch, dass das Einholen dieser Minusstunden Arbeitgebersache ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Dienstsystem so einzurichten, dass die Minusstunden ausgeglichen werden, und zwar ohne eine unzumutbare Belastung des Mitarbeiters.

aton_01
27.12.2014, 08:16
Bei einem früheren Arbeitgeber hatten die Assis die niedrigste BD-Einstufung. So kam es, dass durch einen BD Dienste auf der ITS (wochentags) der jeweilige Assi mit ca 2 Minusstunden nach Hause ging. Der Chef wollte diese Ansammlung dadurch ausgleichen, indem die Assis dann vermehrt an den Wochenenden BD machen.

Kathibaby
18.03.2015, 20:13
Ich hänge mich mal hier ran. Ich habe ein Jobangebot, aber die Dienststruktur machr mir echt Kopfzerbrechen. Es gibt FD von 7-15.45 und 3 verschiedene Spätdienste, die so zwischen 10 und 13 Uhr anfangen. Der ND geht von 19.30 Uhr bis 8 Uhr und hat nur 3 Stunden Arbeitszeit, der Rest ist BD und dann macht man Minusstunden. ND mind. 5 bei TZ, bei VZ mehr. BD wird bezahlt, FZA gibt es dafür ungerne, da man dann in den anderen Schichten fehlt. Hmm, ist das überhaupt gesetzeskonform? Kann mir einer weiterhelfen?

Nastja8
19.03.2015, 15:40
Eine Frage...Wie viele Dienste darf man pro Monat machen..wenn man keinen Opt-Out unterschrieben hat. Kann einer zu den MEHR-Diensten aufgrund von Personalmangel verpflichtet werden?

Muriel
19.03.2015, 16:10
Dann darfst Du soviel machen, dass Du im Durchschnitt nicht mehr als 48h/Woche arbeitest.

FirebirdUSA
19.03.2015, 16:52
... gemittelt über 6 Monate

FirebirdUSA
20.03.2015, 08:19
Ich hänge mich mal hier ran. Ich habe ein Jobangebot, aber die Dienststruktur machr mir echt Kopfzerbrechen. Es gibt FD von 7-15.45 und 3 verschiedene Spätdienste, die so zwischen 10 und 13 Uhr anfangen. Der ND geht von 19.30 Uhr bis 8 Uhr und hat nur 3 Stunden Arbeitszeit, der Rest ist BD und dann macht man Minusstunden. ND mind. 5 bei TZ, bei VZ mehr. BD wird bezahlt, FZA gibt es dafür ungerne, da man dann in den anderen Schichten fehlt. Hmm, ist das überhaupt gesetzeskonform? Kann mir einer weiterhelfen?

Warum soll es nicht gesetzeskonform sein? FZA hast du automatisch am Tag nach deinem ND. Welcher Tarifvertrag gilt den? Je nachdem hast du ja eine andere Wochenarbeitzzeit und die Anrechnung von BD auf Minusstunden ist ggf auch anders. Mit mehr Details kann ich dir ggf sagen ob es aufgeht.

Kathibaby
20.03.2015, 13:54
Warum soll es nicht gesetzeskonform sein? FZA hast du automatisch am Tag nach deinem ND. Welcher Tarifvertrag gilt den? Je nachdem hast du ja eine andere Wochenarbeitzzeit und die Anrechnung von BD auf Minusstunden ist ggf auch anders. Mit mehr Details kann ich dir ggf sagen ob es aufgeht.

Also es handelt sich gemäß Dienstplan um einen reinen Nachtdienst, bei dem allerdings nur 4,4 h als Arbeitszeit eingerechnet werden, der Rest wird bezahlt. Wenn es mit Freizeit abgegolten würden, dann wären es 11 h. Kann also kein FZA danach erfolgen. Er geht von 19.00-08.00 und Du machst am nächsten Tag wieder ND oder eben Ende der ND. Ich habe jetzt die gesamten Dienstzeiten bekommen, die sind echt ganz schön heftig. FD zwischen 6-10 h Arbeitszeit, SD ab 10.30, 11.30, 13.15. oder 13.45 jeweils 8,5/8/7,25/6 h Arbeitszeit und dann noch ein paar Zwischendienste ab 8 Uhr jeweils 5,75 oder 7,5 h Arbeitszeit. Da schwirrt mir echt der Kopf. Achja, und man macht ca. 1-3, wohl eher 3 verschiedene SD pro Woche, auch in TZ, also kaum FD. Das bedeutet ja de facto dass man als TZ-Kraft deutlich über 100% landet am Monatsende. Wahrscheinlich wird damit aber das Arbeitszeitgesetz umgangen, da alle nur in TZ arbeiten. 12 VBE. Hmm...

FirebirdUSA
20.03.2015, 18:07
Dann machst du pro ND bis zu 4,35 Unterstunden + bis zh 8,75 für den Tag nach ND bei 100% und 42h Regelarbeitszeit. Diese Minusstunden müssen durch geplante Mehrarbeit (z.B. längere Schicht) ausgeglichen werden. Mit Arbeitszeitgesetz hat das alles noch nichts zu tun. TZ Kräfte machen aber erstmal nur Mehrarbeit und keine Überstunden, d.h. du bekommst bis zur Regelarbeitszeit einer 100% Kraft keine Zuschlag.

Kathibaby
20.03.2015, 18:23
Dann machst du pro ND bis zu 4,35 Unterstunden + bis zh 8,75 für den Tag nach ND bei 100% und 42h Regelarbeitszeit. Diese Minusstunden müssen durch geplante Mehrarbeit (z.B. längere Schicht) ausgeglichen werden. Mit Arbeitszeitgesetz hat das alles noch nichts zu tun. TZ Kräfte machen aber erstmal nur Mehrarbeit und keine Überstunden, d.h. du bekommst bis zur Regelarbeitszeit einer 100% Kraft keine Zuschlag.
Ok, ich verstehe. Also alles zulässig, für mich in TZ aber nachteilig würde ich sagen. TZ habe ich ja aus bestimmten Gründen und nicht weil ich andauernd SD oder aber im ND Minusstunden machen will. Danke!