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Pamina
20.12.2014, 12:21
Hallo liebes Forum!

Ich hoffe, Ihr könnt mir etwas helfen.

Ich habe ein Angebot als Assistenzärztin in der Anästhesie. Allerdings macht mir die Regelung der Dienste teils arge Bauchschmerzen, weil, wie ich das Arbeitszeitgesetz verstehe, diese nicht ganz gesetzeskonform ist.
Vielleicht hat einer von Euch etwas mehr Durchblick als ich?

Regulär kommt man morgens 2x in der Woche um 7 Uhr, ansonsten um 7.30 Uhr, und geht regulär um 16 Uhr, wobei Überstunden nicht ungewöhnlich sind. 2x die Woche hat man "Spätdienst", d.h. man kommt morgens ganz normal und bleibt bis 18 Uhr (also 2 Überstunden). Wenn man unter der Woche Dienst hat, kommt man auch ganz normal um 7/7.30h macht bis 16 Uhr seine Arbeitszeit, und dann fängt der Bereitschaftsdienst bis zum nächsten Morgen an. Am nächsten Morgen geht man dann um 7.30/8 Uhr, und da Bereitschaftsdienst keine Arbeitszeit ist, werden einem für diesen Tag 8 Stunden abgezogen, die man dann mit Überstunden wieder reinholen muss.
Am Wochenende arbeitet man auch 24 Stunden, da Dienste ja keine Arbeitszeiten sind, arbeitet man die zusätzlich.
Laut einer Assistenzärztin käme man unter`m Strich mit den Minus-/Überstunden so ziemlich mit 0 raus.

Diese Regelung geht doch nur mit dieser Opt-Out-Geschichte, oder? Allerdings wurde dieser Begriff mir nie gennannt, sondern dieser Ablauf als feste Tatsache ohne Alternativen genannt.
Ich will kein Opt-Out unterschreiben! Ich finde das eine absolute Ausbeutung, wo man seinen arbeitsrechtlichen Schutz aufgibt.

Was denkt Ihr über diese Regelung? Ist die ohne Opt-Out wirklich zulässig?
Ich muss Montag Bescheid sagen, wie ich mich entschieden habe, ob ich die Stelle annehme oder nicht. Was würdet Ihr machen? Was ist, wenn ich zusage, bei Vertragsunterzeichnung das Opt-Out aber nicht mit unterschreibe? Rechtlich darf mir ja kein Nachteil entstehen, aber bin ich nicht dann direkt unten durch?

Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr Eure Meinung schreibt. Vielleicht kennt sich jemans auch rechtlich besser aus als ich?!

Schon mal vielen Dank!

Viele Grüße
Pamina

Gallilei
20.12.2014, 14:53
Dass dieses Konstrukt mit den Über/Minusstunden bei etwa Null auskommt, würde bei einem Dienst unter der Woche ja schon bedeuten, dass man auch bei den normalen Tagen, an denen man offiziell keinen Spätdienst hat, dennoch bis pi mal Daumen 18h bleibt (ein FZA - Tag mit acht Minusstunden ausgeglichen durch zwei reguläre Spätdienste und noch mal vier Überstunden). Das alleine finde ich in zu erwartender Regelmäßigkeit schon ordentlich. Acht Mehrstunden zu den vereinbarten 40 hast du durch den Dienst ja auch und bist damit am Ende der zulässigen Arbeitszeit ohne Opt-out. Da sind aber die frühen Tage mit dem Beginn eine halbe Stunde früher noch nicht mit eingerechnet und auch nicht die Wochenenddienste. Also entweder sehr wenige Dienste im Monat, dass man es sich nicht vorstellen kann, dass es das gibt, oder aber Opt-out.

Lakemond
20.12.2014, 16:37
Diese Regelung ist für jemandem, der Kohle braucht, super. Für diejenige, die eher mehr Freizeit haben möchten, eher schlecht.
Normalerweise werden diese 8 Stunden vom Bereitschaftsdienst abgezogen, sodass man nicht 15,5 Stunden bezahlt bekommt, sondern nur 7,5 (von Montag bis Donnerstag).
Wenn man zum Dienst um 7.30 kommt und am nächsten Tag um 8 Uhr geht, ist das nicht gesetzkonform - man darf nicht mehr als 24 Stunden arbeiten.

Brutus
20.12.2014, 17:42
Das stimmt so nicht. Jemand der Kohle braucht, der darf nicht Überstunden machen, um Minusstunden abzubauen! Wenn ich Kohle brauche, dann sollen die mir von 16 BD-Stunden 8 Stunden FZA abziehen und bitte alle anfallenden Ü-Stunden mit 135% bezahlen. Da kriege ich mehr raus, als wenn ich die Ü-Stunden 1:1 für den FZA abarbeiten muss...
Ich würde das nachverhandeln. Opt-Out wird nicht unterschrieben. FZA soll von den BD-Stunden abgezogen werden. Und die Ü-Stunden im Rahmen der Spätdienste und / oder längerer Arbeitszeit werden ausbezahlt mit Überstundensatz.

Lakemond
20.12.2014, 19:09
und wer bezahlt 135% für ÜS?

Brutus
20.12.2014, 19:34
a) für Überstunden
in den Entgeltgruppen 1 bis 9 30 v.H.,
in den Entgeltgruppen 10 bis 15 15 v.H.,
b) für Nachtarbeit 20 v.H.,
c) für Sonntagsarbeit 25 v.H.,
d) bei Feiertagsarbeit - ohne Freizeitausgleich 135 v.H., - mit Freizeitausgleich 35 v.H.,
e) für Arbeit am 24. Dezember und am 31. Dezember jeweils ab 6 Uhr 35 v.H.,
f) für Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr, soweit diese nicht im Rahmen von Wechselschichtoder Schichtarbeit anfällt 20 v.H.

Ja, ich weiß. Ist der aktuelle TVÖD, den TVÄ habe ich auf die Schnelle nicht gefunden. :-nix
Nichtsdestotrotz: für Ü-Stunden gibts Aufschläge, auch wenn sie nicht 30% betragen sollten ist das deutlich mehr als die BD-Stunden mit 60 oder 80 %.
Und da nach TV der FZA von den BD-Stunden abgezogen wird, BEVOR umgerechnet wird, ist das sicher der lukrativere Weg...

Lakemond
20.12.2014, 20:00
Das Problem ist, die Überstunden werden normalerweise nicht bezahlt. In vielen KHs kann man sie (aber nur theoretisch) abfeiern.

Feuerblick
20.12.2014, 20:02
Wer Überstunden macht und die weder ausbezahlt bekommt noch abfeiern kann, der hat irgendwie den Knall nicht gehört... :-nix Sorry, aber Überstunden werden entweder vergütet oder man macht Dienst nach Vorschrift und lässt bei Dienstschluss den Griffel fallen. :-wand

Pamina
20.12.2014, 20:23
Vielen Dank schon mal für Eure hilfreichen Antworten.

Ich gehöre jedoch zu denen, dür die Freizeit sehr viel Wert ist. Dafür verzichte ich gerne auch auf den ein oder anderen Euro. Am liebsten wäre mir FZA für BD.
Und dafür gibt es - wie Euch verstanden habe - auch in der Realität bessere Modelle als mir in dieser Klinik angeboten wird?!

Viele Grüße
Pamina

ehem-user-19-08-2021-1408
20.12.2014, 22:44
Freizeitausgleich heißt ja, dass man zB am Montag so viel gearbeitet hat, dass man am Dienstag seine 8h nicht arbeiten muss.
Bei einem 24h Dienst bleiben deshalb ja 8h zu viel übrig.

Frage 1: Werden die 8h Stand 2014 in den Kliniken ausbezahlt? Gibt es Zuschläge? Unterschiede zeiwschen Krankenhaus und Uniklinik?

Frage 2: Ich habe früher gehört, dass nach einem normalen 8h Tag die nächsten 16h Dienst nur anteilig als Arbeitszeit berechnet werden, da Kliniken davon ausgehen, dass man nicht die ganze Zeit arbeitet. Ist das heute noch so der Fall?

Danke, Gruß

THawk
21.12.2014, 08:37
Das hat nichts damit zu tun wovon die Klinik ausgeht, sondern erklärt sich mit dem Arbeitszeitgesetz. Wenn es Bereitschaftsdienst ist, hast du max. 49% gearbeitet und erhälst im TV-Ä 95% Vergütung. Als Arbeitszeit zählt aber der ganze Bereitschaftsdienst.

kartoffelbrei
21.12.2014, 16:25
Stimmt so nicht, je nach durchschnittlichem Arbeitsaufkommen während des Bereitschaftsdienstes wird man in eine von drei Bereitschaftsstufen eingeteilt. Je nach Stufe wird die Anwesenheitszeit zu einem bestimmten Prozentsatz als Arbeitszeit gewertet und dafür dann ein bestimmtes Stundenentgelt ausgezahlt.
Da man in der Regel für den FZA am folgenden Tag 8 Stunden abgezogen bekommt, werden bei der Berechnung der Arbeitszeit 8 Stunden mit einem höheren Faktor (wieder je nach Stufe) multipliziert, um Minusstunden zu vermeiden.


TV Ärzte:
§ 12 Bereitschaftsdienstentgelt
(1) 1Zum Zwecke der Entgeltberechnung wird die Zeit des Bereitschaftsdienstes einschließlich der geleisteten Arbeit nach dem Maß der während des Bereit-schaftsdienstes erfahrungsgemäß durchschnittlich anfallenden Arbeitsleistun-gen wie folgt als Arbeitszeit gewertet:
Stufe Arbeitsleistung innerhalb Bewertung
des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit
I bis zu 25 v.H. 60 v.H.
II mehr als 25 bis 40 v.H. 75 v.H.
III mehr als 40 bis 49 v.H. 90 v.H.
2Die Zuweisung zu den einzelnen Stufen des Bereitschaftsdienstes erfolgt als Nebenabrede (§ 2 Abs. 3) zum Arbeitsvertrag. 3Die Nebenabrede ist abwei-chend von § 2 Abs. 3 Satz 2 mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderhalbjahres kündbar.
(2) 1Für die als Arbeitszeit gewertete Zeit des Bereitschaftsdienstes wird das nach-stehende Entgelt je Stunde gezahlt:
EG I 25,73 Euro,
EG II 29,84 Euro,
EG III 32,41 Euro,
EG IV 34,47 Euro.
2Die Bereitschaftsdienstentgelte nach Satz 1 verändern sich bei nach dem 1. Dezember 2014 wirksam werdenden allgemeinen Entgeltanpassungen um den für die jeweilige Entgeltgruppe vereinbarten Vomhundertsatz.
(6) 1Die nach Absatz 1 errechnete Arbeitszeit kann bei Ärztinnen und Ärzten, ein-schließlich der eines ggf. nach Absatz 4 zu zahlenden Zeitzuschlags 1:1 ent-sprechenden Arbeitszeit, anstelle der Auszahlung des sich nach den Absätzen 1, 2 und 4 ergebenden Entgelts bis zum Ende des dritten Kalendermonats auch durch entsprechende Freizeit abgegolten werden (Freizeitausgleich). 2Erfolgt Freizeitausgleich in Zeiten, zu denen gemäß §§ 5 und 7 Abs. 9 ArbZG Ruhezeit zu gewähren ist, wird abweichend von Absatz 1 und Satz 1 diese Zeit in der Be-reitschaftsdienststufe III mit dem Faktor 100 v.H., in der Bereitschaftsdienst-stufe II mit dem Faktor 85 v.H. und in der Bereitschaftsdienststufe I mit dem Faktor 70 v.H. als Arbeitszeit bewertet. 3Für die Zeit des Freizeitausgleichs werden das Entgelt (§ 18) und die in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen fortgezahlt.
Protokollerklärung zu Absatz 6 Satz 2:
1Bei einem Bereitschaftsdienst der Stufe III von 24 Stunden, wovon 8 Stunden zu Zeiten in Freizeit ausgeglichen werden, für die gemäß §§ 5 und 7 Abs. 9 ArbZG Ruhezeit zu gewähren ist, sind 14,4 Stunden ((8 Stunden x 100 v.H.= 8 Stunden) + (16 Stunden x 90 v.H. = 14,4 Stunden) - 8 Stunden = 14,4 Stun-den) mit dem Bereitschaftsdienstentgelt nach Absatz 2 zu bezahlen. 2Bei einem Bereitschaftsdienst der Stufe I von 16 Stunden, wovon 8 Stunden zu Zeiten in Freizeit ausgeglichen werden, für die gemäß §§ 5 und 7 Abs. 9 ArbZG Ruhezeit zu gewähren ist, sind 2,40 Stunden ((8 Stunden x 70 v.H. = 5,6 Stunden) + (8 Stunden x 60 v.H. = 4,8 Stunden) - 8 Stunden = 2,4 Stunden) mit dem Be-reitschaftsdienstentgelt nach Absatz 2 zu bezahlen.

THawk
21.12.2014, 16:40
Okay, das war das Maximalbeispiel mit 49/95% wie es in Unikliniken Anwendung finden kann, dort gibt es nur zwei Stufen, die im Bereitschaftsdienst unterschieden werden. Du hast einen anderen TV-Ä zitiert.
Was man aber unterscheiden muss für Opt Out etc. ist die Berechnung der Arbeitszeit a) für die Entgeldberechnung und b) für die geleistete Arbeitszeit. Für a zählt je nach Stufe des Bereitschaftsdienstes nur der genannte Prozentsatz. Für b aber zählt immer die volle Zeit des Bereitschaftsdienstes, also nicht um den Prozentsatz vermindert. Und die Zeit b ist für opt out z.b. entscheidend. So hat es uns letzte Woche der Jurist vom MB erklärt.

Pamina
21.12.2014, 23:24
Ich kapier diese ganzen Paragraphen nicht 😩

Wenn man von 16 bis 8 Uhr BD macht, bedeutet es, dass man dann 16 Plusstunden hat? Wenn man dann morgens geht, werden 8 Stunden abgezogen, so dass man mit dem einem Dienst in der Woche auf 48 Wochenstunden kommt und das damit ohne Opt-Out funktionieren würde? Und diese 8 Plusstunden bekommt man dann je nach BD-Stufe mit unterschiedlichem Prozentsatz ausgezahlt? Gibt es, dass man diese Stunden auch als FZA ausgeglichen bekommt?
Ist meine Denkweise richtig?
Und wie würde das mit 24 Stunden am Wochenende funktionieren?

Gruß Pamina

anignu
22.12.2014, 13:15
ja, diese Stunden könnten auch als FZA ausgeglichen werden. Aber die Entscheidung darüber ob FZA oder ausbezahlt liegt bei der Klinik.
Apropos Plusstunden: zieh noch die Pausen ab, rechne es mit 90%, 75% oder 60% je nachdem und du kommst auf weniger als 8h die dir dann übrig bleiben.

Was die damit auch machen können: den gesamten Bereitschaftsdienst auszahlen und dir 8h abziehen. Dann hast du pro Dienst einmal 8h die du als Überstunden reinarbeiten musst.

Brutus
22.12.2014, 13:34
Was die damit auch machen können: den gesamten Bereitschaftsdienst auszahlen und dir 8h abziehen. Dann hast du pro Dienst einmal 8h die du als Überstunden reinarbeiten musst.
Da wären sie aber mit nem Klammerbeutel gepudert. Denn Minusstunden gibt es ja im Grunde genommen gar nicht. Und wie soll denn ein AN, der 6-8 Dienste im Monat macht, 42-64 Stunden als ÜBERSTUNDEN "nacharbeiten"? LOOOOOOL!
Die Opt-Out-Regelung möchte ich sehen... und das Gesicht des Arbeitsrechtlers, der sie direkt einkassiert. ;-)
Vor allem wird es spannend, wenn der AN einfach kündigt, oder sein Vertrag nicht verlängert wird. :-))
Dann verfallen nämlich besagte Minusstunden. Ziemlich dumm für den AG. ;-)

aton_01
22.12.2014, 14:39
Es ist doch so: Wo kein Kläger da kein Richter.

Einer der neueren Tricks, die ich sehen durfte ist, dass man den 24h Dienst als Rufdienst bezeichnet und am kommenden Tag gleich noch den Tagdienst macht. Dieser ,,Rufdienst" läuft dann durchgehend in die Nacht hinein. Wenn mann aber bis nach 2 Uhr morgens arbeitet, muss man am Morgen nicht zur Arbeit kommen. Bekommt dafür dann die 8h abgezogen. Also geht jeder doch hin.

anignu
22.12.2014, 16:02
Da wären sie aber mit nem Klammerbeutel gepudert. Denn Minusstunden gibt es ja im Grunde genommen gar nicht. Und wie soll denn ein AN, der 6-8 Dienste im Monat macht, 42-64 Stunden als ÜBERSTUNDEN "nacharbeiten"? LOOOOOOL!
Ich rechne ein wenig anders als du.
Nehmen wir einen 24h-Dienst Mo-Do. Also 8h, dann rechnen wir noch eine Stunde Pause drauf und der Rest Bereitschaftsdienst zu sagen wir 75%... verbleiben 11,25h. Davon abgezogen 8h weil man am nächsten Tag geht, muss man noch 3,25h reinholen. Dabei dann ein Spätdienst mit 2 geplanten Überstunden (eigentlich ja Mehrarbeit) und man braucht nur noch 1,25h reinholen. Ist sicherlich kein Problem. Da findet sich schon ein Chirurg der überzieht. Also wenn man viel sucht. Normalerweise sind Chirurgen ja immer pünktlich ;-)

Freitag und Wochenende ist natürlich anders, da wird dann halt ausgezahlt.

Verstehst ungefähr was ich mein?

Brutus
22.12.2014, 21:54
Nöö, verstehe ich nicht. Oben hast Du gesagt, dass der Bereitschaftsdienst komplett ausgezahlt wird, und der FZA als Minusstunden gebucht wird, die wieder reingearbeitet werden müssen. Da passt Deine Rechnung oben nicht. Denn wenn Du den FZA vom BD abziehst, dann musst Du nix mehr reinarbeiten, dann bleiben 3,25 Stunden zur Auszahlung übrig NACH FZA...
:-nix

ehem-user-19-08-2021-1408
22.12.2014, 23:24
Wäre es nicht einfacher, einfach jeden Monat seine Stunden zusammenzuzählen und zu schauen, ob man auf seine zum Beispiel 22 Werktage x 8h = 176h kommt?
Und jede Stunde über 176h wird mit Bonus vergütet...

Ich versteh bei Begriffen wie Freizeitausgleich, Bereitschaftsdienst, Rufdienst, Hintergrunddienst nur Bahnhof