PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BAG-Urteils 5 AZR 97/12



aton_01
21.12.2014, 08:25
Ich habe mitbekommen, dass im Robert Bosch Krankenhaus die Entgeldfortzahlung im Rufbereitschaft nach einem BAG-Urteils 5 AZR 97/12 nicht mehr gezahlt werden. Das Urteil bezieht sich zwar auf Schneeräumer, aber anscheinend übertragen das wohl manche Krankenhäuser auch auf ihre Mitarbeiter. Nach dem Marburger Bund ist dies wohl nicht rechtens.
Ist das bei euch auch der Fall?

Brutus
21.12.2014, 11:16
Das BAG Urteil kannst Du ja gar nicht auf ein Krankenhaus 1:1 ummünzen. Ich versuche mal, das einigermaßen verständlich aufzudröseln:
In dem Fall ging es um einen Angestellten der Straßenmeisterei. Der hat in der Winterzeit eine Rufbereitschaft von 3 Uhr an. Wenn es nicht schneit, bleibt er liegen und geht morgens wie gewohnt zur Arbeit. Wenn es schneit, dann kommt er statt um halb acht schon um drei, arbeitet dann aber eben nicht bis um 16 Uhr, sondern hört eben nach seiner normalen Arbeitszeit, also um kurz vor zwölf wieder auf. Damit hat sich seine Arbeit einfach nur nach vorne verschoben. Die Rufbereitschaft ist nur deswegen angeordnet, weil er ja schlecht um 3 sagen kann, Sorry, bin voll, kann vor halb acht kein Auto fahren. ;-)
Da er ja im Grunde genommen seine reguläre Arbeitszeit nur nach vorne gelegt (bekommen) hat, werden auch keine Überstunden in dem Sinne angehäuft.
Im Krankenhaus sieht das ja etwas anders aus. Da werden die Rufdienste ja "neben" der regulären Arbeit geleistet. D.h., wenn Du im Rufdienst zur Arbeit herangezogen wirst, dann wirst Du i.d.R. ja trotzdem noch am nächsten Tag Deine Regelarbeit ableisten. Somit hast Du Überstunden erarbeitet, die natürlich auch dementsprechend ausgeglichen werden müssen. Ob man dies nur in FZA oder auf dem Lohnstreifen sieht, sei mal dahingestellt. ;-)

Davon absehen sind solche Aussage wie von Dir immer mit Vorsicht zu genießen. Niemand hier kennt die genauen Abläufe in o.g. Krankenhaus. Ohne einen entsprechenden Vertrag oder zumindestens den Wortlaut des entsprechenden Passus kann man hier überhaupt keine Wertung / Aussage tätigen...

aton_01
22.12.2014, 11:39
Hier wird das halt so geregelt: Das BAG-Urteil ist zu akzeptieren und wird umgesetzt. Sämtliche Gespräche zwischen Geschäftsführung und Mitarbeitervertretung haben daran nichts geändert.

Brutus
22.12.2014, 12:25
Wo ist denn "hier"? Und wenn Gespräche zwischen MAV und Geschäftsführung nichts ändern, dann muss man ganz einfach mal jemand "unabhängigen" entscheiden lassen. Sprich, die MAV muss mal einen Anwalt fragen. Und zur Not das Ganze gerichtlich klären lassen... :-nix

aton_01
22.12.2014, 12:41
Die MAV gerichtlich klären lassen? Ich habe da andere Erfahrungen gemacht. Das ist eine andere Geschichte.

Ich habe beim Marburger Bund bereits angefragt und werde möglicherweise über sie das Ganze über ein Gericht entscheiden lassen.

FirebirdUSA
23.12.2014, 09:41
Klageberechtigt ist ja auch nur ein Betroffener (oder hat die MAV ein eigenes Klagerecht? Wäre mir neu.). Ich würde es wie du machen und über den MB Klagen... bis dahin gegen jeden Lohnbescheid Widerspruch einlegegen (muss man glaube ich machen sonst verfallen deine Ansprüche).

aton_01
24.12.2014, 07:16
Wundert mich eben, dass da noch nie geklagt wurde. Nun ich würde diesen Schritt gehen. Schauen wir mal was der Anwalt vom MB sagt.