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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Approbation trotz Krankheit ?



Carlchen87
13.01.2015, 20:29
Hallo,

ich leide an einer chronischen psychischen Erkrankung und mache mir nun Sorgen,deshalb die Approbation nicht zu bekommen. Bin nun am Überlegen, ob ich bei der ärztlichen Bescheinigung dies mit reinschreibe, dass ich mit Einschränkungen geeignet bin,oder ob ich mir einen gänzlich unbekannten Arzt suche,der mir den Schein unterschreibt.

Was sagt ihr ? Macht man sich strafbar,wenn man eine Krankheit verschweigt ? Oder verbaue ich mir meinen zukünftigen Berufsweg,wenn ich einmal als ,,psychisch krank" abgestempelt bin ?

Danke und LG !

tiw28
13.01.2015, 21:18
Sprich mit einem Anwalt für Medizinrecht!

Snowcake
13.01.2015, 21:18
Vorweg: Ich habe keine Erfahrung mit so etwas, sondern schreibe dir nur meine persönliche Einschätzung.

Wenn Du keine Psychopharmaka einnimmst oder dich durch deine gesundheitliche Situation nicht selbst als stark eingeschränkt im Beruf erlebst würde ich dazu tendieren, die Sache nicht in vollem Maß zu erwähnen.
Ich denke, eine solche Problematik kann man unter gewissen Umständen immer unter vier Augen beim Chef ansprechen, wenn dazu Anlass gegeben ist (eingeschränkte Arbeitsfähigkeit, langfristige Krankheitsausfälle, usw.).
Sich im Vorhinein aber einen Haufen Steine in den Weg zu legen, wenn es nicht unbedingt sein muss, würde ich nicht riskieren.
Aber siehe oben, zur sicheren Abklärung lieber einen Rat vom Profi einholen

test
13.01.2015, 22:20
Wenn du an einer chronischen psychischen Erkrankung leidest, nehme ich an, dass du einen Psychiater/-in. Hast du mit ihm/ihr über das Thema gesprochen? Denkt er/sie, dass du im Beruf aufgrund deiner Erkrankung eingeschränkt geeignet sein könntest?

EKT
14.01.2015, 07:59
Sprich mit einem Anwalt für Medizinrecht!

Damit der ein hübsches Sümmchen verdient, oder wozu?

Chronische psychische Erkrankung kann ja vieles heißen. Fakt ist, ob man "nicht ungeeignet" ist für die Ausübung des Arztberufes und nicht suchtmittelabhängig.
Es hat also nichts, aber auch gar nichts mit psychischen Erkrankungen an sich zu tun und auch überhaupt nichts mit der Einnahme von Psychopharmaka, die ja oft eine gewisse Stabilität erst ermöglichen.
Persönliches Insuffizienzgefühl ist nicht gleichbedeutend mit einer Nichteignung für den Beruf. Alles klar?

Das betrifft das Juristische, ein ganz anderes Thema sind die möglichen Belastungen im Berufsalltag, für deren Bewältigungd man in einer solchen Situation einen Weg finden muß/kann.

Bandwurm
16.01.2015, 07:34
Carlchen. Ich bin Psychiater und kenne einige psychisch kranke Ärzte. Die Bleiben auch nicht verschont von den ganzen Erkrankungen. Frage ist halt die Eignung. Depressionen oder Ängste sind normalerweise nicht so ein Problem, Abhängigkeitserkrankungen schon, genauso wie Psychosen. Autismus wieder weniger. Ich schließ mich EKT an: Red mal mit deinem Psychiater, was er dazu sagt.

kassandra1986
21.01.2015, 18:09
Kann mich meinem Vorredner bzw. -schreiber nur anschließen: Auch wir Ärzte sind nur normale Menschen und auch einige von uns haben mit psychischen Erkrankungen zu tun und mitunter zu kämpfen. Manchmal tun wir vielleicht so, wie wenn es das unter uns nicht so wirklich gäbe - aber das ist Quatsch.

Ich selber arbeite in einer psychosomatischen Reha und wir müssen oft die Leute auf ihre berufliche Eignung im HInblick auf die Psyche einschätzen. MIt bestimmten Erkrankungen in der Vorgeschichte lässt es sich natürlich trotzdem arbeiten: Depressionen, Ängste, Zwänge, Esstörungen. Klar geht das nur, wenn man grade nicht akut erkrankt ist.

Im Normalfall stellt dieses Dokument für die Approbation der Hausarzt aus. Da steht ja auch nur drin "dass man nicht ungeeignet für den Arztberuf ist" und keine ansteckenden Krankheiten hat. Das kann ja viel heißen...

Deshalb finde ich die Idee, deinen ambulanten Psychiater (falls du einen hast) da mit einzubinden. Der kann ja sein STatement auch an den Hausarzt schicken (damit vielleicht nicht dessen Name auf dem Briefkopf steht) und der macht dir dann das SChreiben.

Später im Bewerbungsvorgang vor dem Arbeitgeber - also deinem potentiellem CHefarzt - würde ich das mit der Erkrankung nicht sagen. ABer zum Beispiel dann beim Betriebsmediziner macht es u.U. Sinn. Denn dieser handelt in deinem Interesse und kann dich zB bei rezidivierenden Depressionen von Nachtschichten befreien (das ist sozialmedizinisch üblich). Der darf dabei keine Krankheitsdetails konkret an den CHefarzt weitergeben (weil auch der Betriebsarzt ne SChweigepflicht hat).

EKT
23.01.2015, 17:32
ABer zum Beispiel dann beim Betriebsmediziner macht es u.U. Sinn. Denn dieser handelt in deinem Interesse und kann dich zB bei rezidivierenden Depressionen von Nachtschichten befreien (das ist sozialmedizinisch üblich). Der darf dabei keine Krankheitsdetails konkret an den CHefarzt weitergeben (weil auch der Betriebsarzt ne SChweigepflicht hat).

Um Himmels willen, bloß nicht dem Betriebsarzt sagen, jedenfalls wenn es sich um eine begehrte Stelle handelt. Der hat zwar Schweigepflicht, kann dem Chef jedoch erzählen, daß er Bedenken wegen einer Eignung für die Stelle hat - und damit wäre man raus. Wegen Nachtdiensten dann erst nach der Probezeit mit ihm sprechen.