BetterCallSaul
21.01.2015, 20:38
Hi liebe Leute. Ich habe eine kurze Frage:
Wie sieht es mit der Schweigepflicht und Fallbesprechungen aus. Angenommen ich bin im Untersuchungszimmer, habe einen Patienten X aufgenommen und möchte ein Telefonat mit meinem Hintergrund führen, welche Therapie für Patienten Y angedacht ist. Hierbei nenne ich Vornamen des Patienten, Diagnose und Prozedere. Verstoße ich hiermit bereits gegen die Schweigepflicht, da sich ein anderer Patient im Raum aufhält und das Gespräch hört, obwohl keine eindeutigen Identifikationsmerkmale (Nachname) preisgegeben wurden?
Gruß
Wie sieht es mit der Schweigepflicht und Fallbesprechungen aus. Angenommen ich bin im Untersuchungszimmer, habe einen Patienten X aufgenommen und möchte ein Telefonat mit meinem Hintergrund führen, welche Therapie für Patienten Y angedacht ist. Hierbei nenne ich Vornamen des Patienten, Diagnose und Prozedere. Verstoße ich hiermit bereits gegen die Schweigepflicht, da sich ein anderer Patient im Raum aufhält und das Gespräch hört, obwohl keine eindeutigen Identifikationsmerkmale (Nachname) preisgegeben wurden?
Gruß