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The Odor
22.01.2015, 12:38
Liebe Leute,

eine Freundin und ich möchten vor Berufsbeginn einen SONO-Grundkurs machen. Auf den Seiten der DEGUM werden verschiedene Kurse angeboten, welche unter anderem in KBV-konform und nicht KBV-konform unterteilt sind. Weiß jemand, was diese Unterscheidung für mich konkret bedeutet? Muss ein Kurs KBV-konform sein, damit ich später z.B. ambulante Sonos abrechnen kann?
Ich habe das Internet diesbezüglich schon eingehend durchforstet - jedoch vergeblich.

Weiß da jemand was Genaueres?

Peter_1
22.01.2015, 13:03
Kommt auf eure geplante Facharztweiterbildung drauf an und darauf an welche Regionen man denn nun ambulant abrechnen möchte. Wenn zB Sono Abdomen zahlenmässig ausreichend dokumentierter und obligater Bestandteil der WB-ordnung ist, dann bekommt man mit dem Facharztzeugnis auch automatisch die Abrechnungsgenehmigung der KV (sogar ganz ohne Kurse), da die Aubildung ins Sonogarphie Bestandteil eurer Facharztweiterbildung ist. Sonographieren kann man ja alles mögliche, von der Säuglingshüfte bis zu den Nasennebenhöhlen, insofern wäre die Region und das Verfahren wichtig, eine generelle "Sonoabrechnungsgenehmigung" gibt es nämlich nicht. Wenn Sono kein obligater Bestandteil der Facharztweiterbildung ist, dann kann man bei der KV trotzdem eine Abrechnungsgenehmigung bekommen, indem man die drei (KBV konformen!) Kurse nachweist nebst einer Dokumentation einer bestimmten Anzahl von selber geschallten Patienten und in der Regel noch zusätzlich ein Kolloquium (mit Vorschallen) absolviert. Zuletzt gibt es noch die Möglichkeit sich bei der DEGUM zertifizieren zu lassen (bei den Gynnies recht wichtig), das wäre ein zusätzliches Qualitätsmerkmal, hat aber nichts mit der KV zu tun.
So viel zur Abrechnungsgenehmigung, was ganz anderes ist die wirkliche Kompetenz, die steht und fällt halt mit einer guten klinischen Ausbildung. Es gibt hervorragende Schaller, die niemals einen Kurs besucht haben und grottenschlechte Schaller, die 6 Kurse besucht haben. Die Tatsache ob die Kursevon DEGUM Ausbilden sind,oder KBV konform sind, sagt leider nichts über ihre Qualität. Der beste Ultraschall (Abdomen)kurs den ich besucht habe war vom medizindidaktischen Pilotprojekt in Hannover (Prof.Hofer, der auch ein Buch dazu geschrieben hat). Dieser Kurs war weder KBV konform, noch von DEGUM Ausbildern.
Ich habe mich dann aus einer Laune heraus DEGUM zertifizieren lassen (Abrechnungsgenehmigung hätte ich über FA-wb auch so gehabt) und habe dazu nochmals Grund, Aufbau, Abschlusskurs nebst Kolloquium gemacht, die drei DEGUM kurse waren deutlichst schlechter wie die 2 Tage Hoferkurs in Düsseldorf (alledings nun schon lange, lange her,keine Ahnung wie der heute ist), der nicht DEGUM zertifiziert war.
Fazit: Kurse sind gut um ein Grundverständnis zu bekommen, die Güte der Kurse ist unterschiedlich (egal ob DEGUM, oder KBV konform, oder nicht), entscheidend ist eine gute klinische Ausbildung (also viel Praxis unter anfänglicher Supervision), abrechnen darf man ganz ohne Kurse, so Sono zum Weiterbildungskatalog gehört.

lala
22.01.2015, 19:40
kann man bei der KV trotzdem eine Abrechnungsgenehmigung bekommen, indem man die drei (KBV konformen!) Kurse nachweist nebst einer Dokumentation einer bestimmten Anzahl von selber geschallten Patienten und in der Regel noch zusätzlich ein Kolloquium (mit Vorschallen) absolviert.

Und wenn man das der KV dann nachweist (3 konforme Kurse nebst erfolgreicher Abschlussprüfung inkl. Vorlegen von mehr als den geforderten Befunden) und denen das aus irgendwelchen gründen nicht passt (weiß man nie warum), kann es aber auch sein, dass die sagen "nö...sie müssen nochmal ein kolloquium machen..."....KV halt ;-)
Aber man kann ja Widerspruch einlegen und warten ...warten....warten...

Peter_1
23.01.2015, 12:17
und denen das aus irgendwelchen gründen nicht passt (weiß man nie warum), kann es aber auch sein, dass die sagen "nö...sie müssen nochmal ein kolloquium machen..."....KV halt ;-)
Tja die Wege der KV sind unergründlich und die Sachbearbeiterentscheidungen manchmal so nachvollziehbar wie das Horoskop von dieser Woche.