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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hintergrunddienste ohne Facharzt?



aschenputtel1977
29.01.2015, 14:38
Hallo an alle vielwissenden,

nur eine kurze Frage meinerseits: Weiß jemand eine gesetztliche Quelle oder meinetwegen auch eine Stelle im AVR wo eine Aussage dazu getroffen wird, welche fachliche Qualifikation man zur Ableistung von Hintergrunddiensten (also fachärztliche Qualifikation stellen) haben muss? Der Hintergrund ist der, dass wir in die Hintergründe gehen sollen ohne die Facharztanerkennung zu haben... Einer 'ne Ahnung, ob das rechtens ist?

Danke für eure Hilfe

THawk
29.01.2015, 14:50
Ich wüsste nicht, dass es eine bestimmte Definition gibt, es wird von dir eben Handeln auf fachärztlichem Niveau erwartet. Wobei du ggf. in der Neo noch über die G-BA Bestimmungen argumentieren kannst, ihr bräuchtet einen zweiten Hintergrund, der subspezialisiert ist.

FirebirdUSA
29.01.2015, 14:57
Es gab ja schon immer mal wieder hier Diskussionen und ich glaube der allgemeine Grundsatz war wenn dein Chef dir bescheinigt, dass du den Facharztstandard garantieren kannst geht das z.B. im letzten Weiterbildungsjahr wenn du kurz vor FA bist schon. Wie ein Gericht bei einer Klage bei Fehlbehandlung das am Ende sieht ist eine andere Frage... im Zweifel mal an die Rechtsabteilung des eigenen Hauses wenden wie die das sehen.