aschenputtel1977
29.01.2015, 14:38
Hallo an alle vielwissenden,
nur eine kurze Frage meinerseits: Weiß jemand eine gesetztliche Quelle oder meinetwegen auch eine Stelle im AVR wo eine Aussage dazu getroffen wird, welche fachliche Qualifikation man zur Ableistung von Hintergrunddiensten (also fachärztliche Qualifikation stellen) haben muss? Der Hintergrund ist der, dass wir in die Hintergründe gehen sollen ohne die Facharztanerkennung zu haben... Einer 'ne Ahnung, ob das rechtens ist?
Danke für eure Hilfe
nur eine kurze Frage meinerseits: Weiß jemand eine gesetztliche Quelle oder meinetwegen auch eine Stelle im AVR wo eine Aussage dazu getroffen wird, welche fachliche Qualifikation man zur Ableistung von Hintergrunddiensten (also fachärztliche Qualifikation stellen) haben muss? Der Hintergrund ist der, dass wir in die Hintergründe gehen sollen ohne die Facharztanerkennung zu haben... Einer 'ne Ahnung, ob das rechtens ist?
Danke für eure Hilfe