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smanpodg
06.02.2015, 11:16
Im Übrigen darf man auf so einem Schein als Arzt durchaus auch die Kreuzchen bei bezüglich medizinischer Betreuung des Transportes ändern, wenn man sicher ist, dass es wirklich Pillepalle war. Aber wie oft ist man sich ohne Untersuchung, bzw. mit den gleichen Mitteln wie draußen so sicher?

Einweisungsdiagnose überprüfen, Notfallindikation? Ja? Nein? Dementsprechend werden Transportscheine auch gerne mal auf Taxifahrt geändert. Dann rechnet der RD das eben als Mietwagenfahrt ab.

Oder sehe ich das falsch?

Autolyse
06.02.2015, 13:46
Das siehst du falsch. Ein falsch ausgefüllter Transportschein ist grundsätzlich nicht abrechnungsfähig. Zum einen erkennt es die leistungspflichtige Krankenkasse schlicht nicht an. Zum anderen ist es sachlogisch nicht möglich mit einem Fahrzeug des öffentlichen Rettungsdienstes eine Fahrt abzurechnen, die gar nicht in den Beauftragungsrahmen fällt(zudem existiert keine Genehmigung für den Leistungserbringer als Unternehmer im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes tätig zu werden; es wäre aufgrund der Finanzierung des Rettungsdienstes durch die Krankenkassen auch verboten). Entweder wird ein korrekter Transportschein beigebracht oder die Fahrt ist als nicht abrechnungstaugliche Fehlfahrt zu buchen.

Wir arbeiten in der Notfallrettung ohne Transportschein. Hierbei ist der rosafarbene Durchschlag des DIVI-Protkolls das abrechnungsbegründende Dokument. Die Erfahrungen damit sind, dass wenn laut Einsatzbeschreibung auch für den Laien ersichtlich Quatsch vorlag die Krankenkassen die Rechnung anstandslos bezahlen, auch dann wenn der Patient sie nach Privatrechnung bei seiner Krankenkasse einreicht, dies schließt auch die große grüne Krankenkasse ein. Bedingung für eine abrechnungsfähige Fahrt sind lediglich drei erhobene Vitalparameter(nachzuweisen über das Feld Monitoring im DIVI-Protokoll). Eine Herunterstufung auf die KTW-Pauschale gibt es nur dann, wenn der Zielort eine Psychiatrie ist, dazu gibt es auch einen Haufen MDK-Gutachten...die ganzen Behandlungen vor Ort im Altenheim nach Sturz vor undefinierter Zeit und ohne sichtbare Verletzungen, gerne auch bei schlafenden Patienten, werden dagegen anstandslos mit der vollen RTW-Pauschale vergütet.

smanpodg
06.02.2015, 13:54
...die ganzen Behandlungen vor Ort im Altenheim nach Sturz vor undefinierter Zeit und ohne sichtbare Verletzungen, gerne auch bei schlafenden Patienten, werden dagegen anstandslos mit der vollen RTW-Pauschale vergütet.

Ach, naja. Die Alten bekommen wohl noch als Einzige alles anstandslos von den Kassen....

In irgendeiner Vorlesung mit dem Vornahmen Q(uatsch) hatten wir einmal was gehört, von dem Arzt, der auch die Leistungsträger vor der Überinanspruchnahme schützen soll.

Autolyse
06.02.2015, 14:05
Leitsatz: Ein niedergelassener, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassener Arzt handelt bei der Wahrnehmung der ihm in diesem Rahmen übertragenen Aufgaben (§ 73 Abs. 2 SGB V, hier: Verordnung von Arzneimitteln) weder als Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen im Sinne des § 299 StGB.

Eher nicht...dafür gibt es "unabhängigen" MDK.

smanpodg
06.02.2015, 14:12
Aus diesem Grunde unterschreiben Ärzte ja auch alles, was nur annähernd aus Papier besteht, es sei denn, das Budget ist überschritten ;)

DennisB
06.02.2015, 14:56
Einweisungsdiagnose überprüfen, Notfallindikation? Ja? Nein? Dementsprechend werden Transportscheine auch gerne mal auf Taxifahrt geändert. Dann rechnet der RD das eben als Mietwagenfahrt ab.

Oder sehe ich das falsch?

Dazu auch noch einmal ein Beispiel, wenn auch mit anderer Ausgangsbasis, aber auf das Ausfüllen von Scheinen bezogen:
Eine Arztpraxis weist einen Patienten mit einem RTW aufgrund seines Zustandes ein (Indikation besteht). Die MFA kreuzt im Programm auch "Rettungswagen" an, bei medizinisch-technischer Austattung allerdings "Nein" und nicht "nicht aus Rollstuhl umsetzbar"/"liegend" an.
Folge: die Krankenkasse weist die Rechnung mit der Begründung der nicht erforderlichen technischen Ausstattung ab, obwohl sogar "RTW" angekreuzt war (witzigerweise scheint es egal zu sein, ob "medizinisch-fachliche Betreuung" notwendig ist).

Hier ändern sich gefühlt jedes Quartal die Anforderungen an einen korrekt ausgefüllten Transportschein. Was heute unbedingt angekreuzt sein muss, kann demnächst schon wieder obsolet sein.

Autolyse
06.02.2015, 15:46
Interessant. Im hiesigen Sprengel ist es entscheidend, dass medizinisch-fachliche Betreuung "Ja" angekreuzt ist, dann muss die Fahrtstrecke richtig sein und das Transportmittel bezeichnen, andernfalls kommen die als unlogisch zurück. Alle anderen Felder, bis auf den Kopf mit den Daten, dürfen frei sein.

Praia-do-Forte
06.02.2015, 21:16
Bei uns war letztens auch noch jemand vom DRK um zu erinnern dass unbedingt "medizinisch-fachliche Betreuung: ja" angekreuzt sein soll.
Und..... dass wir bitte ab jetzt immer gleich Hin- und Rückfahrt ausfüllen sollen (also auf 2 Scheinen) weil die Wege in die Krankenhäuser bzw um die Patienten abzuholen so weit seien.....?!

gnuff
06.02.2015, 22:34
Worin liegt der Sinn, als Arzt in der Klinik einer RTW-Besatzung den Transportschein zu verweigern? Was versucht man damit zu erreichen? Machtdemonstration? Besserwissertum? Müder Erziehungsversuch? Was soll der Blödsinn? Der Einsatz wurde durchgeführt und die Entscheidung des Rettungsteams gehört zunächst mal respektiert. Habt Ihr Euch schonmal in diese Situation reingedacht? Manche Sachen sind nicht so klar und einfach wie sie sich dann bei Euch in der Ambulanz darstellen... Man kann auch aus einer Mücke einen verdammt grossen Elefanten machen...

Und jetzt zu Euch anderen...


...aber ich darf einer Person, die einen RTW ruft, den Transport nicht verweigern wenn sie drauf besteht...

Wo steht das? Das riecht nach Ausrede... niemand kann Dich zwingen gesunde Patienten mit dem RTW in die Klinik zu kutschieren... das hat verdammt viel mit Arsch in der Hose zu tun, aber das gehört eben dazu wenn man nicht Trapos hinterher rennen will... deswegen heisst es Rettungsassistent/Notfallsanitäter und nicht Krankenwagenfahrer...

BetterCallSaul
07.02.2015, 08:34
Ab und zu werden Patientinnen auch zu uns Gynnies mit RTW geliefert. Ca. 75% von denen wären in der Lage mit einem PKW, Taxi oder was auch immer alleine ins KH zu kommen. Noch bevor ich so eine Patientin überhaupt gesehen hab, warten die Rettungsleute auf meine Unterschrift. Ehrlich gesagt, ich habe keine Lust diese Zettel zu unterschreiben. Woher soll ich denn vor der Untersuchung wissen, ob die Patientin eine teure RTW-Taxi verdient hat? Muss ich die Scheine überhaupt unterschreiben? Was hat es für Konsequenzen?

Du kannst natürlich sagen dass du anhand der Anamnese sagst es war nicht indiziert. Problem ist, dass wir zb dazu angehalten sind Transporte zu unterschreiben. Die Dame wird nämlich ansonsten sich einfach an jmd anders in der Klinik wenden, der den Wisch von der KK unterschreiben lässt und du bist immer der gelackmeierte der von der Verwaltung Probleme bekommen wird.

Theoretisch als "Lehrmaßnahme" teilweise ne nette Idee, praktisch halt nicht umzusetzen.
My 2 cents

nie
07.02.2015, 12:23
Wo steht das? Das riecht nach Ausrede... niemand kann Dich zwingen gesunde Patienten mit dem RTW in die Klinik zu kutschieren... das hat verdammt viel mit Arsch in der Hose zu tun, aber das gehört eben dazu wenn man nicht Trapos hinterher rennen will... deswegen heisst es Rettungsassistent/Notfallsanitäter und nicht Krankenwagenfahrer...

Es geht auch nicht darum, dass ich quietschgesunde Patienten ohne Diskussion einpacke und in die Klinik fahre. Im Gegenteil: ich habe schon so manche Grundsatzdiskussion mit Leuten geführt, die unbedingt ins Krankenhaus wollten und bei denen ich absolut keinen Grund für einen Krankenhausaufenthalte (bzw. Besuch) gesehen habe.
Meistens gehts dabei ja auch nicht um völlig gesunden Leute sondern um welche, die eben schon irgendwas haben. Aber halt nichts, dass einen sofortigen Transport mit dem Rettungswagen in die Klinik benötigen würde. Husten, Schnupfen, Heiserkeit. Rückenschmerzen seit 3 Woche. Magen-Darm-Grippe. Oder ganz klassisch: die Oma, die seit 2 Tagen so "seltsam" ist und doch besser mal im Krankenhaus untersucht werden sollte. Ich erkläre den Leuten dann, dass sie keinen Krankenhausaufenthalt benötigen, biete ihnen auch an, den Ärztenotdienst zu rufen, erzähle, was sie im Krankenhaus erwartet (nämlich nichts, was man nicht zuhause auch haben könnte) etc. Und die allermeistens Menschen sind dann auch einsichtig. Aber wenn sie eben trotz allem auf einen Transport bestehen, dann kann ich ja schlecht sagen "nö" und wieder gehen. Was soll ich machen? Wegrennen, Tür zuknallen und schnell in den RTW und weg?

Im Endeffekt läuft es dann darauf hinaus, dass wir die Leute eben einem Arzt vorstellen, der dann entscheidet ob die Erkrankung "krankenhauswürdig" ist oder nicht. Welcher Arzt das dann ist, entscheidet sich aus der Situation heraus.

anignu
08.02.2015, 01:45
Also ich kenn es so dass alle Transporte ins Krankenhaus einfach mal pauschal unterschrieben werden. Ist ja argumentativ völlig egal wer der Meinung war es müsste ein medizinisch begleiteter Transport sein. Und es kann ja eigentlich auch niemand draußen sagen "ist medizinisch nicht indiziert". Also unterschreib ich pauschal alle Transportscheine in die Klinik. Selbst wenn sie für die Internisten sind. Den Rettungsdienstlern ist es ja völlig egal ob ein Chirurg oder Internist den Schein unterschreibt, hauptsache ein Arzt hats getan.
Und da die meisten Transporte ja in die Notaufnahme gehen, gehts dann ja drum wie die Patienten wieder heim kommen. Und da gibts ganz klar die Ansage: wer entlassfähig ist und nicht mindestens Pflegestufe 2 hat, kann versuchen das bei der Kasse einzureichen, muss es aber im Notfall selbst zahlen. Und plötzlich gibt es doch Angehörige die doch Zeit haben... Ich will damit selbstverständlich den Patienten nicht unterstellen, dass der Geldbeutel die Angehörigen doch hinterm Ofen hervorlockt, ich erzähl nur von meinen Beobachtungen.

Ums kurz zu machen: wenn ein Rettungsdienstler mir (oder den Internisten/Gynnies) einen Patienten bringt unterschreib ich dem diesen bescheuertsten Schein einfach. Wie jeder bei uns in der Notaufnahme. Um das Ausfüllen kümmern sich die Rettungsdienstler dann selber.
Ich diskutiere doch nicht mit Rettungsdienstlern. Die haben auch ihre Zwänge und beschissenen Dienste, da piss ich denen doch nicht auch noch ans Bein. Es muss irgendwie einigermaßen gut zusammen funktionieren und wir dürfen uns unsere Zusammenarbeit nicht durch bescheuerte Bürokratie vermiesen lassen.

inglebird
09.02.2015, 13:06
Andere/ähnliche Frage:
Ein Patient war neulich einbestellt zu einer stationären Untersuchung und wurde mit dem KTW gebracht. Normalerweise kenne ich es so, dass der Hausarzt den Transport veranlasst und dann auch den Transportschein ausstellt.
Die KTW-Besatzung wollte sich den Weg zum Hausarzt wohl sparen und mich gebeten, den Transportschein blanko zu unterschreiben. Auf meine höfliche Nachfrage, wieso der Hausarzt den nicht ausgestellt hatte, meinte der RS/RA herablassend:
"Sie verstehen das nicht, damit bescheinigen Sie nur, dass der Patient angekommen ist, mehr nicht"

Das hat mich ein wenig angepisst und ich hab die Unterschrift mit Verweis auf den Titel des Scheins "Verordnung einer Krankenbeförderung" verweigert. Danach kam das übliche "paah, ich finde schon jemanden, der ihn unterschreibt".
Alles Gute dann.
Rein formal: Darf ich den Transport eines einbestellten Patienten überhaupt veranlassen?

Feuerblick
09.02.2015, 13:10
Die Frage ist, ob der Hausarzt überhaupt involviert war oder ob der Versicherte die Rettung gerufen hat und diese dann beschlossen haben, dass der Patient zwar ins KH muss, aber ein KTW-Transport ausreichend ist. Das ist in manchen Rettungsdienstbereichen möglich.
Und dann darfst du natürlich bestätigen, dass der Transport ins KH notwendig und die med.-fachliche Begleitung im KTW sinnvoll war. Da geht es nicht nach dem Prinzip "Wer bestellt, verordnet" sondern nach dem Prinzip "Verordnung notwendig? JA? Dann Unterschrift"
Ich wäre als Rettungsdienstler auch angepisst gewesen, wenn ich einen Patienten gebracht hätte, der ja offensichtlich ein Krankenhaus benötigt hat und der aufnehmende Arzt hätte mir den Trapo verweigert.
Und ja, es findet sich immer jemand, der den unterschreibt. Siehe oben.

@anignu: Sehr vernünftige Einstellung!

inglebird
10.02.2015, 08:29
Feuerblick, ich hab irgendwie das Gefühl, du hast meinen Post nur überflogen...
Der Patient hatte einen Termin zur elektiven ERCP mit Stentwechsel, welche bei uns stationär durchgeführt wird mit einer Übernachtung. Diese Patienten laufen nicht initial über die Ambulanz sondern kommen nach Anmeldung sofort auf Station.
Dafür braucht es eine Einweisung durch den Hausarzt, welcher meiner Meinung nach (und nach bisheriger Erfahrung) auch den Transport veranlasst.

Ich habe weder "den Trapo verweigert" noch mich unhöflich verhalten. Ich habe beiläufig die Frage gestellt, warum der Hausarzt keinen ausgestellt hatte (und hätte wahrscheinlich auch unterschrieben). Und wurde dafür frech und dreist belogen.

Es ging also weder, wie von dir postuliert, um einen vermeintlichen Rettungseinsatz, welcher abgestuft wurde, noch habe ich per se den Transportschein verweigert.

Ich hab selbst vor dem und während des Studiums als RS gearbeitet und bin den Scheinen hinterhergelaufen. Und ich unterschreibe in der Ambulanz als aufnehmender Arzt JEDEN Schein, auch mal einen fachfremden, falls der Kollege dringend in den OP musste ect, weil ich weiß, dass es eine rechtlich schwierige Sache ist, einem Patienten als RettAss den Transport zu verweigern.

Meine Frage war rein formal-organisatorischer Natur.

test
10.02.2015, 19:40
Wäre der Patient nicht in der Lage gewesen auf andere Weise ins Krankenhaus zu kommen? Ist er gehbehindert oder anderweitig gehandicapt?

Feuerblick
10.02.2015, 21:00
@Inglebird: Und meine Antwort war in keinster Weise ein Angriff auf dich. Wenn du aber doch im Rettungsdienst gearbeitet hast und weisst, wie genervt man manchmal ist, warum bist du dann so sauer, weil man dich "belogen" hat? Vermutlich warst du an diesem Tag Arzt 25, der nachgefragt hat oder der Hausarzt dieses Patienten war nicht bereit, den Trapo auszustellen (die fruchtlosen Diskussionen dürftest du auch erlebt haben) und hatte die Retter schon angenervt... :-nix
Aber rein organisatorisch: Wenn der Transport gerechtfertigt war, dann ist es auch gerechtfertigt, den Schein zu unterschreiben. Auch wenn es Job des Hausarztes gewesen wäre... :-nix

smanpodg
11.02.2015, 10:03
Auch wenn es Job des Hausarztes gewesen wäre... :-nix

Ach, ach ach.... Wenn man nicht noch alle Fehler der Anderen zu schultern hätte, als armer Assistenzarzt...

Mal im Ernst: Wenn es einem zu blöd ist, dann eben nicht unterschreiben. Wieso immer die Kohlen der anderen ausm Feuer holen? nur, damit das System weiter so herumhumpelt? Keiner eine Lehre aus seinen Versäumnissen zieht?
Die Geschichte mit den Krähen ist ja gut und schön, aber wenn man nie hackt, wird man auch nicht satt. So sieht es aus!

Was Hausärzte jedoch nie versäumen (abgesehen von den zich ungelesenen Entlassungsbriefen, den versäumten Therapieumstellungen, den versäumten Unterrichtungen des Patienten über folgende Therapien und Möglichkeiten etc. (Die Liste ist erschöpfend lang.)) ist, Altenheimpatienten bereits eine Krankenhauseinweisung blanco hinzulegen wenn sie "nicht gut aussehen" oder solche ungesehen einzuweisen. Warum nicht dann gleich einen Transportschein dazulegen?

Muriel
11.02.2015, 10:11
Geht es noch ein bisschen polemischer?

smanpodg
11.02.2015, 10:20
Nein. Ich habe es versucht, aber mehr Polemik kam nicht raus....