Locki
08.02.2015, 17:41
Hallo,
ich bin Assistenzärztin an einem kirchlichen Haus. Neulich habe ich einen Brief erhalnten mit den neuen Arbeitsrechregelungen für Ärzte.
Ärzte werden nun in einer neuen Entgelttabelle eingestuft, die zumindest für Assistenzärzte ein wesentlich schlechteres Monatsgehalt ergibt, als es bisher war. Laut dieses netten Briefes bekommt man zwar einen Besitzzustand - meine Einschätzungen zufolge, werde ich in nächster Zeit tatsächlich wesentlich weniger verdienen, als wenn ich nach altem Vertrag weiterbezahlt werden würde.
Ist jmd. von euch auch an einem kirchlichen Haus beschäftigt und wird nach AVR-Bayern bezahlt? Wisst ihr genaueres, was zum Beispiel passiert, wenn man nach altem Vertrag hochgestuft wird - also inwiefern sich die Besitzzustandszulage verändert??
Geht das überhaupt so einfach, dass wenn ich zu meinem Beginn einen Vertrag bis 2018 unterschrieben habe, ich jetzt in eine neue Entgelttabelle gestuft werden kann??
Bin grad ziemlich am Verzeifeln.....
ich bin Assistenzärztin an einem kirchlichen Haus. Neulich habe ich einen Brief erhalnten mit den neuen Arbeitsrechregelungen für Ärzte.
Ärzte werden nun in einer neuen Entgelttabelle eingestuft, die zumindest für Assistenzärzte ein wesentlich schlechteres Monatsgehalt ergibt, als es bisher war. Laut dieses netten Briefes bekommt man zwar einen Besitzzustand - meine Einschätzungen zufolge, werde ich in nächster Zeit tatsächlich wesentlich weniger verdienen, als wenn ich nach altem Vertrag weiterbezahlt werden würde.
Ist jmd. von euch auch an einem kirchlichen Haus beschäftigt und wird nach AVR-Bayern bezahlt? Wisst ihr genaueres, was zum Beispiel passiert, wenn man nach altem Vertrag hochgestuft wird - also inwiefern sich die Besitzzustandszulage verändert??
Geht das überhaupt so einfach, dass wenn ich zu meinem Beginn einen Vertrag bis 2018 unterschrieben habe, ich jetzt in eine neue Entgelttabelle gestuft werden kann??
Bin grad ziemlich am Verzeifeln.....