PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beendigung des Arbeitsverhältnisses



nfh31
15.02.2015, 11:01
Welche Nachteile bringt ein Auflösungsvertrag mit sich? Wenn man zum Beispiel mitten in den Monat aufhört, und dieses Datum danach im Zeugnis steht, wie wird der nächste Arbeitsgeber darauf reagieren? Oder sollte man lieber immer zum Quartalende das Arbeitsverhältnis beenden.

Wegen der 3-monatigen Kündigungsfrist wäre eine ordentliche Kündigung für mich deutlich weniger optimal, weil ich schon darauf hingewiesen wurde, dass ich an der Stelle falsch bin :( (2. Weiterbildungsjahr) und mich ab sofort umschauen muss. Da ich aber zeitgleich auch den Wohnort wechseln will, und man dafür Zeit braucht, würde ich mich dann bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden müssen.

Für jeden Rat würde ich sehr dankbar sein.

Feuerblick
15.02.2015, 11:08
Drei Monate Kündigungsfrist im zweiten Weiterbildungsjahr? Normal sind sechs Wochen zum Quartalsende. Okay, die hättest du knapp verpasst :-nix
Normalerweise ist potentiellen Arbeitgebern das Datum, das im Zeugnis steht (und das man oft zur Bewerbung noch gar nicht in den Händen hat, was in deinem Fall vermutlich gar nicht so ungünstig wäre) nicht so wichtig. Viel eher könnten längere Zeiten der Arbeitslosigkeit auffallen. :-nix
Ich persönlich würde in Ruhe suchen (dein Arbeitgeber stellt dich vermutlich gerne dafür frei, wenn er dich sowieso nicht haben will) und zum nächstmöglichen Zeitpunkt regulär kündigen bzw. wenn der neue Arbeitgeber dich früher haben will, um einen Auflösungsvertrag bitten.

Pflaume
15.02.2015, 21:55
Drei Monate Kündigungsfrist im zweiten Weiterbildungsjahr? Normal sind sechs Wochen zum Quartalsende. Okay, die hättest du knapp verpasst

Die 6 Wochen zum Quartalsende sind noch nicht verpaßt. Montag (eventuell auch Dienstag?) wäre noch innerhalb der Frist, falls die gilt.

Unabhängig davon gilt sowohl bei Auflösungsvertrag als auch bei Eigenkündigung eine dreimonatige Sperre beim Arbeitsamt, da man die Arbeitslosigkeit ja selbst verursacht hat. In der Zeit bekommt man weder Arbeitslosengeld noch Krankenversicherung noch Rentenbeiträge durch die Agentur für Arbeit. Einzige Möglichkeit, an Kohle und kostenfreie Versicherung zu kommen, ist Hartz, aber es ist wohl sehr unwahrscheinlich, daß man als Arzt so wenig Geld zur Verfügung hat, daß man damit durchkommen würde. Es bleibt also nur, aus der Anstellung heraus eine neue Stelle zu suchen. Übrigens sind auch die Erfolgschancen sicherlich aus Anstellung heraus deutlich höher als aus der Arbeitslosigkeit heraus. Wenn es dann nicht mit enem nahtlosen Übergang klappt, muß man halt zwischendurch einen Monat irgendwie finanziell überbrücken. Und wenn man schnell eine neue Anstellung bekommt, einen Auflösungsvertrag unterschreiben. Dein Arbeitgeber will dich anscheinend ja eh nicht halten.

Kündigung durch den Arbeitgeber bringt dich bezüglich des Arbeitslosengelds übrigens auch nicht weiter, da der Arbeitgeber eine solche Kündigung ja gut begründen muß und die Agentur für Arbeit von dir erwartet, dich gegen eine Kündigung zu wehren. Wenn du eine Kündigung einfach schluckst, gegen die du dich wehren könntest, gilt das gleiche wie oben: Arbeitslosigkeit selbst verschuldet, Sperre.

dmtec
18.02.2015, 15:17
....
Kündigung durch den Arbeitgeber bringt dich bezüglich des Arbeitslosengelds übrigens auch nicht weiter, da der Arbeitgeber eine solche Kündigung ja gut begründen muß und die Agentur für Arbeit von dir erwartet, dich gegen eine Kündigung zu wehren. Wenn du eine Kündigung einfach schluckst, gegen die du dich wehren könntest, gilt das gleiche wie oben: Arbeitslosigkeit selbst verschuldet, Sperre.


Halte ich für falsch, gerade nochmal etwas recherchiert, sofern nicht verhaltensbedingt gekündigt, muss man nicht gegen seine Kündigung vorgehen, um ALG1 zu kassieren.