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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bezahlung von Rufbereitschaft / Telefonauskunft und Online-EDV-Systeme



Ulle
19.02.2015, 12:58
Kann mir jemand sagen, wie man im TV-Ä Länder für während der Rufbereitschaft geleistete Beratung über Telefon oder per Online-Aufschaltung in das KIS bezahlt werden müsste? Ich sehe nur die Passage über den Präsenzdienst in der Klinik.

test
19.02.2015, 19:11
Bei uns werden alle Telefonate an einem Tag insgesamt (nicht wie Präsenz, jeder einzelne Einsatz) auf eine volle Stunde gerundet und entsprechend bezahlt.
Heißt also 1 Anruf a 5 minuten = 1 Stunde Bezahlung
5 Anrufe a 10 MInuten = 1 Stunde Bezahlung
20 Anrufe insgesamt 2,5 Stunden = 3 Stunden Bezahlung

Wo das im TV-Ä steht, keine Ahnung, vielleicht gibt es dazu Infos in übergeordneten Regelungen des TV-L? Also im allgemeinen TV-L Regelwark schauen und nicht im TV-Ärzte.

anignu
19.02.2015, 19:59
einfach im Tarifvertrag selbst nachlesen unter http://www.vka.de/media/exe/119/6a42003547d65a068e057f297fd87902/tv-rzte_if_tv-4_vka.pdf

Da steht unter §11 Abs. 3

Satz 6 Wird die Arbeitsleistung innerhalb der Rufbereitschaft am Aufenthaltsort im Sinne des § 10 Abs. 8 telefonisch (z.B. in Form einer Auskunft) oder mittels technischer Einrichtungen erbracht, wird ab-weichend von Satz 4 die Summe dieser Arbeitsleistungen auf die nächste volle Stunde gerundet und mit dem Entgelt für Überstunden sowie mit etwaigen Zeit-zuschlägen nach Absatz 1 bezahlt.

Das hört sich ziemlich so an wie es test schreibt.

Ulle
20.02.2015, 15:19
Ich habe ja in den Tarifvertrag geschaut - im TV-Ärzte TdL habe ich dazu nur nichts gefunden. Im TV-Länder auch nicht. Falls also noch jemand eine Idee hat, wie das an Unikliniken geregelt ist, wäre ich dankbar.

FirebirdUSA
20.02.2015, 16:09
TVÄ-UK §9: "Hinsichtlich der Arbeitsleistung wird jede einzelne Inanspruchnahme innerhalb der Rufbereitschaft mit einem Einsatz im Krankenhaus einschließlich der hierfür erforderlichen Wegezeiten auf eine volle Stunde gerundet. Für die Inanspruchnahme wird das Entgelt für Überstunden sowie etwaiger Zeitzuschläge bezahlt."

So wird es auch bei uns gehandhabt: Bei Anwesenheit wird jeder Einsatz auf die nächste volle Stunde gerundet. Einsätze ohne Anfahrt, z.B. telefonisch werden minutengenau abgerechnet Überstunden + Zeitzuschlag (hier gilt der 2. Satz).

anignu
20.02.2015, 20:00
sorry... hab nicht verstanden dass es um Uni geht... aber stimmt: Länder = Uni

test
20.02.2015, 20:34
Ich werde nach TV-L beschäftigt. ;-)