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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : als zahnarzt ein rezept für die pille ausstellen?



baugruen
24.02.2015, 08:15
mal eine frage:
gibt es einschränkungen, welche medikamente ich als zahnarzt auf rezept verschreiben darf?
also darf ich zum beispiel meiner freundin die pille verschreiben, obwohl sich mein fachgebiet ein klein wenig von dem des gynäkologen unterscheidet?

danke für eure hilfe.

Salzi19
24.02.2015, 13:39
Man darf offiziell nur das,was zur zahnheilkunde gehört, verschreiben! Auch als privatrezept oder Eigenbedarf!

ehem-user-19-08-2021-1408
24.02.2015, 15:35
Nur Schmerzmittel (LAs oder NSAIDs zB), Antibiotika, Steroide oder ähnliches.
Verhütungspräparate gehören da sicherlich nicht dazu.

Jemand eine Ahnung, ob Zahnärzte Opiode verschreiben dürfen auf BTM Rezept?
Falls der Zahn so dolle wehtut :D

Salzi19
24.02.2015, 17:28
Ja theoretisch schon, aber normalerweise dann halt bei Tumorpatienten oder ähnlichem.

baugruen
26.02.2015, 10:17
Jemand eine Ahnung, ob Zahnärzte Opiode verschreiben dürfen auf BTM Rezept?
Falls der Zahn so dolle wehtut

und wer kontrolliert das im zweifelsfall?

ehem-user-19-08-2021-1408
26.02.2015, 16:31
und wer kontrolliert das im zweifelsfall?

Hi
Hast du falsch zitiert oder wieso antwortest du auf eine Frage mit einer Gegenfrage?

*Neuritis Ulcerosa*
26.02.2015, 20:41
und wer kontrolliert das im zweifelsfall?

Der Apotheker, bei dem das Rezept eingelöst wird. :-)

Brutus
26.02.2015, 21:18
Ein ganz netter Artikel der BZAEK: http://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/za/AKZ/zm_080816_zahnheilkunde_ist_humanmedizin.pdf
Lohnt sich, denn im Zweifel holt man die Medis doch für sich selbst, oder? ;-)

baugruen
28.02.2015, 09:49
danke für den link zu dem artikel, Brutus! das verschafft doch etwas mehr klarheit.

anna1708
28.02.2015, 09:51
ha! da steht ja nun auch klar drin, dass ich mir selbst jedenfalls die anti-baby-pille verschreiben dürfte!

nur mal interessehalber, bei z.b. einem hautarzt würde niemand so schnell nachfragen, wenn er ein medikament verordnet, das nicht unbedingt in seinem "zuständigkeitsbereich" liegt, oder??

*Neuritis Ulcerosa*
28.02.2015, 12:32
nur mal interessehalber, bei z.b. einem hautarzt würde niemand so schnell nachfragen, wenn er ein medikament verordnet, das nicht unbedingt in seinem "zuständigkeitsbereich" liegt, oder??

Nö, Arzt ist Arzt, der darf aufschreiben was er will. Da findet die Spezialisierung ja auch erst nach dem Studium statt, deswegen wird davon ausgegangen, dass er auch was von Erkrankungen außerhalb seines Fachbereichs versteht. Beim Zahni denkt sich der Gesetzgeber, dass er sich eh nur in der Mundhöhle auskennt und der Rest des Körpers vernachlässigbarer Zahnhalteapparat ist, von dem er keine Ahnung haben muss. Ob dass jetzt so richtig und sinnvoll ist, sei mal dahingestellt. :-nix

Zahnschnitzer
10.03.2015, 09:48
nur mal um dem geschiss über die kontrazeption so die richtige würze zu geben.

in spanien kriegt jedermann die Pille im laden ohne rezept...viel spass beim echauffieren

EVT
10.03.2015, 13:50
In den Niederlanden doch auch oder?

Pille danach ist klar, aber bei der normalen Pillen gibt es einfach zu viele verschiedene Varianten und Kontraindikationen, da würde ich mir zumindest das erste Rezept vom Frauenarzt holen.

Denüse
10.03.2015, 13:51
nur mal um dem geschiss über die kontrazeption so die richtige würze zu geben.

in spanien kriegt jedermann die Pille im laden ohne rezept...viel spass beim echauffierenHm, wenn der Provkationsversuch mal nicht ins Leere läuft... ;-)

jan_mediklin
12.03.2015, 06:52
in spanien kriegt jedermann die Pille im laden ohne rezept...viel spass beim echauffieren

So ganz grundsätzlich oder braucht man wenigstens ein einmaliges Beratungsgespräch? Oder verhält es sich echt so wie mit Aspirin?

anna1708
03.04.2015, 06:21
hier übrigens eine (leider) recht eindeutige Aussage dazu:
http://www.pta-aktuell.de/aktion/news/155-Arzneimittelrecht-Wer-darf-was-verschreiben/

zahnfee_to_be
03.04.2015, 06:23
hier übrigens eine (leider) recht eindeutige Aussage dazu:
http://www.pta-aktuell.de/aktion/new...-verschreiben/

Wieso denn "leider"? Es ist doch gut, dass solche Dinge entsprechend geregelt, damit niemand einfach Medikamente verschreibt wie er will

Stephan0815
03.04.2015, 17:21
Wieso denn "leider"? Es ist doch gut, dass solche Dinge entsprechend geregelt, damit niemand einfach Medikamente verschreibt wie er will

Inwieweit darf man als Zahnmediziner eigentlich Medikamente zum Eigenbedarf verschreiben? Gilt da auch eine Einschränkung, die seine Möglichkeiten auf typische Medikamente seiner Zunft begrenzt oder darf sich zB. eine Zahnifee selbst die Pille verschreiben?

anna1708
04.04.2015, 16:32
Wieso denn "leider"? Es ist doch gut, dass solche Dinge entsprechend geregelt, damit niemand einfach Medikamente verschreibt wie er will

"leider", weil jetzt das konkrete beispiel der pille so eine sache ist. ich nehm' die z.B. seit zehn jahren quasi täglich und es wäre schon praktischer, wenn ich für ein rezept nicht jedes mal zur fa rennen müsste (wo ich dennoch regelmäßig zur vorsorge usw. hingehe). und auch als zahni hat man ja wenigstens ein bisschen was über medikamente, pharmakologie und so weiter gelernt, dass es für so ein paar alltägliche medikamente ausreichen solte

Rynca
04.04.2015, 19:00
hier übrigens eine (leider) recht eindeutige Aussage dazu:
http://www.pta-aktuell.de/aktion/news/155-Arzneimittelrecht-Wer-darf-was-verschreiben/
Nur weil es in einer Zeitung steht, ist es noch lange nicht richtig. Da wurden im Artikel wieder Dinge durcheinander geworfen. War bei uns auch eine Examensfrage und geändert hat sich seit dem nichts.

Als Zahnarzt kann man mit den Einschränkungen der AMVV und BtMVV fast alles verschreiben, auch z.B. die "Pille".
Was einen als Zahnarzt hierbei einschränkt ist das Zahnheilkundegesetz und die Approbationsordnung für Zahnärzte, die einem nur zur Ausübung der Zahnheilkunde befähigt.
Anders als es im Artikel oben dargestellt wird ist es aber nicht Sache eines Apothekers oder einer PTA zu beurteilen, ob eine Verschreibung der Ausübung der Zahnheilkunde oder der Heilkunde dient.
Gegebenfalls kann man Rücksprache mit dem Verschreibenden halten oder kann entsprechende Auffälligkeiten an die zuständige Kammer o.ä. melden.

Für den Eigenbedarf kann man sich selbst mit obigen Einschränkungen das meiste verschreiben. Ob das klug ist, ist eine andere Frage. Aber alles was über den engsten Verwandtenkreis hinaus geht ist definitiv die Ausübung der Heilkunde, was man als nicht Arzt (oder Heilpraktiker) unterlassen sollte, da nicht erlaubt. Engster Familienkreis bewegt sich irgendwo in einer Grauzone.

Das ganze kann dann auch zu sehr absurden Situationen führen. Sich selbst als ZÄ die Pille verschreiben geht beispielsweise, als ZA der Freundin aber nicht.

Abgesehen davon hat man in allen Fällen die nicht Zahnheilkundlich sind, falls Komplikationen/Nebenwirkungen auftreten ein gehöriges Haftungsproblem.