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Nastja8
02.03.2015, 20:14
Ich habe heute meinem CA mitgeteilt...ich waere in 7. SSW....Er meinte ich könnte wenn ich mich wohl fühle Dienste machen....
Darf man als Schwangere Nachtdienste machen? Ich hatte im Vorjahr eine Thrombose
Wie sieht es mit den Diensten tagsüber, z.B am Samstag aus?

Fr.Pelz
02.03.2015, 20:18
Hallo und herzlichen Glückwunsch.
Nein du darfst keine Nachtdienste machen in der Schwangerschaft. Bitte benutze die Forensuche, es wurde schon sehr viel dazu geschrieben.
Lg

annekii
02.03.2015, 20:20
Nein, darfst du laut Mutterschutzgesetz natürlich nicht. Tagsüber bis 20 Uhr, Mo-Sa, aber du darfst auch nicht allein verantwortlich sein, weil du dich nicht zwischen dir/Kind und Patienten entscheiden müssen darfs.
Sobald der Chef es weiß, isses rum. Ich hab es nicht gesagt und bin dann erst ab der 18. Woche aus den Diensten raus.

Nastja8
02.03.2015, 20:23
Ohhhh. Ich glaube es wird stressig bei uns.....

Sebastian1
02.03.2015, 20:25
Nicht dein Problem. Schwanger ist raus per Gesetz. das weiss dein Chef auch. Lass dich nicht verarschen.

Und Glückwunsch.

Nastja8
02.03.2015, 21:06
Ich glaube es wird bei uns anders geregelt. Ich stehe im Dienstplan...eine Vertretung lässt sich nicht finden...Unser CA meint es sieht keine Gegenanzeige um die Dienste zu machen....
Eine hat gekündigt, eine andere hat 5 Wo Urlaub wegen facharztprüfung..... es Bleiben nur je nach urlaub 4-5 Menschen die dienste machen können.... Mein Name steht drauf und ich fühle mich quasi allein gelassen....

Nastja8
02.03.2015, 21:07
Eben mein Name steht drauf...und ich muss mich drum kümmern....So ein Sch..ss

Absolute Arrhythmie
02.03.2015, 21:07
Es gibt keine andere Regelung als das Mutterschutzgesetz!?

Nastja8
02.03.2015, 21:09
es wurde nicht mal erwähnt....

Muriel
02.03.2015, 21:09
Du musst dich um gar nichts kümmern, außer neben deinem Chef direkt morgen die Personalabteilung zu informieren. Und dann bist du ab sofort dienstbefreit.

Absolute Arrhythmie
02.03.2015, 21:10
Ich verstehe nicht was du sagen willst?
Du bist schwanger, das heißt du DARFST keine Dienste machen, egal wie dein chef das findet. Punkt.

Sebastian1
02.03.2015, 21:37
Exakt. Es ist dir per MuSchuG schlicht und ergreifend verboten, Dienste oder auch nur Nachtarbeit (zwischen 20 und 6 Uhr) zu machen. Ende, Punkt, Aus. Der Dienstplan muss umgestrickt werden. Dein Chef kann dich zwar bitten, mal unter den Kollegen zu fragen, ob jemand Dienste übernehmen kann, aber wenn du dann sagst "Sorry, hab gefragt, kann keiner", dann war das schon nett von dir, aber dann ist das sein Problem.
Sei um Gottes willen nicht so naiv, sowas mit dir machen zu lassen. Und lass dir bloss keine Abhängigkeit von deinem Chef einreden, Stellen gibt's wie Sand am Meer, falls er ungemütlich würde.
Man darf auch als Erstjahresassi "Nein" sagen. Und hier musst du es sogar, wobei es schon eine Frechheit wäre, etwas anderes zu versuchen.

anignu
02.03.2015, 23:33
Eben mein Name steht drauf...und ich muss mich drum kümmern....So ein Sch..ss
Falsch!

Genau eben nicht DU musst dich darum kümmern. Du hast deinem Chef gesagt, dass du schwanger bist, also muss ER sich drum kümmern. ER ist für den Dienstplan verantwortlich und nicht du. Was würde denn passieren wenn du krank bist? Sollst du dann aus deiner Krankheit heraus alle anrufen? Und wenn du im Koma liegst? ... also irgendwann wirds schwierig. Für den Dienstplan ist der Arbeitgeber verantwortlich, nicht du. Du teilst deine Situation mit und der AG muss damit umgehen. Fertig.

Ich glaub wir müssen dir nochmal erlären wie heilig die Schwangerschaft ist... ungefähr sooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooo ooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooo heilig.

Nein, im Ernst: Schwangerschaft ist der Freibrief erstmal grundsätzlich von allen Diensten befreit zu sein, auf gar keinen Fall mehr Nachtdienste zu machen, auf Station quasi auch immer gedoppelt zu sein usw. Und das ist nicht nur ein Wunsch, das ist Gesetz. Und noch dazu von der Wichtigkeit quasi auf Grundgesetzniveau (gefühlt).

Nicht verarschen lassen. Es ist nicht dein Job Ersatz zu finden! Und genau das haben dir Sebastian1, Muriel, Absolute Arrhythmie, annekii und Fr. Pelz auch geschrieben.

Brutus
03.03.2015, 05:06
Schönen Gruß an den Chef:


Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG)
§ 21 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt der Arbeitgeber, der vorsätzlich oder fahrlässig

1.
den Vorschriften der §§ 3, 4 Abs. 1 bis 3 Satz 1 oder § 6 Abs. 1 bis 3 Satz 1 über die Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung,
2.
den Vorschriften des § 7 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 2 über die Stillzeit,
3.
den Vorschriften des § 8 Abs. 1 oder 3 bis 5 Satz 1 über Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeit,
4.
den auf Grund des § 4 Abs. 4 erlassenen Vorschriften, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweisen,
5.
einer vollziehbaren Verfügung der Aufsichtsbehörde nach § 2 Abs. 5, § 4 Abs. 5, § 6 Abs. 3 Satz 2, § 7 Abs. 3 oder § 8 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1,
6.
den Vorschriften des § 5 Abs. 1 Satz 3 über die Benachrichtigung,
7.
der Vorschrift des § 16 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über die Freistellung für Untersuchungen oder
8.
den Vorschriften des § 18 über die Auslage des Gesetzes oder des § 19 über die Einsicht, Aufbewahrung und Vorlage der Unterlagen und über die Auskunft

zuwiderhandelt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 bis 5 kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 6 bis 8 mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.
(3) Wer vorsätzlich eine der in Absatz 1 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Handlungen begeht und dadurch die Frau in ihrer Arbeitskraft oder Gesundheit gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 3 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.


Und das ganze ist hier nachzulesen (komplettes MuSchG): http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/
LG Brutus und Herzlichen Glückwunsch!

WackenDoc
03.03.2015, 05:43
Ich hab als zuständiger Truppenarzt in Zusammenarbeit mit unserem Krankenhausarbeitsschutzmenschen schon halbe Abteilungen wegen Schwangerschaft platt gemacht.
Wenn euer Arbeitsschutzmensch seinen Job ernst nimmt, macht er mit dir eine Arbeitsplatzanalyse (oder die gibt es schon) und anhand dieser Analyse macht er ein Gutachten, was davon du machen darfst und was nicht. Und Dienste sind ganz sicher unter dem Punkt "was nicht".
Es ist nicht dein Problem, wie er den Dienst anderweitig besetzt.
Wahrscheinlich passiert rein gar nichts mit der Schwangerschaft, aber falls doch was sein sollte, wollen weder du noch er sich Vorwürfe machen, dass es doch an Diensten (oder anderen verbotenen Tätigkeiten)gelegen haben könnte.

FirebirdUSA
03.03.2015, 05:47
Melde dich morgen bei der Verwaltung und teile denen mit das du Schwanger bist und dein Chef von dir verlangt Dienst zu machen. Die Verwaltung wird i.d.R. dir ebenfalls mitteilen, dass dir Dienste aber auch Nachtarbeit ab 20 Uhr und Arbeit über 8,5h am Tag (KEINE ÜBERSTUNDEN) VERBOTEN sind und dies auch deinem Chef klar machen (die kennen i.d.R. die Gesetzeslage und die Strafandrohung). Du darfst keine Zugänge legen und du darfst nicht in die Situation kommen alleine Hilfe zu leisten (sprich du darfst nicht alleine in der Ambulanz eingeteilt sein o.ä.), da du dann ja ggf. in eine Situation kommen könntest wo es nicht anders möglich ist als einen Zugang zu legen oder andere invasive Tätigkeiten zu machen (du kannst dich z.B. im Merkblatt "Werdende Mütter im Krankenhaus" informieren, bekommst du hier: http://www.gesundheitsamt-bw.de/oegd/Netzwerke/Infektionsfrei/Gesundheitsdienst/Mutterschutz/Seiten/Mutterschutzmerkblaetter.aspx.

Zur Not gibt es akut auch folgende Lösung: Las dich von deinem/er Frauenarzt/ärztin auf den Schreck erstmal ein paar Tage Krankschreiben bis sich das ganze geklärt hat.

Herzlichen Glückwunsch und eine ansonsten ab sofort ruhige Schwangerschaft!

smanpodg
03.03.2015, 06:39
Es wäre für alle Beteiligten viel einfacher, wenn schwangere Kolleginnen sich gleich melden und krankschreiben lassen würden. Damit kann man planen. Mein Chef bietet das sogar an. Dem ist es zu lästig, x, y, und z den ganzen Tag im Hinterkopf zu behalten.

denkstdu
03.03.2015, 06:48
Es wäre für alle Beteiligten viel einfacher, wenn schwangere Kolleginnen sich gleich melden und krankschreiben lassen würden. Damit kann man planen. Mein Chef bietet das sogar an. Dem ist es zu lästig, x, y, und z den ganzen Tag im Hinterkopf zu behalten.

Was ist denn das für eine beschissene Antwort. Man ist schwanger und nicht krank. Und wenn man sich gut fühlt warum soll man nicht arbeiten gehen. Schließlich wollen manch werdende Mütter auch irgendwann ihren Facharzt machen können und dafür muss/sollte man seine Zeit schon gerarbeitet haben. Ich kenne so viele Kolleginnen die einige Schwangerschaften in der Klinik gemeistert haben und nicht krank geschrieben waren. Es ist doch alles nur eine Sache der Organisation.

smanpodg
03.03.2015, 06:56
Dann solltest du dem Chef der TE mal Nachhilfe in Organisation geben :)

Eilika
03.03.2015, 07:49
9 Monate nicht arbeiten? Himmel hilf! (Abgesehen davon, dass man die Zeit ja auch als Weiterbildungszeit für den FA z. B. brauchen könnte). Mir haben da ja die vier Wochen vor der Entbindung gelangt. Zum Rest ist ja genug gesagt.