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Reni H.
12.03.2015, 16:32
Ich glaub so schick ich es ab, was meint ihr?

Tag 2, Gruppe A, Frage 115
Die Frage lässt sich nicht eindeutig beantworten, da kein Abwehrmechanismus eindeutig bestimmt werden kann. Abwehrmechanismen sind unbewusste psychologische Vorgänge mit denen Konflikte oder Ängste mental bewältigt oder auch kompensiert werden können. Das Resultat von Abwehrmechanismen soll eine konfliktfreiere seelische Verfassung sein. (Wilker, Bischoff, & Novak, 1994, S. 59)
Die große „Menge an Informationen bedrohlichen Inhalts“ mit denen der Patient konfrontiert wird, kann er „emotional kaum verarbeiten“ da diese „extrem negative Emotionen auslösen [könnten], die das Selbstwertgefühl des Individuums bedrohen“ (Tag 2, Gruppe a, Frage 115), (Wilker, Bischoff, & Novak, 1994, S. 59). Laut Wilker, Bischoff und Novak (1994, S. 59) werden diese drohenden Konflikte „mehr oder weniger vom ICH abgewehrt. Bei vollständiger Abwehr wird der Konflikt erfolgreich verdrängt“ Dies lässt die Antwortmöglichkeit Verdrängung zu, da man mit der Aussage des Patienten, „Nichts Besonderes“ keine Möglichkeit hat fest zu stellen ob es sich in dem Sachverhalt auch um Verleugnung handeln könnte.
Da Verleugnung als Abwehrmechanismus bezeichnet wird bei dem ein „unbewußt stark bedrohliches Ereignis […] in seinem realen Tatbestand oder Teilaspekten desselben von einer Person nicht wahrgenommen“ wird (Wilker, Bischoff, & Novak, 1994, S. 60).
Die Frage bleibt offen welcher Abwehrmechanismen nun der beste ist um den Sachverhalt eindeutig zu beschreiben da es sowohl Verleugnung als auch Verdrängung sein könnte die den Patienten dazu bewegt haben „Nichts Besonderes“ zu sagen und „die mitgeteilte Diagnose […] zwischenzeitlich „vergessen““ hat (Wilker, Bischoff, & Novak, 1994, S. 223).

Quelle:
Wilker, F.-W., Bischoff, C., & Novak, P. (1994). Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie. Nördlingen: Urban & Schwwarzenberg.

Maimilian
12.03.2015, 16:51
Kann vllt nochmal jemand kurz schreiben welche Form das ganze haben muss und an welche Adresse man es schicken muss? Danke!

Herzkasperl
12.03.2015, 17:49
Sehe ich auch so.

Ans IMPP per Brief oder Fax: https://www.impp.de/internet/de/impressum/articles/impressum.html

Zaphir
12.03.2015, 18:27
Dem stimme ich zu! Hast du ggf noch aktuelle Quellen gefunden? Nicht das die dann rummeckern das es so alt ist. Aber prinzipiell müssen sie wenigstens Verdrängung auch als Antwort anerkennen oder? Bekommt man eig ne Rückmeldung vom impp dafür?

Reni H.
12.03.2015, 18:52
Leider habe ich kein neues Buch, falls noch jemand ne gute quelle hat, bitte mit dem Zitat hier posten, dann füge ich es noch dazu. Danke!

Auch danke für die Adresse, die hab ich noch nicht rausgesucht!!

SteveHU
13.03.2015, 07:06
Hallo Reni,

also ich bin ja auch immer dafür Fragen anzufechten (siehe meine beiden erstellten Threads) aber bei dieser Frage muss ich dir leider folgendes Zitat nennen:

"Verdrängung: Nicht akzeptablen Impulsen aus dem
Es wird der Zugang zum Bewusstsein verwehrt.
Beispiel: Tina fühlt sich zu dem Partner ihrer besten
Freundin hingezogen. Diese konfliktreichen Impulse
werden jedoch vom Ich zurück in das Unbewusste gedrängt
und Tina nimmt diese Gefühle daraufhin nicht
mehr wahr.
Verleugnung:
Eine nicht akzeptable, unangenehme
äußere Realität wird nicht wahrgenommen, indem
der Zugang zum Bewusstsein blockiert wird.
Beispiel: Ein Patient erfährt von seinem Arzt, dass er
an einer lebensbedrohlichen Erkrankung leidet. Er erklärt diese jedoch für nichtwahr (leugnet sie) und lebt
weiter, als hätte er die Diagnose nie erhalten. (Im
Akutstadium kann diese Verleugnung zeitweise
durchaus günstig für den Zustand des Patienten sein.)
Achtung! Verwechslungsgefahrmit der Verdrängung:
Bei der Verleugnung wird ein bedrohlicher Inhalt aus
der äußeren Realität ausgeblendet, bei der Verdrängung
wird inneren Impulsen der Zugang zum Bewusstsein
verwehrt."

Dieses Zitat stammt aus dem Kurzlehrbuch Medizinische Psychologie und Soziologie von Thieme (2. Aufl. 2010). Auf diesem Buch beruht auch das EndspurtSkript MedPsy.
Da exakt dieses Beispiel gegeben ist, gehe ich davon aus, dass diese Frage leider sehr "wasserdicht" ist.

Zaphir
13.03.2015, 09:26
Also da muss ich Steve eigentlich widersprechen. Klar gibt es die Beispiele mit den lebensbedrohlichen Diagnosen für die Verleumdung, aber genau so gibt es Beispiele für ein Verdrängen wenn der Patient mit zu vielen Informationen überflutet wird, die für ihn bedrohlich erscheinen. Sogenannte reizüberflutung Oder so ähnlich. Sodass der patient nicht alles aufnehnen kann und somit dir erhaltene Information verdrängt. Also ich bin eher der meinung, dass die frage eigentlich Aufjedemfall Fall beanstandet werden muss und eig beide Antwort Möglichkeiten richtig sind
Was meinen die anderen?

Ich reiche heute abend noch aktuelle Quellen nach.

SteveHU
13.03.2015, 09:36
@Zaphir
Okay! Also ich habe die Frage auch falsch gekreuzt und wollte sie eigentlich einreichen .... aber das Beispiel aus dem KLB hat mich abgeschreckt. Mein Brief ist noch nicht bei der Post - wenn du also wirklich eine gute Quelle hast (Auflage, Jahr, Verlag, usw. mit dabei :-) ) dann pack ich es sehr gerne in meinen Brief mit rein!

Zaphir
13.03.2015, 09:40
Ja ich hatte gestern was gelesen. Ich schau bis heute abend. Es reicht Ja eigentlich wenn es in einer Quelle so steht

Reni H.
13.03.2015, 10:00
Ich habe meinen Brief heute morgen abgeschickt. Aber ich schick noch einen Falls du Quellen, oder SteveHU du packst es mit in deinen Brief. Sag doc noch bitte bescheid! Ich sschick da lieber mehr hin als zu wenig, und nur weil bei Thieme was drin steht muss das nicht gleich in Stein geschrieben sein;) Psychology ist sowieso so ein Thema wo es nicht nur schwarz oder weiß gibt.
Danke schon mal für Eure Mühe!

Herzkasperl
13.03.2015, 11:40
Was war die Frage der Frau, nach was hat sie genau gefragt? War die Frage explizit auf das gerichtet, was der Arzt gesagt hat oder war die Frage der Frau allgemein gehalten? (Hab mal wieder die Angabe nicht im Büro...)

Zaphir
13.03.2015, 12:15
Die Frau fragt was der Arzt gesagt habe und er antwortet nichts besonderes


Ich seh das schon so das er dann einfach den wesentlichen Teil ausblendet weil er die Information nicht verarbeiten kann

Herzkasperl
13.03.2015, 12:54
Naja, ok. Eher Verleugnung. Ich dachte sie fragt "Wie war es?" oder so etwas (und hab auch das falsche angekreuzt). Das hätte man dann auch auf Verdrängen lesen können, aber wenn explizit nach dem, was der Arzt gesagt hat, gefragt wird... Man kann noch argumentieren, dass "Nichts *besonderes*" als Antwort bereits eine subjektive Bewertung darstellt, mithin einen Ausdruck eines inneren Verarbeitungsprozesses. Klarer in der Aufgabenstellung wäre als Antwort des Mannes eine rein objektive (und damit objektiv als falsch einzuordnende) Antwort gewesen: "Nichts" oder "Nichts anderes als beim letzten Mal".

P.S.: Was man noch berücksichtigen sollte bei der A115 sind die statistischen Ergebnisse. Die meisten haben C, nicht D; sogar mehr als die Hälfte. Leider macht medi-learn keine Trennschärfe-Auswertung der Fragen, aber das IMPP berücksichtigt das auch bei der Entscheidung, ob eine Frage aus der Bewertung genommen wird.

Coxy-Baby
13.03.2015, 16:17
P.S.: Was man noch berücksichtigen sollte bei der A115 sind die statistischen Ergebnisse. Die meisten haben C, nicht D; sogar mehr als die Hälfte. Leider macht medi-learn keine Trennschärfe-Auswertung der Fragen, aber das IMPP berücksichtigt das auch bei der Entscheidung, ob eine Frage aus der Bewertung genommen wird.

Wie darf man diese Aussage verstehen und wo steht das?

Herzkasperl
13.03.2015, 17:06
Wie darf man diese Aussage verstehen und wo steht das?

So wie es da steht. Ist auch sinnvoll, denn: Wenn eine positive Korrelation zwischen Kandidaten, die bestehen, und der "falschen" Antwortmöglichkeit besteht, lässt das bereits formal erhebliche Zweifel an der gesamten Aufgabenstellung zu. Ist es hingegen so, dass eine positive Korrelation zu der "richtigen" Antwort besteht, wird man eher annehmen können, dass die Aufgabe einfach nur schwierig war.

Die Quelle find ich natürlich wieder nicht; meine aber, das beim IMPP gelesen zu haben. Ich meld mich, wenn ich mal wieder darüber stolpere.

Coxy-Baby
13.03.2015, 19:00
da würde mich die Quelle wirklich mehr als interessieren, denn die Aussage "fragen die von der Mehrheit falsch beantwortet wurden, werden eher herausgenommen" halte ich für einen urbanen mythos......

Reni H.
13.03.2015, 19:09
@Steve HU reich die Frage doch ein, falsch machen geht in dem Fall nicht:-))

Zaphir
13.03.2015, 19:24
Zählt das als Quelle??? : Psychologie und Sozialwissenschaft für Pflegeberufe Band 1 Erscheinungsjahr 2000 S. 105-106

"Durch Verdrängen werden störende oder bedrohliche Gedanken, Gefühle, die nicht man nciht verkraftenkann, etc., ins Unbewusste verdrängt. Im Bewusstsein "weiß" man nichts mehr von Ihnen.

Herr B. wird im Rahmen einer Routineuntersuchung Leukämie diagnostiziert. Herr B. scheint die Diagnose gefasst zu nehmen. [..] Einige Tage später kommt Herr B. früher als bestellt[..] Als er[der Arzt] kommt fragt ihn Herr B.: [..] was habe ich eigentlich?

Herr W. kann sich [..] wirklich nicht mehr daran erinnern. Die Diagnose Leukämie war offenbar zu bedrohlich für ihn, als dass er gleich damit fertig werden konnte. So hat er Sie verdrängt.
[..]
Verdrängtes ist also nicht wirklich vergessen [..] sondern nur aus dem Bewusstsein [..] geräumt

Herzkasperl
13.03.2015, 19:46
Zählt das als Quelle??? : Psychologie und Sozialwissenschaft für Pflegeberufe Band 1 Erscheinungsjahr 2000 S. 105-106


Besser als alles andere, was bis jetzt da war. :-)

@Coxy: Ja, klar. Wie gesagt, ich melde mich. Mein persönliches Rechtsempfinden tendiert aber durchaus auch in die Richtung, dass eine schwache oder gar negative Korrelation ein starkes Indiz für eine ungeeignete Aufgabenstellung darstellt, es also quasi zu einer Beweislastumkehr kommt: Es muss nicht mehr gezeigt werden, warum die Frage und Antwort unklar/missverständlich sind, sondern es muss gezeigt werden, dass die eine Lösung "glockenklar" die einzig richtige ist. Interessant finde ich in diesem Zusammenhang die Frage A12 des ersten Tages (Heizdecke): Die große Mehrheit hat auf halbe Leistung bei halber Versorgungsspannung getippt, richtig ist natürlich eine Viertelung der Leistung. Da würden mich auch die Korrelationen interessieren, die könnte sehr trennscharf sein.

Unbestritten dürfte sein, dass Fragen mit schlechter Korrelation (<0,3?) eher nicht für Wiederholungen verwendet werden: "Ein solches Vorgehen ermöglicht es, die Prüfungen mit psychometrisch (prüfungsstatistisch) besonders geeigneten Fragen "anzureichern". Dies können z. B. mittelschwere Aufgaben sein, die besonders gut zwischen leistungsschwachen und leistungsstarken Prüfungsteilnehmern zu differenzieren vermögen."
https://www.impp.de/internet/de/examen/articles/zusammenstellung-der-pruefungen.html
Damit hätte medi-learn auch Informationen darüber, welche Fragen besonders für Wiederholungen interessant sind... Ich hätte diese Daten auch gerne:-)):-))

P.S.: Ich hab mich jetzt durch X Leitsätze und Begründungen gequält, regelmäßig wird Auskunft über die item-Analyse verlangt und außer im Verfügungsverfahren regelmäßig auch gewährt. Mit anderen Worten: Die Gerichte sehen jeweils die Item-Analyse als potentiell relevant für die Entscheidung an. Das IMPP wird also schon aus Eigeninteresse die item-Analyse bei der Frage der Eliminierung einer Aufgabe berücksichtigen um nicht später vor Gericht Überraschungen zu erleben. Alles andere wäre wenig professionell.

Reni H.
13.03.2015, 19:48
Klar ist das ne Quelle*gefaelltmir*!!! Schick es ein mit ner kurzen Begründung das "Nichts Besonderes" schon als subjektive Bewertung und somit als Verarbeitungsprozess gesehen werden kann.
Falls du es nicht einschicken willst sag bescheid