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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kann man beim Erstversuch nur den mündlichen Physikumsteil ablegen?



harrywer
13.03.2015, 12:36
Hallo,

könnte mir jemand sagen, ob man sich beim Erstversuch nur für einen Physikumsteil (zb. nur mündlich) anmelden kann, oder muss man sich, solange man beide Teile noch ablegen muss, immer für beide anmelden?

Ganz regulär. Ich meine also nicht, dass man sich für beide anmeldet, und dann schriftlich nicht macht wegen Krankheit.

Feuerblick
13.03.2015, 12:38
Du wirst (meines Wissens) automatisch für beide Teile angemeldet :-nix

harrywer
13.03.2015, 12:40
Du wirst (meines Wissens) automatisch für beide Teile angemeldet :-nix
Und dann kann man sich auch nicht nur von einem Teil wieder abmelden, müssen immer beide sein? Ist das eine Deutschlandweite Bestimmung oder regeln die Unis das?

ehemaliger User_29072015
13.03.2015, 12:43
Du kannst dich für beide Teile anmelden und bist dann halt für schriftlich krank. Attest mit Diagnose.

harrywer
13.03.2015, 12:58
Du kannst dich für beide Teile anmelden und bist dann halt für schriftlich krank. Attest mit Diagnose.
Kannst du also ausschließen, dass man sich regulär (ohne Attest) nicht nur für einen Physikumsteil anmelden bzw. nur von einem wieder abmelden kann?

Feuerblick
13.03.2015, 13:01
Es handelt sich ja nicht um zwei Prüfungen sondern um eine einzige staatliche Prüfung, die aus zwei Teilen besteht. Daher kannst du dich nicht selektiv für einen Teil anmelden.

ehemaliger User_29072015
13.03.2015, 13:05
Also bei uns in Niedersachsen geht es zumindest nicht und ich schätze das ist einheitlich geregelt.

ehemaliger User_25062015
13.03.2015, 13:05
Die Anmeldung beim LPA erfolgt für das ganze Physikum.

Edit: Feuerblick war schneller

harrywer
13.03.2015, 13:10
Ok danke für die vielen und schnellen Antworten. Ich habe dazu nur nichts eindeutiges in der Approbationsordnung oder der Studienordnung meiner Uni gefunden. Wäre toll wenn jemand noch eine Quelle hätte oder so, aber nicht schlimm wenn nicht.

ehemaliger User_29072015
13.03.2015, 13:12
Steht dich auf der Anmeldung zum Physikum wenn drauf. Einfach mal hochladen.

Herzkasperl
13.03.2015, 14:42
Ok danke für die vielen und schnellen Antworten. Ich habe dazu nur nichts eindeutiges in der Approbationsordnung oder der Studienordnung meiner Uni gefunden. Wäre toll wenn jemand noch eine Quelle hätte oder so, aber nicht schlimm wenn nicht.

Bitteschön: §13(1)Nr.1; §18; §20(2) Approbationsordnung für Ärzte: Einmal angemeldet, ist von Amts wegen zur Prüfung zu laden. Das gilt dann auch explizit für die jeweils nächsten Wiederholungstermine. Die Prüfung ist schriftlich und mündlich. Rücktritte nur aus den aufgeführten Gründen.

Außerdem ist das Bundes- und nicht Landesrecht, daher überall gleich.