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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsvertrag - Kündigungsfristen



Haru
13.03.2015, 20:52
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Feuerblick
13.03.2015, 20:56
Zum Quartalsende heisst zum 30.09. :-nix Aber drei Monate? Wie lange arbeitest du denn schon dort?
Du musst dich nicht arbeitslos melden für diese zwei Wochen.
Die Weiterbildungszeit muss am Ende 5 Jahre betragen. D.h. wenn du bei deinem ersten Arbeitgeber zwei Jahre gemacht hast, musst du beim nächsten oder bei den nächsten drei Jahre zusammenbekommen. Die zwei beschäftigungslosen Wochen zählen in der Tat dann nicht.

Brutus
13.03.2015, 21:11
Die 2 Wochen sind sowas von egal. Denn in der Regel wirst Du eh keinen Termin zur FA-Prüfung bekommen, der EXAKT 60 Monate nach der Approbation liegt.

Haru
13.03.2015, 21:34
---edit---

ChillenMitBazillen
13.03.2015, 21:58
Natürlich kannst du auch zu Mitte Oktober kündigen, du musst nur trotzdem die Frist zum Quartalsende einhalten.

Feuerblick
13.03.2015, 21:59
Hm, ich lese da 6 Wochen zum Quartalsende und ab 5 Jahren dann drei Monate... :-nix

Haru
14.03.2015, 07:00
---edit---

Brutus
14.03.2015, 08:13
Frag den Anwalt Deines Vertrauens. Oder geh auf Nummer sicher und kündige mit 3 Monaten zum 30.09.
Und dann machst Du halt noch 2 Wochen Urlaub bevor Du beim neuen Arbeitgeber anfängst. :-nix