PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachteilsausgleich-Frage 156 unbeantwortbar?



Monemann
06.09.2003, 12:17
:-??? Auf der impp seite steht bei der Frage 156-auflage a-unbeantwortbar dahinter-nun frag ich mich ob man die frage dann beim Nachteilsausgleich berücksichtigt -denn in der Tabelle für die Lösungsmöglichkeiten der eliminierten Fragen ist sie nicht mit aufgeführt... Kennst sich da jemand aus?

test
06.09.2003, 12:23
sie gilt als nicht gestellt. Daher gibt es ja nur noch maximal 319 fragen wenn du alle rausgenommenen richtig hättest. daher ist sie schon berücksichtigt und niemand kann nachteilsausgleich für ne frage kriegen für die es anscheinend keine lösung gibt.

Monemann
06.09.2003, 12:26
wofür gibt es den ausgleich denn dann-ich kann doch nix dafür wenn es für die aufgabe keine lösung gibt-auch medi-foren hat eine lösung dafür gehabt :-(
das ist ja ärgerlich-hab genau 159 punkte mit nachteilsausgleich und die grenze zur 4 ligt da nämlich bei 160 weil ich die anderen 3 eliminierten aufgaben auch richtig hab...

synosoph
06.09.2003, 13:25
Also, wenn das wirklich wahr ist, dann mein größtes Mitgefühl! :-((

Aber noch kannst Du Dir die mündliche 2 erkämpfen. Vielleicht gibt es ja sowas wie ausgleichende Gerechtigkeit... :-)

someone
08.09.2003, 01:20
Hey Monemann,
Will dir nicht vollquatschen,,,aber ich habe nämlich Gestern mit einem ""Fortgeschrittenen Mediziner"" gesprochen,und er meinte ,dass wenn es bei jemandem nur um diese ""aus der Wertung genommene "" Fragen geht, um zu bestehen, und wenn er die richtig beantwortet hat,dann kriegt er diese Fragen als bewertet ,und dann gilt sein Examen als "bestanden!!! :-top
Ihm war nämlich das selbe passiert,daher könnte ich mir ziemlich sicher sein!!
Also weiterhin viel Erfolg und vor allem ,vieieieieiel Glück!!

Gruss aus hier :-))

Froschkönig
08.09.2003, 01:23
Kenne mich in diesem Speziellen Fall auch nicht so wirklich aus, aber ist "aus der Wertung genommen" das gleiche wie "Frage unbeantwortbar" ? Oder sind damit nur die "typischen" Nachteilsausgleich-Fragen gemeint, bei denen mehr als eine Lösung richtig ist ?

test
08.09.2003, 08:20
unbeantwortbar bedeutet keine Lösung wird als richtig anerkannt und die Frage wird aus der Wertung komplett RAUSGENOMMEN. Daher gibts ja nur noch 316 gestellte Fragen und nur für diese 316 Fragen gilt dann die Bestehensgrenze 158. Bei den 3 Fragen mit mehreren möglichen Fragen sieht es anders aus. Wenn man sie richtig hat werden sie für einen mitberücksichtigt dadurch steigt natürlich dann auch die Anzahl der gestellten Fragen und die Notengrenzen wie man es ja auch auf www.impp.de lesen kann. Für die als unbeantwortbar geltende Frage bekommt also niemand einen Punkt.
Wie immer alle Angaben ohne Gewähr. So habe ich das System verstanden nach Studium der verschiedenen LPA bzw. IMPP Infoblätter.
Ruf doch sonst einfach beim IMPP oder LPA an.