Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auto in die Schweiz + Versicherung
Hallo!
Kann ich ein Auto , das auf meinen Vater läuft mit in die Schweiz nehmen und es so weiterlaufen lassen? Mit der Versicherung kommt das natürlich viel billiger als wenn es auf mich läuft.
2. Ich bin in D privatversichert und will das auch gerne bleiben. Die Versicherung hat mir gesagt ich bin in ganz Europa versichtert. Muss ich in der Schweiz auf etwas achten bzw mich extra versichern?
Am einfachsten wäre es natürlich wenn mein Erstwohnsitz in D bleiben könnte, aber das wird wahrscheinlich schwer,wenn ich nur alle 3-4 Monate mal heimfahre.
Vielen Dank schon mal
Kensington
16.03.2015, 20:54
Nein, du darfst nicht mal mit dem Auto deines Vaters in der Schweiz fahren, wenn du deinen Wohnsitz in der Schweiz hast.
teletubs
17.03.2015, 18:50
Nein, du darfst nicht mal mit dem Auto deines Vaters in der Schweiz fahren, wenn du deinen Wohnsitz in der Schweiz hast.
Das stimmt so nicht!!! Wenn der Vater es explizit erlaubt und eine schriftliche "Bewilligung" vorliegt, dann ist das kein Thema. Zumindest bin ich mit dem Auto meiner Mama laaaaaaange in der Schweiz gefahren. Das wichtigste, was viele "vergessen" ist, dass man es nach einem Jahr in der Schweiz anmelden muss. Und dann muss es auf deinen Namen laufen. Wenn du ein deutsches Kennzeichen hast, was nicht aus der Grenzregion kommt, dann kann es auch öfters passieren, dass du an der Grenze kontrolliert wirst.
Du musst auch nach einem Jahr deinen Führerschein "umtauschen"...dann bekommst du den Schweizer Fahrausweis.
Bezüglich Krankenversicherung schau genau nach, was in den Klauseln steht. Klar, wenn du grenznah wohnst, dann kannst du weiter zum deutschen Arzt gehen. Und notfallmässig kannste sicherlich auch hier weiterhin gehen. Das musst du mit deiner KK abmachen.
Und du musst deinen deutschen Wohnsitz aufgeben, weil wäre ja blöd, wenn du da auch noch Steuern zahlen müsstest :-)) Und du hast ja keine Vorteile dadurch?!
Kensington
17.03.2015, 19:01
Also ich glaube schon, dass das so stimmt, teletubs. Zumindest war das auch ein heiß diskutiertes Thema in den letzten Jahren und uns wurde das auch so am Zoll gesagt, als wir mal gefragt haben. Ich selber bin auch oft mit dem Auto meines Dads gefahren und es hat im Endeffekt niemand gestört.
Eventuell darf man das auch nur nicht mit schweizer Führerschein? Den besitze ich natürlich schon lange.
erdbeertoertchen
17.03.2015, 19:03
Warum darf man nicht mit dem Auto der Eltern fahren? muss man dafür versichert sein?
teletubs
17.03.2015, 19:25
Es ist etwas anderes, wenn ein "Deutscher" ohne Bewilligung etc.pp mit einem Schweizer Auto fährt...das ist verboten.
Doch doch man darf mit dem Auto der Eltern fahren...zumindest hat bei mir kein Hahn danach gekräht...nur eben als das Auto länger als ein Jahr in der Schweiz war, wurde mir auf die Finger geklopft :-blush
P.S. Ansonsten hier (http://www.hallo-schweiz.ch) mal nachschauen!
Kensington
17.03.2015, 20:13
Okay. Ich habe das zumindest so abgespeichert in meinem Kopf. Möcht natürlich keine falschen Infos hier geben. Habe momentan aber leider keine Zeit mich da einzulesen und fahre sowieso derzeit nur Tram :p
erdbeertoertchen
17.03.2015, 20:38
Leider ist meine Frage etwas missverständlich formuliert, nochmal neu:warum darf ein schweizer Kind nicht mit dem Auto seiner Eltern in der Schweiz fahren? Gibts da versicherungstechnische Probleme?
ProximaCentauri
17.03.2015, 21:49
Leider ist meine Frage etwas missverständlich formuliert, nochmal neu:warum darf ein schweizer Kind nicht mit dem Auto seiner Eltern in der Schweiz fahren? Gibts da versicherungstechnische Probleme?
Das kann man natürlich, alle die ich kenne tun das auch und haben meist auch mit dem Auto der Eltern fahren gelernt.
Kensington
18.03.2015, 12:12
Das ist hier aber garnicht das Problem. Es geht um Deutsche, die in der Schweiz wohnen und mit dem in Deutschland versicherten Auto in der Schweiz fahren wollen.
Ich kenne die Schweizer Gesetzgebung nicht, aber in Deutschland ist es folgendermaßen: wer in Deutschland wohnt, kann nicht mit einem im Ausland zugelassenen Auto herumfahren. Das erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung.
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