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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterbildung in Teilzeit?



Mietzekatze
27.03.2015, 19:22
Hallo!

Wie ist folgender Abschnitt auf der Webseite der ÄK Westfalen-Lippe zu verstehen bzw. wie sind Eure Erfahrungen damit?

Wie wirkt sich Teilzeit auf die Weiterbildung aus?
Eine Weiterbildung kann in persönlich begründeten Fällen angerechnet werden, wenn sie mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beträgt; die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend. Die Entscheidung trifft die Kammer unter besonderer Berücksichtigung von Familie und Beruf.

Ich kenne ein paar Assistenten, die jetzt ihre Stelle reduzieren wollen bzw. beim Chef schon das Ok dazu haben, aber nicht wegen Kindern und Familie, sondern "einfach so" bzw. natürlich weil die Arbeitsbelastung mit einer 100%-Stelle ziemlich hoch ist.
Der Abschnitt oben impliziert ja, dass es nicht selbstverständlich ist, dass man die Zeit mit einer reduzierten Stelle auf die Weiterbildungszeit anerkannt bekommt. Wie ist Eure Erfahrung damit? Verstehe ich den Satz überhaupt richtig? Müsste man vorher bei der ÄK einen Antrag stellen? Hinterher ein Nein zu bekommen, wär ja richtig doof.

Espressa
27.03.2015, 20:31
Soweit ich weiß muss man im Vorfeld einen Antrag stellen. Ist zb auch nötig wenn der Weiterbildungsbefugte nur Teilzeit arbeitet. Dann siehst du ja, ob die wegen der Begründung besondere Anforderungen haben.

McBeal
27.03.2015, 21:51
Ich habe (wegen zweier Kinder) auf 50% reduziert, das schriftlich bei der ÄKWL beantragt und auch eine schriftliche "Erlaubnis" bekommen. Und ja, ich verstehe es so, dass die Ärztekammer, wenn man Pech har, verweigern könnte, Teilzeit ohne besonderen Grund anzuerkennen, daher würde ich dort vorher immer nachfragen. Ich weiß aber von mindestens einer Kollegin, die bei und mit 75% angefangen hat, weil keine Vollzeitstellen frei war, und der der Abschnitt angerechnet wurde.

LG
Ally

Mietzekatze
28.03.2015, 07:44
Ich weiß aber von mindestens einer Kollegin, die bei und mit 75% angefangen hat, weil keine Vollzeitstellen frei war, und der der Abschnitt angerechnet wurde.

Vielleicht ist das ja auch noch mal was anderes. Lieber arbeitslos zu bleiben als eine reduzierte Stelle anzutreten wär ja total bekloppt und kann ja auch nicht im Sinne der Ärztekammer sein. Hatte deine Kollegin das denn vorher der ÄK mitgeteilt? Oder erst im Nachinein anrechnen lassen?

Aber ich würde den Absatz auch so lesen, dass der Antrag vorher gestellt werden muss. Muss ich mal bei den Kollegen nachfragen, ob die das wirklich vorher beantragt haben.

Danke für Eure Einschätzung/Erfahrung!

Muriel
28.03.2015, 07:52
Eine Freundin wusste das mit dem Antrag nicht und hat davon erst bei der Anmeldung zur FA-Prüfung erfahren und das dann rückwirkend genehmigen lassen. Dar hat auch funktioniert, war aber AEKNO.

blond
28.03.2015, 09:08
Hallo, als Begründung kann z.B. angegeben werden, dass man Zeit für eine Doktorarbeit braucht oder für Fortbildungen... Ist doch ein guter Grund, kürzer zu treten.

denkstdu
30.03.2015, 12:23
Also habe gerade telefoniert allerdings Landesärztekammer Bayern.Da ist es seit 2013 nicht mehr nötig einen Antrag auf Teilzeit zustellen.Es muss also nicht mehr genehmigt werden.