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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachteilsausgleich wegen Behinderung bei Klausuren? Wer hat Erfahrungen?



BestagerNRW
05.04.2015, 09:06
Hi Leute,

ich möchte, bevor ich mich dazu entschließe an meiner Uni einen konkreten Nachteilsausgleich wegen meiner bestehenden Sehbehinderung durchzusetzten, mal nach Erfahrungen von Betroffenen fragen, die im Studienfach Medizin eine solche Regelung für sich in Anspruch genommen haben.

Ich studiere mittlerweile im 4. Semester und gerade während der Klausuren habe ich die Erfahrung gemacht, dass durch den relativen Zeitdruck schnell in die Situation kommen kann, dass ich aufgrund von Sehstörungen einen doch erheblichen Nachteil bei der Bearbeitung habe.

Je nach dem Format der Klausur ist das Lösen entweder noch ok, oder bei sehr textlastigen Antwortalternativen, die man meist auch mehrfach durchlesen muss wirklich eine Zumutung in meinem Fall. Wenn ich mehr Zeit hätte und mal eine Pause machen könnte, wäre das ganze schon besser. Außerdem kann eine vernünftige Beleuchtung auch das Sehen erleichtern. Das Licht während der Klausuren ist bei uns relativ diffus und schwach.

Ich selbst bin im Grunde erst durch persönliche Krankheit zur Medizin gelangt. Mit der Aufnahme des Studiums habe ich mich dazu entschlossen, von meiner chronischen Krankheit und von meiner Sehbehinderung nichts zu erzählen, denn zum einen glaube ich, dass die soziale Integration erschwert wäre und zum anderen muss auch nicht jeder über meinen Gesundheitszustand genau informiert sein. Außerdem tut es mir sehr gut einen Raum zu haben, in dem sich nicht alles um Krankheit und deren sekundäre Folgen dreht.

Mit der Idee über die Behindertenvertretung eine Zeitverlängerung bei den Klausuren und eine besondere Beleuchtung für die Bearbeitung (spezielle Räumichkeiten gibts bei uns an der Uni) zu beantragen habe ich mir nun länger Zeit Gedanken gemacht und mir hierzu schon mal ein ärztliches Attest ausstellen lassen.

Da ich ja noch endliche Klausuren vor mir habe, würde mir eine Grundsatzlösung wirklich sehr weiterhelfen und mir auch eine gewisse Ruhe in diesem Punkt verschaffen. Nervenkitzel bleibt auch so noch genügend vorhanden :-).

Hat vielleicht jemand persönliche Erfahrungen oder kennt jemand aus dem konkreten Studienumfeld Fälle, in denen wegen Behinderung eine Zeitverlängerung/ Unterbechung bei den Klausuren ermöglicht worden ist?

Und wie ist es beim PHYSIKUM? Hier stehe ich vor einem Rätsel, wie ich bei der langen Bearbeitungszeit und bei den vorliegenden Einschränkungen das Ding schauckeln soll. Auch dieses ständige Übertragen von Kreuzchen auf den Lösungsbogen ist für mich schwierig, wenn auch machbar. Auf diversen Seiten der Studienberatung für Behinderte habe ich gelesen, dass es schwierig wird gerade bei Staatsexamen eine Sonderregelung zu bekommen.

Für die ein oder andere kurze Info wäre ich sehr dankbar.

fMRI
07.04.2015, 18:37
siehe unten

fMRI
08.04.2015, 01:38
Hi Leute,

ich möchte, bevor ich mich dazu entschließe an meiner Uni einen konkreten Nachteilsausgleich wegen meiner bestehenden Sehbehinderung durchzusetzten, mal nach Erfahrungen von Betroffenen fragen, die im Studienfach Medizin eine solche Regelung für sich in Anspruch genommen haben.

Ich studiere mittlerweile im 4. Semester und gerade während der Klausuren habe ich die Erfahrung gemacht, dass durch den relativen Zeitdruck schnell in die Situation kommen kann, dass ich aufgrund von Sehstörungen einen doch erheblichen Nachteil bei der Bearbeitung habe.

Je nach dem Format der Klausur ist das Lösen entweder noch ok, oder bei sehr textlastigen Antwortalternativen, die man meist auch mehrfach durchlesen muss wirklich eine Zumutung in meinem Fall. Wenn ich mehr Zeit hätte und mal eine Pause machen könnte, wäre das ganze schon besser. Außerdem kann eine vernünftige Beleuchtung auch das Sehen erleichtern. Das Licht während der Klausuren ist bei uns relativ diffus und schwach.

Ich selbst bin im Grunde erst durch persönliche Krankheit zur Medizin gelangt. Mit der Aufnahme des Studiums habe ich mich dazu entschlossen, von meiner chronischen Krankheit und von meiner Sehbehinderung nichts zu erzählen, denn zum einen glaube ich, dass die soziale Integration erschwert wäre und zum anderen muss auch nicht jeder über meinen Gesundheitszustand genau informiert sein. Außerdem tut es mir sehr gut einen Raum zu haben, in dem sich nicht alles um Krankheit und deren sekundäre Folgen dreht.

Mit der Idee über die Behindertenvertretung eine Zeitverlängerung bei den Klausuren und eine besondere Beleuchtung für die Bearbeitung (spezielle Räumichkeiten gibts bei uns an der Uni) zu beantragen habe ich mir nun länger Zeit Gedanken gemacht und mir hierzu schon mal ein ärztliches Attest ausstellen lassen.

Da ich ja noch endliche Klausuren vor mir habe, würde mir eine Grundsatzlösung wirklich sehr weiterhelfen und mir auch eine gewisse Ruhe in diesem Punkt verschaffen. Nervenkitzel bleibt auch so noch genügend vorhanden :-).

Hat vielleicht jemand persönliche Erfahrungen oder kennt jemand aus dem konkreten Studienumfeld Fälle, in denen wegen Behinderung eine Zeitverlängerung/ Unterbechung bei den Klausuren ermöglicht worden ist?

Und wie ist es beim PHYSIKUM? Hier stehe ich vor einem Rätsel, wie ich bei der langen Bearbeitungszeit und bei den vorliegenden Einschränkungen das Ding schauckeln soll. Auch dieses ständige Übertragen von Kreuzchen auf den Lösungsbogen ist für mich schwierig, wenn auch machbar. Auf diversen Seiten der Studienberatung für Behinderte habe ich gelesen, dass es schwierig wird gerade bei Staatsexamen eine Sonderregelung zu bekommen.

Für die ein oder andere kurze Info wäre ich sehr dankbar.

Hallo Best ager NRW

Nicht selbst betroffen aber in ehemaliger Seminargruppe: Du bekommst wahrscheinlich nicht mehr Zeit sondern einen extra Raum und eine/n Vorleser/in wenn Dein Grad der Behinderung...

Wenn's "nur" am Schummerlicht hapert: flotte (batteriebetriebene) "Campingleuchte" kann Dir das Integrationsamt fördern (Kosten übernehmen), bzw. alternativ auch eine Lupe mit integrierter Beleuchtung, falls Du das nicht sowieso schon hast. Oder vielleicht auch mal den Arbeitsmediziner zur Rate ziehen, wenn es im Hörsaal zu schummerig sein sollte -- das trifft ja dann alle.

Ein "einfaches Attest" wird kaum ausreichen (sonst könnte ja jeder vom Hausarzt/Facharzt sich etwas mehr Extrazeit verschaffen -- z.B. wegen Rückenproblemen eine Pause zum Rumlaufen und/oder flach Hinlegen und Entspannen durchsetzen, wegen diversen Lese-/Rechtschreib-/Rechenschwächen oder extra Zeit für mehrere WC Pausen wegen Blasenschwäche (z.B. in/nach Schwangerschaft)).

Was übrigens schlecht ankommt, ist wenn jemand sich seine "Nachteilsausgleiche" aussuchen möchte -- da regieren viele Unis eher schlecht weil sich dann die Gleichstellungsbeauftragten instrumentalisiert fühlen. Entweder es gibt ein Problem und man steht dazu und bekommt so eine Lösungsmöglichkeit oder eben nicht.

Uebrigens, ein Schwerbehindertenausweis kann da idR gefordert werden (den man sich ja so nicht ausstellen lassen *muss*, dazu gibt es, wie Du sicher weisst, keine Verpflichtung, ausser eben man macht Nachteile geltend bzw. möchte z.B. den Extra-Urlaubsanspruch nutzen, Kündigungsformalitäten, etc.). Das finde ich (persönliche Meinung!) sehr gut -- damit wirklich auch nur die, die einen Nachteil haben diesen wirklich ausgeglichen bekommen -- und nicht jeder wegen irgendwelcher Pillepalle und Befindlichkeiten die eher dünn besetzten Gleichstellungsbüros behelligt, oft sind die ja auch für Mitarbeiter und nicht nur Studis zuständig. :-) Da finde ich die "Hürde" (erst mal Verwaltungsaufwand wo anders betreiben) ganz elegant gelöst, plus, die Originaldokumente müssen auch nicht der Uni vorgelegt werden -- die wollen das oft auch gar nicht sehen (Datenschutz). Nachteilsausgleiche sollten ja auch nicht verstärkt nur während dem Studium auftreten sondern längerfristig bestehen. Diese jedes Mal für Schule, Uni, Arbeitgeber (Famulatur), Arbeitgeber, Arbeitgeber,... nachweisen zu müssen wäre doof und eine nicht-notwendige Mehrbelastung.

Viel Erfolg und halte uns bitte auf dem Laufenden wie es bei Dir in der Uni läuft.
fMRI

JellyBelly123
08.04.2015, 19:54
Ich finde es selbstverständlich dass du eine bessere Beleuchtung für die Klausuren benutzen darfst! Würde mich wundern wenn der Gleichstellungsbeauftragte da etwas gegen hat. Bei mir im Studium (nicht Medizin) gab es einige gehandicapte Kommilitonen, da hat man immer Lösungen gefunden. Beispielsweise hatten wir jemanden Schwerhörigen mit Hörgerät, diejenige musste aufgrund der verwaschenen Aussprache natürlich keine Präsentationen halten sondern durfte Hausarbeiten als Prüfungsleistung absolvieren. Einer hatte aufgrund eines Spasmus nur eingeschränkte Möglichkeiten zu Schreiben, da sass dann immer ein HiWi mit in der Klausur und hat die Kreuzchen für ihn gemacht oder er wurde mündlich geprüft. Ich hatte mal eine Hüftprellung und Wunden und dadurch Schmerzen beim Sitzen, da wurde mir zu einer 2stündigen Klausur sogar ein Stehpult in den Prüfungssaal geholt. Super nett! Bei uns an der Uni ist sowas echt kein Problem und ich finde sowas auch absolut fair, denn es sollte selbstverständlich sein auf ein Handicap reagieren zu können. In deinem Fall wäre die Lösung ja noch dazu total einfach umzusetzen, du kriegst einfach eine extra Lampe/Lupe und falls sich jemand über das helle Licht beschwert wird dir eben ein extra Plätzchen etwas abseits im Hörsaal oder in einem Nebenraum zugeteilt. Das ist ja alles kein Aufwand. Ich kann dir nur empfehlen dich nicht damit weiterhin rumzuquälen sondern schnell beim Prüfungsdekanat und beim Gleichstellungsbeauftragten nach zufragen.
Viel Erfolg und nur Mut! Finde ich schade wenn es an sowas scheitern würde.

Feuerblick
08.04.2015, 20:00
Normalerweise sollte jemand mit einer Sehbehinderung auch mit vergrößernden Sehhilfen ausgestattet sein. Auch mit der entsprechenden Beleuchtung... :-nix

fMRI
08.04.2015, 23:33
Normalerweise sollte jemand mit einer Sehbehinderung auch mit vergrößernden Sehhilfen ausgestattet sein. Auch mit der entsprechenden Beleuchtung... :-nix

Oben wurde davon nichts berichtet, sondern nur von einem Attest...
Ich stimme Dir zu, der Fokus sollte ganz klar auf dem Ausgleichen der Behinderung mit adäquaten Hilfsmitteln sein, nicht primär auf den Konsequenzen einer (unbehandelten) Behinderung. Deswegen der Hinweis auf Versorgungsamt für Kostenübernahme (nicht nur Krankenkasse als Leistungserbringer).
Fokus auf Hilfsmittel, so wie oben ja auch von Stehpult etc berichtet wurde. Effektiv und elegant, ohne viel Aufwand. :-)

Feuerblick
09.04.2015, 04:48
Wobei aber die Krankenkasse in der Regel für vergrößernde Sehhilfen zuständig ist.
Mir kommt es eher so vor, als wolle der TE seine Hilfsmittel nicht bei Klausuren nutzen, weil er seine Erkrankung nebst Sehbehinderung verschwiegen hat und nicht möchte, dass man diese so offensichtlich sieht.
In Regelschulen ist es durchaus üblich, sehbehinderten Kindern bei der Bearbeitung von Aufgaben und bei Klausuren mehr Zeit einzuräumen, Arbeitsblätter in großer Schrift auszudrucken etc. Das sollte normalerweise auch im Uni-Bereich möglich sein. Ansprechpartner sollte der Gleichstellungsbeauftragte sein.