RacingSchulze
07.09.2003, 17:08
Hallo,
Grüsse alle Foren-Teilnehmer!
Ich habe eine Frage zum Auswahlverfahren der Hochschulen.
Hat ein Auswahlgespräch überhaupt einen Sinn, wenn man auf Grund eines zu leistenden Dienstes, sich zum nächsten Semester nicht einschreiben könnte.
Ich habe gelesen, dass man sich im Falle einer Zusage zum nächsten Semester einschreiben muss, da ansonsten die Zulassung verfällt. Gilt das auch, wenn man auf Grund des Dienstes verhindert ist?
Grüsse alle Foren-Teilnehmer!
Ich habe eine Frage zum Auswahlverfahren der Hochschulen.
Hat ein Auswahlgespräch überhaupt einen Sinn, wenn man auf Grund eines zu leistenden Dienstes, sich zum nächsten Semester nicht einschreiben könnte.
Ich habe gelesen, dass man sich im Falle einer Zusage zum nächsten Semester einschreiben muss, da ansonsten die Zulassung verfällt. Gilt das auch, wenn man auf Grund des Dienstes verhindert ist?