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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer reicht die anfechtbaren Fragen ein beim IMPP?



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roxolana
29.04.2015, 08:28
Beim Physikum sinds doch auch nicht viel mehr. In meinem Examen warens glaube ich 2% Prozent oder so

ma2233
08.05.2015, 12:05
Hat ja nicht so wahnsinnig viel gebracht unser Engagement... :D

Kackbratze
08.05.2015, 12:06
Gibts Ergebnisse?

philfanatic
09.05.2015, 18:08
Ich muss hier echt mal meinen Unmut kundtun! :P
Bei mir geht's zwar nur um 1 oder 2, aber ich habe trotzdem Fragen beanstandet, weil ich es einfach unfair finde, dass das IMPP in dieser Weise ein Examen konzipiert bei dem ein nicht unerheblicher Anteil nicht eindeutig beantwortbarer Fragen drankommt.
Bei den von mir beanstandeten Fragen waren mindestens 5 dabei, die ich mit Studien und/oder Leitlinien als Quelle gut begründen konnte...keine dieser Fragen wurde aus der Wertung genommen. Da frage ich mich nun, ob sich überhaupt einer von den Typen dort mit meinen/unseren Beanstandungen auseinandergesetzt hat!

Kackbratze
09.05.2015, 18:34
Da ist IMHO das IMPP der bessere Ansprechpartner. Wir können nur wissend nicken und sonst nix tun.
Hast Du schon Begründungen angefordert?

qayqwe
09.05.2015, 23:23
Ich muss hier echt mal meinen Unmut kundtun! :P
Bei mir geht's zwar nur um 1 oder 2, aber ich habe trotzdem Fragen beanstandet, weil ich es einfach unfair finde, dass das IMPP in dieser Weise ein Examen konzipiert bei dem ein nicht unerheblicher Anteil nicht eindeutig beantwortbarer Fragen drankommt.
Bei den von mir beanstandeten Fragen waren mindestens 5 dabei, die ich mit Studien und/oder Leitlinien als Quelle gut begründen konnte...keine dieser Fragen wurde aus der Wertung genommen. Da frage ich mich nun, ob sich überhaupt einer von den Typen dort mit meinen/unseren Beanstandungen auseinandergesetzt hat!

sobald du deine ergebnismitteilung bekommen hast, hast du die möglichkeit einen widerspruch beim lpa einzulegen. das lpa fordert dann das impp auf, eine schriftliche begründung zu erstellen, warum welche antwort als richtig gewertet wurde. diese begründung wird auch dir zugesandt werden. wenn du dir also sicher bist, dass die aufgabe nicht eindeutig lösbar ist etc., dann mach das doch einfach. deine anfechtung hast du doch bestimmt noch gespeichert, wenn ja, dann schreib einfach "widerspruch" in die betreffszeile und sende das fristgerecht ans lpa.

kub31
10.05.2015, 06:45
Das finde ich eine gute Idee. Wäre super, wenn jemand seine Fragenanfechtung posten könnte, dann kann man die als Widerspruch umformulieren. Vielleicht bringt das noch was....

philfanatic
10.05.2015, 18:16
Ok, danke für die Info, war mir bis dato nicht bekannt wie das abläuft.

Pu2711
13.05.2015, 17:58
Hallo, ich habe das Problem dass ich 255 richtige Antworten habe und Frage Nummer 54 falsch (würde ja raus genommen von Tag 1), nun steht auf meinem Zeugnis: 254 Punkte ( also hier schon mal falsch, auf dem elektronischen Bogen sind es 255). Und damit habe ich ne 3

Ich muss Widerspruch einlegen. Hiiiiiilfe

kub31
15.05.2015, 08:30
Für dich gilt dann aber wahrscheinlich die Notengrenzen mit 256 Punkten zur zwei wenn du nur eine der beiden rausgenommen Fragen falsch hattest. Ich glaube sie machen das einfach einheitlich und rechnen bei beiden die beiden Fragen raus. Echt ärgerlich....!

Hipp0campus
17.05.2015, 10:49
Du hast 255/320 richtig beantwortet. Das ist eine 3. Die zwei Fragen werden rausgerechnet wenn es nicht zum Nachteil geschieht. 254/318 ist immernoch eine 3 (sogar mit mehr %), also sogar noch zu deinem Vorteil.

Daher kein Grund für einen Widerspruch

Pu2711
17.05.2015, 12:37
Sorry doppelt gepostet

Pu2711
17.05.2015, 12:37
Hallo, also ich war beim Lpa und habe zusätzlich beim impp angerufen und mir mein Ergebnis erklären lassen.

Sobald das Examen geschrieben wurde, reichen die Studenten innerhalb einer Woche die Fragen ein, die sie für ungültig halten. Das impp geht unabhängig davon selber das Examen durch und nimmt Fragen raus oder auch nicht. Es kann die Faxe bzw Briefe der Studenten berücksichtigen - muss es aber nicht.
Sobald die Zeugnisse verschickt werden, kann man innerhalb einer Woche Einspruch erheben und erneut auf diese Fragen hinweisen und um Überprüfung bitten - Einspruch erhebt man beim lpa. Das lpa fordert das impp nun auf genau diese Fragen dann zu überprüfen, sollte sich herausstellen, dass davon einige gestrichen werden müssten, so wird dies NUR bei der Person gemacht, die Einspruch erhoben hat!!! Bei dem Rest ist das Zeugnis fest und nicht mehr zu ändern.
Erst wenn das impp hier erneut auf alle diese Fragen besteht, müsste man mit einem Anwalt dagegen vorgehen. Diesen Schritt machen die wenigsten weil es Geld kostet und weil viele glauben dass sie niemals gewinnen.
Meistens lassen sich nur 1-2 Fragen streichen so dass man dann die bessere Note kriegt oder bestehen kann.
Jede Änderung bezieht sich auch da nur auf diejenigen die klagen und zuvor Einspruch erhoben haben.
Es geht hier nicht darum Punkte zu gewinnen wo man aber keine richtige Antwort gekreuzt hat sondern eher Fragen zu streichen.

MGS87
17.05.2015, 14:44
Nun stellt sch mir aber folgende frage : die Argumentation welche ich verwendet habe um die Fragen innerhalb der ersten Woche einzureichen, ist die weiterhin ausreichen wenn man einen Einspruch einlegt oder muss man in diesem Fall erneut nochmal ein größeres argumentatives Geschütz auffahren damit die möglichen Richtigantworten in Betracht gezogen werden?

Ich habe beispielsweise eine Brief vom IMPP bekommen als Antwort auf meine initial eingereichten Fragen und da wurden dennoch die 2 die bereits erwähnt worden waren " gestrichen " - eingereicht hatte ich aber knapp 17.

Klar diesen Wert will ich nicht erzielen von 17 fragen, aber dennoch scheint mir das ein bisschen mau wenn man argumentativ 17 Fragen nachweisen kann in Lehrbüchern die zur gängigen Lehre verwendet werden ( sprich keine Nischenprodukte und anderweitige 5 Patienten Studien )

Was sich mir auch noch als Frage stellt, ist: von welchem Datum gehen die denn aus wenn es heisst " eine Woche nach erhalt des Zeugnisses " denn mit dem aktuellem post-streik, offensichtlich insbesondere hier in Bayern, scheint das ja eine mehr als vage Zeitangabe zu sein.

Pu2711
17.05.2015, 17:39
@MGS87:
Ruf beim Lpa an. Dort musst du nicht nur Einspruch erheben sondern es gibt einen Mitarbeiter, der für Rechtsbehelfe zuständig ist.
Bei uns in BW ist es der Herr Lösch, bei dem habe ich auch bögeneinsicht bekommen. Dieser Herr darf natürlich nicht explizit einem eine Klage empfehlen, aber er sagte dass bei den Briefen und Faxen unmittelbar nach dem Examen, das impp eh so gut wie alles ablehnt.
Ich werde da auch selber nochmal anrufen.

Juliahee
18.05.2015, 16:25
Mir fehlen auch nur zwei Fragen zur besseren Note...schon sehr ärgerlich. Ich habe das hier auf der Ravati Seminare Seite gefunden:

1. Formlos Ihre Einwände gegenüber dem IMPP schriftlich darlegen.
"Frist": Ca. eine Woche (7 Tage) nach der letzten Prüfung (Analytik)
Adresse: IMPP, Große Langgasse 8, 55116 Mainz
Tel. 06131 28130

2. Offiziell Widerspruch gegen den Ergebnisbescheid einlegen. Schriftlich und gut begründet bis vier (4) Wochen nach Zustellung des Bescheides gegenüber dem zuständigen Landesprüfungsamt (LPA -Adresse finden Sie auf dem Bescheid).

Das LPA schickt Ihren Widerspruch zum IMPP und bittet um offizielle Stellungnahme, die Ihnen dann mit Bescheid vom LPA zugesendet wird. In der Regel werden Widersprüche abgelehnt und mit Gebühr berechnet (je nach LPA ca. 20.- bis 150.- Euro).
Dann bleibt Ihnen noch der Rechtsweg über einen Anwalt. In Prüfungs-Angelegenheiten erfahrene Anwälte in Ihrer Region erfragen Sie bitte bei der zuständigen Anwaltskammer. Eine Auswahl von Anwälten für Prüfungs- und Hochschulrecht haben wir hier für Sie zusammengestellt.

In jedem Fall sollten Sie Ihre Einwände gut begründen und mit Literaturzitaten belegen.
CAVE: Wenn Sie wollen, dass Sie schnell "Recht bekommen", sollten Sie die Möglichkeit des formlosen Anschreibens wählen. Ein Schiedsrichter nimmt eine offizielle verkündete Entscheidung nur äußerst ungern zurück. Dies gilt in noch stärkerem Maße für das IMPP.


Da ist natürlich schon die Frage, ob sich das wirklich lohnt, wenn man Gebühr bezahlt und dann trotzdem klagen muss......Bin persönlich auch sehr traurig, da ich trotz Krankheit während des Examens dann doch so knapp an der besseren Note gescheitert bin. Darüber hätte ich mich wie jeder andere halt sehr gefreut und denke da noch oft drüber nach...Aber ob sichd er Aufwand lohnt...? Überlegt es euch. Viel Erfolg

mdgs
20.05.2015, 18:09
Hi,

wäre toll wenn du mir per PN die 17 Fragen mit Nachweisen senden könntest ... brauche noch ein paar Punkte zum bestehen ... kann jede Hilfe (Argumente gegen Fragen) benötigen ....

ich bedanke mich schonmal im Voraus ...

mdgs
20.05.2015, 18:14
... also nochmal an alle:

jeder darf mir gerne per PN die Argumente für fehlerhafte Fragen senden ... ich habe auch schon einige, aber teilweise Belegt mit Internetseiten oder Amboss. Je mehr Argumente ich habe und einreiche, desto besser stehen die Chancen ...

danke an alle

qayqwe
23.05.2015, 00:29
Mir fehlen auch nur zwei Fragen zur besseren Note...schon sehr ärgerlich. Ich habe das hier auf der Ravati Seminare Seite gefunden:

1. Formlos Ihre Einwände gegenüber dem IMPP schriftlich darlegen.
"Frist": Ca. eine Woche (7 Tage) nach der letzten Prüfung (Analytik)
Adresse: IMPP, Große Langgasse 8, 55116 Mainz
Tel. 06131 28130

2. Offiziell Widerspruch gegen den Ergebnisbescheid einlegen. Schriftlich und gut begründet bis vier (4) Wochen nach Zustellung des Bescheides gegenüber dem zuständigen Landesprüfungsamt (LPA -Adresse finden Sie auf dem Bescheid).

Das LPA schickt Ihren Widerspruch zum IMPP und bittet um offizielle Stellungnahme, die Ihnen dann mit Bescheid vom LPA zugesendet wird. In der Regel werden Widersprüche abgelehnt und mit Gebühr berechnet (je nach LPA ca. 20.- bis 150.- Euro).
Dann bleibt Ihnen noch der Rechtsweg über einen Anwalt. In Prüfungs-Angelegenheiten erfahrene Anwälte in Ihrer Region erfragen Sie bitte bei der zuständigen Anwaltskammer. Eine Auswahl von Anwälten für Prüfungs- und Hochschulrecht haben wir hier für Sie zusammengestellt.

In jedem Fall sollten Sie Ihre Einwände gut begründen und mit Literaturzitaten belegen.
CAVE: Wenn Sie wollen, dass Sie schnell "Recht bekommen", sollten Sie die Möglichkeit des formlosen Anschreibens wählen. Ein Schiedsrichter nimmt eine offizielle verkündete Entscheidung nur äußerst ungern zurück. Dies gilt in noch stärkerem Maße für das IMPP.


Da ist natürlich schon die Frage, ob sich das wirklich lohnt, wenn man Gebühr bezahlt und dann trotzdem klagen muss......Bin persönlich auch sehr traurig, da ich trotz Krankheit während des Examens dann doch so knapp an der besseren Note gescheitert bin. Darüber hätte ich mich wie jeder andere halt sehr gefreut und denke da noch oft drüber nach...Aber ob sichd er Aufwand lohnt...? Überlegt es euch. Viel Erfolg

Einer meiner Kollegen nach dem H14 Examen einen Widerspruch eingelegt. Hat ihn keinen einzigen Cent gekostet. Mich würde mal interessieren, wo diese Gebührenangaben zu finden sein sollen. Im Zweifelsfall sollte man kurz beim LPA anrufen und sich bestätigen lassen, dass es kostenlos ist.

pofet
26.05.2015, 14:37
Hi!

Habe 254 richtige Antworten und würde gerne Einspruch erheben um eventuell doch noch auf die 255 Punkte zu kommen.
Gibt es eine Liste der bisher beanstandeten Fragen?

Wäre ganz toll, wenn mir die jemand schicken könnte!

Vielen Lieben Dank,
Johannes