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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuererklärung



fuchs15
18.04.2015, 18:15
Hallo an alle,

ich bin neu hier und habe 2 Fragen zum Thema Steuererklärung:

1. als Assistenzarzt in einem Krankenhaus kann man das häusliche Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?

2. für die Gutachten, was für pauschale Aufwandsentschädigung ist akzeptiert?

Falls jemand Erfahrung damit hat, wäre ich euch sehr dankbar für eure Hilfe.

Strodti
20.04.2015, 18:45
Zu 1.: Laut meiner Steuerberaterin kann ich das nicht absetzen.
Zu 2.: Vergütung für Gutachten, Meldungen ans Tumorregister, Blutabnahmen für die Polizei etc sind nicht versteuert und müssen als freiberufliche Einkünfte versteuert werden. Hier gibt es keinen Freibetrag. Ausnahme: Unterricht an der Krankenpflegeschule (wenn ihr sowas macht) können wie die Übungsleiterpauschale bis 2100 Euro/Jahr steuerfrei bleiben.

Sebastian1
20.04.2015, 21:33
Korrektur: seit 2013 2400€.

smanpodg
21.04.2015, 10:38
Das häusliche Arbeitszimmer gilt seit dem Urteil letztes Jahr wieder als absetzbar, wenn der Chef formlos bestätigt, dass man zu Hause für die WB recherchieren muss etc. und bestätigt, dass außerhalb der Arbeitszeit keine Möglichkeit in der Klinik besteht.
Selbst muss man natürlich dann den eigenen Aufwand im häuslichen Arbeitszimmer formlos als Anhang an die Anlage N beschreiben, was man alles tut. Wenn man Gutachten daheim verfasst, ist es noch einfacher. Dann kann man das auf jeden Fall absetzen. (Weil man das selbstständige Einkommen über die Gutachten ja versteuern muss....)

mainzer
21.04.2015, 15:15
@smanpodg: hättest du hier einmal das entsprechende Urteil parat?!?! mein FA hätte nämlich gern Bilder meines Arbeitszimmers...und ich bin nicht gewillt welche anzufertigen..geht die nix an...und in den letzten Jahren (anderes FA) wurde das Arbeitszimmer auch immer anstandslos bewilligt..
Freue mich also über eine kurze Rückmeldung.

smanpodg
21.04.2015, 18:46
http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/haeusliches-arbeitszimmer-bundesverfassungsgericht-erleichtert-steuerabzug.html

Mein Finanzamt kackt auch ordentlich Korinthen (bayerntypisch... die Feldarbeiterparteimitglieder beschäftigen Angehörige, aber bei sowas....)

Jedenfalls wollten die zB. den PC nur zum Teil anrechnen. Ich habe dann widersprochen, dass ich einen PC für die Arbeit und einen zum Spielen habe ;) Das nahm denen gleich den Wind aus den Segeln ;) Man muss nu wissen wie. Fotos machen zu müssen verstößt gegen den Grundsatz, dass ohne berechtigte Zweifel keine Amtsinvestigation erfolgen sollte, scheinbar haben die da zuviel Zeit ;)

Viel Glück ;) Schön hartnäckig bleiben!

tiw28
21.04.2015, 20:28
- Muss ich Einnahmen (aus ärztlicher Tätigkeit) im Zusammenhang mit der Teilnahme am Blutspendedienst (Spendetauglichkeitsprüfzung, Blutentnahme... z.B. beim roten Kreuz) angeben?

- hat jemand ein Musterschreiben für die Bestätigung vom Chef (fürs Arbeitszimmer) parat??

smanpodg
21.04.2015, 20:45
Schau dir mal im Einkommensteuergesetz den Abschnitt "Einkommensbegriff" an. Dort stehen alle Arten des Einkommens drin.
Falls du auf die Aufwandsentschädigung bei Ehrenamtlicher Tätigkeit beim DRK ansprichst, die ja bis 2400 Euro Steuerfrei ist, dann musst du diese auch angeben. Auch, wenn die nicht besteuert wird.

Jule-Aline
22.04.2015, 17:23
Das häusliche Arbeitszimmer gilt seit dem Urteil letztes Jahr wieder als absetzbar, wenn der Chef formlos bestätigt, dass man zu Hause für die WB recherchieren muss etc. und bestätigt, dass außerhalb der Arbeitszeit keine Möglichkeit in der Klinik besteht.
Selbst muss man natürlich dann den eigenen Aufwand im häuslichen Arbeitszimmer formlos als Anhang an die Anlage N beschreiben, was man alles tut. Wenn man Gutachten daheim verfasst, ist es noch einfacher. Dann kann man das auf jeden Fall absetzen. (Weil man das selbstständige Einkommen über die Gutachten ja versteuern muss....)

Sobald die Gutachten aber über deine Lohnabrechnung laufen und dort schon versteuert werden,wird es schwieriger.Fährst du Notarzt?Dann kannst du im Rahmen deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit es absetzen.
Der CA muss auch bescheinigen,dass nicht für jeden Mitarbeiter ein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung steht und du deshalb das Zimmer brauchst,um die Tätigkeiten gemäß deines Arbeitsvertrages zu erfüllen.
Und ein Durchgangszimmer macht sich auch schlecht.Eventuell will das Finanzamt auch eine Skizze vom Zimmer haben.Bitte kein Sofa oder ähnliches erwähnen,zählt sonst als Gästezimmer.

Sebastian1
22.04.2015, 18:07
http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/haeusliches-arbeitszimmer-bundesverfassungsgericht-erleichtert-steuerabzug.html


Danke. Ich hatte das bisher nicht angegeben, werde des aber in ZUkunft machen (freib. Notarzttätigkeit und aktuell auch patientenferne Arbeit, auch mit Home Office und VPN.) Nochmal ein paar Euronen gespart.

mainzer
22.04.2015, 20:52
Danke. Ich hatte das bisher nicht angegeben, werde des aber in ZUkunft machen (freib. Notarzttätigkeit und aktuell auch patientenferne Arbeit, auch mit Home Office und VPN.) Nochmal ein paar Euronen gespart.

Aber Hallo!!