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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterbildungsbündis Allgemeinmedizin



Klara2
22.04.2015, 20:01
Ich bin total überfordert. Was genau heißt das? Wo kann man sich informieren?
3 Stellen finanzieren die Stelle. Wie sieht das mit Rente? Kranken und mögl. Mutterschaftsgeld / Erziehungsgeld aus? Wo sind da die Falltricke?
Wenn man unterschreibt, dass man im Anschluss an die Tätigkeit im KH in eine der vorgeschlagenen Praxen MUSS; muss man dann da auch hin?
Oder kann man dann sich umentscheiden? Ohne Rückzahlungen...

Irgendwie trau ich dem Braten nicht.
Beim KH wäre man nicht angestellt.

Gibt es hier welche, die sich darauf eingelassen haben? Würdet ihr es wieder tun?
Über eine Nachricht würde ich mich freuen!
Ich danke!

wischmopp
23.04.2015, 08:13
Ich hätte nach dem Examen gerne eine solche Stelle in München gehabt, es war aber leider keine frei. Nun bin ich in einer Praxis, die auch bezuschusst ist, allerdings eben nicht über den Verbund. Mein Gehalt bekomme ich ganz normal von meinem Chef, er bekommt den Zuschuss (bzw. der offizielle Wortlaut ist der, dass er den Zuschuss 1:1 an mich weiterleiten muss). Sozialabgaben gehen auch ganz normal ab. Allerdings ist mein Vertrag eben auf 1 Jahr befristet....

Für mich sind die Vorteile im Verbund ganz klar, dass Du Dir eben nicht 1x jährlich die Anschlussstelle suchen musst, sondern Du von vornherein schon Deine Stellen übergangslos hast. Ich glaub nicht, dass da irgendwelche "Falltricke" eingebaut sind.

Deine ganzen Verwaltungsfragen kann ich Dir leider nicht beantworten, jedoch hatte ich damals mehrmals Telefonate mit sehr freundlichen und hilfsbereiten Damen von der Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin der Bayerischen Landesärztekammer. Ruf doch einfach mal bei der für Dich zuständigen Stelle an und frag nach.

Wobei sich mir die Frage stellt, wieso Du Deine WB über den Verbund machen möchtest, wenn Du dann doch andere Stellen haben möchtest als die für Dich Organisierten? Denn das ist ja doch der eigentliche Vorteil an der Geschichte?

Peter_1
23.04.2015, 12:33
Eigentlich ist es ganz einfach: Gehalt bekommst Du in der Regel dirket von den Dich anstellenden Praxen/Krankenhäusern, diese bekommen jedoch die Förderung (nicht Du selber bekommst die auf Dein Konto überwiesen, sondern der Arbeitgeber). Du hast damit einen ganz normalen, sozialversicherten Job wie jeder andere auch, irgendwelche Einschränkungen bez. Krankengeld usw. sind damit nicht zu erwarten. Ansonsten ist es ein ganz normales Angestelltenverhältnis, dass jederzeit von beiden Seiten kündbar ist. Der Vorteil besteht halt einfach darin, dass Du Dich nicht um eine Anschlussstelle selber kümmern musst und dass die in Verbünden organisierten Praxen meist auch eine engagiertere WB anbieten. Zurückzahlen musst Du nichts, Du setzt ja auch bei Ausscheiden aus einem Verbund Deine WB weiter fort, halt nur nicht im Verbund.
Ich hätte sowas auch gerne gemacht,gab es zu meiner Zeit leider nicht, hätte mir jedoch einigen Organisationsstress erspart.

vanilleeis
23.04.2015, 15:56
Allerdings verpflichtest Du Dich je nach Bundesland, auch wirklich den FA Allgemeinmed zu machen, bzw als Allgemeinmediziner zu arbeiten, sonst droht die Rückzahlung. Und: im Beschäftigungsverbot/Mutterschutz wird nach meiner Auskunft (in Berlin) die Förderung nicht weitergezahlt

UweWoellner
26.04.2015, 11:02
Weiß jemand wie hoch der Zuschuss ungefähr ist, den der Arbeitgeber bekommt?

vanilleeis
26.04.2015, 12:43
Hier 3500 im ambulanten Bereich, Google hilft aber

Grombühlerin
26.04.2015, 22:26
Allerdings verpflichtest Du Dich je nach Bundesland, auch wirklich den FA Allgemeinmed zu machen, bzw als Allgemeinmediziner zu arbeiten, sonst droht die Rückzahlung. Und: im Beschäftigungsverbot/Mutterschutz wird nach meiner Auskunft (in Berlin) die Förderung nicht weitergezahlt


In Bayern muss man die FA-Prüfung machen, man kann aber natürlich nicht gezwungen werden, als irgendwas zu arbeiten!

Peter_1
27.04.2015, 11:46
Allerdings verpflichtest Du Dich je nach Bundesland, auch wirklich den FA Allgemeinmed zu machen, bzw als Allgemeinmediziner zu arbeiten, sonst droht die Rückzahlung. Und: im Beschäftigungsverbot/Mutterschutz wird nach meiner Auskunft (in Berlin) die Förderung nicht weitergezahlt

Im Mutterschutz erfolgt die Lohnfortzahlung durch Zahlung des Mutterschaftsgeldes und zusätzlich dem Ausgleich des Arbeitgebers bis zum Durchschnitt der letzten 3 Nettlolöhne. Die Förderung hat damit somit eigentlich gar nichts zu tun, der Arbeitgeber ist in der Pflicht zu zahlen, unabh. davon ob die Förderung während des Mutterschutzes weiter läuft, oder nicht. Selbst wenn die Förderung während des Mutterschutzes nicht weiter gezahlt wird, so ist dies eigentlich ein Problem des Arbeitgebers (der ja auch die Förderung erhält!), der bekommt dann halt für die Zeit keine Förderung, müsste aber trotzdem zahlen. Beim Beschäftigungsverbor ist es noch klarer, der Arbeitgeber zahlt, erhält das Geld jedoch von der Krankenkasse wieder. Wenn überhaupt, so müsste man also in den Arbeitsvertrag schauen, den es ja bei Verbünden auch zwingend gibt, ob es da irgendwelche Klauseln bezüglich Schwangerschaft gibt. Wenn es sie gäbe, so bin ich mir ziemlich sicher, dass sie rechtlich angreifbar wären.

Zur Rückzahlung: mir ist bis heute niemand bekannt geworden der/die (auch bei Fachrichtungswechsel) wirklich zurück zahlen musste, aber formal sollte man die Prüfung machen, was man dann damit anfängt interessiert niemanden. Bei Sorgen diesbezüglich kann man sich an die zuständige Stelle bei der KV, bzw. der DKG wenden.

vanilleeis
27.04.2015, 12:57
Im Mutterschutz erfolgt die Lohnfortzahlung durch Zahlung des Mutterschaftsgeldes und zusätzlich dem Ausgleich des Arbeitgebers bis zum Durchschnitt der letzten 3 Nettlolöhne. Die Förderung hat damit somit eigentlich gar nichts zu tun, der Arbeitgeber ist in der Pflicht zu zahlen, unabh. davon ob die Förderung während des Mutterschutzes weiter läuft, oder nicht. Selbst wenn die Förderung während des Mutterschutzes nicht weiter gezahlt wird, so ist dies eigentlich ein Problem des Arbeitgebers (der ja auch die Förderung erhält!), der bekommt dann halt für die Zeit keine Förderung, müsste aber trotzdem zahlen.


Genau, darum ja auch meine Aussage, dass die "Förderung" nicht weitergezahlt wird :-) Bei Fragen jeglicher Art gibts aber hier die Koordinierungsstelle oder auch WABE, mit Sicherheit gibts sowas auch im entsprechend passenden Bundesland

UweWoellner
28.04.2015, 13:07
Hier 3500 im ambulanten Bereich, Google hilft aber

Google hilft tatsächlich. In Niedersachsen sind es übrigens 1700 bis 2000€ Förderung die der Arbeitgeber im ambulanten Bereich bekommt. Ich weiß nicht wo du die 3500 her hast.
Finde das ist schon eine beachtliche Summe.
Weiß jemand ob für den stationären Teil der Ausbildung die gleichen Beträge gelten?

wischmopp
28.04.2015, 13:10
Editiert, weil Beitrag vorher auch editiert und daher an Sinnhaftigkeit verloren....

vanilleeis
28.04.2015, 17:05
"Im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin zugelassene Ärzte, die von der Ärztekammer Berlin zur Weiterbildung ermächtigt worden sind, können auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von € 3.500,00 monatlich für eine ganztägige und € 1.750,00 für eine halbtägige Beschäftigung für die Weiterbildungszeit in der ambulanten Versorgung erhalten. Pro weiterbildungsbefugten Arzt können entweder eine ganztägige oder zwei halbtägige Weiterbildungsstellen gefördert werden."


Quelle zb
http://www.aerztekammer-berlin.de/10arzt/15_Aerztliche_Weiterbildung/60_KoStA/Foerderung_Allgemeinmed_KV_Merkblatt.pdf

vanilleeis
28.04.2015, 17:06
Stationär sinds meines Wissens nach 1750 €, da kann ich aber nicht mit praktischer Erfahrung dienen (ob das aktuell ist)

wischmopp
28.04.2015, 17:17
Kann dem auch nur zustimmen.

Meine 50%-Stelle (Praxis, Bayern) ist gefördert und mein Chef bekommt dafür 1750,-€.